Am Freitag hatte die Kommission in einer Mitteilung aufgelistet, welche Staatshilfen schon jetzt ohne Probleme mit der EU-Wettbewerbsaufsicht möglich sind. Gestützt auf die Erfahrungen aus der Finanzkrise in den Jahren 2007-2009 wird der temporäre Rahmen, der nun rasch mit den Mitgliedstaaten konsultiert wird, weitere Hilfen kurzfristig ermöglichen. Zum Beispiel können Fluggesellschaften kurzfristige Unterstützung erhalten, auch wenn sie in der Vergangenheit bereits strenge Auflagen für Staatshilfen bekommen haben.
Weitere Informationen:
Erklärung von Exekutiv-Präsidentin Vestager zu Staatshilfen in der Coronakrise
Koordinierte europäische Reaktion auf das Coronavirus: Fragen und Antworten
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 17. März 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland