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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 17. März 2020
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Kommission lockert Regeln für Staatshilfen in der Coronakrise

Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten am Montagabend einen temporären Beihilferahmen zwecks Unterstützung der Wirtschaft in der Coronakrise übermittelt. „Die EU-Beihilferegeln stellen den Mitgliedstaaten einen Werkzeugkasten zur...

Am Freitag hatte die Kommission in einer Mitteilung aufgelistet, welche Staatshilfen schon jetzt ohne Probleme mit der EU-Wettbewerbsaufsicht möglich sind. Gestützt auf die Erfahrungen aus der Finanzkrise in den Jahren 2007-2009 wird der temporäre Rahmen, der nun rasch mit den Mitgliedstaaten konsultiert wird, weitere Hilfen kurzfristig ermöglichen. Zum Beispiel können Fluggesellschaften kurzfristige Unterstützung erhalten, auch wenn sie in der Vergangenheit bereits strenge Auflagen für Staatshilfen bekommen haben.

Weitere Informationen:

Erklärung von Exekutiv-Präsidentin Vestager zu Staatshilfen in der Coronakrise

EU-Kommission präsentiert koordinierte Maßnahmen für die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (13. März 2020)

Koordinierte europäische Reaktion auf das Coronavirus: Fragen und Antworten

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Datum der Veröffentlichung
17. März 2020
Autor
Vertretung in Deutschland