Die Richtlinie hätte bis zum 18. November 2016 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. Die betroffenen Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um die Richtlinie vollständig umzusetzen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. 2017 hatte die Kommission schon bei 21 anderen Mitgliedstaaten die unverzügliche Umsetzung dieser Richtlinie angemahnt.
Weitere Informationen:
Factsheet: Vertragsverletzungsverfahren im Juni: wichtigste Beschlüsse
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7. Juni 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland