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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 15. Januar 2019
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 5 Min

Kommission plädiert für schrittweise Abkehr von einstimmiger EU-Steuerpolitik

Die Kommission hat heute (Dienstag) die Debatte über die Reform des Beschlussfassungsverfahrens in der EU-Steuerpolitik angestoßen. Gegenwärtig müssen die Mitgliedstaaten in diesem Bereich einstimmig beschließen. Oftmals kann jedoch bei wichtigen...

In der heute veröffentlichten Mitteilung schlägt die Kommission einen Fahrplan vor, um in bestimmten Bereichen der gemeinschaftlichen Steuerpolitik schrittweise und gezielt zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit (BQM) im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens überzugehen, wie es bereits in den meisten anderen Politikbereichen der EU üblich ist. Diese Möglichkeit ist in den EU-Verträgen vorgesehen.

Bei der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit wären die Mitgliedstaaten in der Lage, schnellere, wirksamere und demokratischere Kompromisse in Steuerangelegenheiten zu finden, sodass das volle Potenzial dieses Politikbereichs ausgeschöpft würde. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren würde darüber hinaus sicherstellen, dass das Europäische Parlament einen konkreten Beitrag zu steuerpolitischen Beschlüssen leisten könnte, wodurch die Ansichten der Bürger besser vertreten und die Rechenschaftspflicht erhöht würde.

Die Kommission schlägt nicht vor, die Zuständigkeiten der EU im Bereich der Besteuerung zu ändern oder das Recht der Mitgliedstaaten, nach eigenem Ermessen Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuersätze festzulegen, anzutasten. Vielmehr geht es darum, die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, auf effizientere Weise ihre bereits gebündelte Steuerhoheit auszuüben, um auf diese Weise schneller auf gemeinsame Herausforderungen reagieren zu können.

Kommissionspräsident Juncker hatte sich in seiner letzten Reden zur Lage der Union für einen Übergang zur qualifizierten Mehrheit in Steuerangelegenheiten ausgesprochen. Der Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, Pierre Moscovici, fügte heute seinerseits hinzu: „Seit der Entstehung der Gemeinschaft vor 60 Jahren ist die EU auf dem Gebiet der Steuerpolitik tätig. Während in den 1950er Jahren die Einstimmigkeit in diesem Bereich mit sechs Mitgliedstaaten noch sinnvoll war, so ist dies heute nicht mehr der Fall. Die Einstimmigkeitsregel im Steuerbereich erscheint zunehmend als politisch anachronistisch, rechtlich problematisch und wirtschaftlich kontraproduktiv. Ich bin mir vollkommen darüber im Klaren, wie heikel dieses Thema ist, aber deswegen dürfen wir die Diskussion nicht tabuisieren. Lassen Sie uns daher heute diese Debatte eröffnen.“

Das Einstimmigkeitsprinzip hat dazu geführt, dass einige wichtige Vorschläge für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Steuergerechtigkeit im Binnenmarkt seit Jahren festgefahren sind. Hinzu kommt, dass das demokratisch gewählte Europäische Parlament in diesem Beschlussfassungsverfahren bislang nur eine beratende Funktion hat.

Der heute vorgelegte Ansatz würde eine neue Dynamik in der EU-Steuerpolitik entfachen und die Beschlussfassung in diesem Bereich in einer Zeit neu beleben, in der die Zukunft der Steuerpolitik für die internationale Gemeinschaft zu einem brennenden Thema geworden ist. Die Behebung der mit dem derzeitigen Rechtsrahmen verbundenen Schwierigkeiten würde den Ruf der EU als weltweit führende Kraft, wenn es um realistische Lösungen für die steuerpolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts geht, festigen.

In der heute vorgelegten Mitteilung fordert die Kommission die Staats- und Regierungschefs der EU, das Europäische Parlament und sonstige Akteure auf, zu prüfen, ob ein allmählicher, in vier Schritten erfolgender Übergang zu einem Beschlussfassungsverfahren mit qualifizierter Mehrheit möglich ist. Dieser könnte wie folgt aussehen (weitere Einzelheiten siehe Factsheet):

  • In einem ersten Schritt würden sich die Mitgliedstaaten darauf einigen, bei Maßnahmen, die die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung verbessern, sowie bei verwaltungsrechtlichen Initiativen zugunsten von Unternehmen in der EU (z. B. harmonisierte Meldepflichten) zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit überzugehen (Schritt 1). Diese Maßnahmen werden in der Regel von allen Mitgliedstaaten begrüßt, sie werden jedoch aus Gründen, die nichts mit der Steuerpolitik zu tun haben, oftmals blockiert.
  • In gleicher Weise sollte in einem zweiten Schritt die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit als nützliches Instrument für die Durchführung von steuerpolitischen Maßnahmen eingesetzt werden, die anderen politischen Zielen zugutekommen, z. B. der Bekämpfung des Klimawandels, dem Umweltschutz oder der Verbesserung der öffentlichen Gesundheit (Schritt 2).

In der heute vorgelegten Mitteilung wird vorgeschlagen, dass sich die Mitgliedstaaten rasch auf einen Beschluss zur Ausgestaltung der Schritte 1 und 2 einigen.

  • In einem dritten Schritt soll der Rückgriff auf die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit dazu beitragen, die Modernisierung bereits harmonisierter EU-Vorschriften, etwa im Bereich des Mehrwertsteuer- oder Verbrauchsteuerrechts, voranzubringen (Schritt 3). Durch eine raschere Beschlussfassung in diesen Bereichen könnten die Mitgliedstaaten besser auf technologische Entwicklungen und Marktveränderungen reagieren, was sowohl den EU-Ländern als auch den Unternehmen zugutekäme.
  • In einem vierten Schritt würde auch bei großen Steuerprojekten wie der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit übergegangen und ein neues System zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft eingeführt werden (Schritt 4). Beide Maßnahmen müssten dringend umgesetzt werden, um eine faire und wettbewerbsfähige Besteuerung in der EU zu garantieren. So kommt insbesondere die GKKB aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips weiterhin nur sehr langsam voran.

In der heute vorgelegten Mitteilung wird vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten die Schritte 3 und 4 gegebenenfalls bis Ende 2025 ausgestalten.

Die Maßnahmen in den genannten Bereichen wären im Rahmen der sogenannten „Überleitungsklausel“ (Artikel 48 Absatz 7 EUV) möglich, wonach unter bestimmten Umständen ein Übergang zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit und zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren möglich ist. Eine Änderung des EU-Vertrags ist hierfür nicht notwendig.

Nächste Schritte

Die Kommission fordert nun die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und alle Interessenträger auf, in einen konstruktiven Dialog über die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in der Steuerpolitik der EU einzutreten und zeitnah einen pragmatischen Ansatz für eine entsprechende Umsetzung auszuarbeiten.

Insbesondere sind die Staats- und Regierungschefs der EU aufgefordert, den heute vorgelegten Fahrplan zu billigen und zeitnah Beschlüsse über die Anwendung der in den Verträgen festgelegten einschlägigen Rechtsvorschriften zu treffen.

Weitere Informationen:

Mitteilung: Auf dem Weg zu einer effizienteren und demokratischeren Beschlussfassung in der EU-Steuerpolitik

Fragen und Antworten: Ein schrittweiser Übergang zu einer effizienteren und demokratischeren Beschlussfassung in der EU-Steuerpolitik – Fragen und Antworten

Factsheet

Papier des Europäischen Zentrums für politische Strategie zu den „Überleitungsklauseln“

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Januar 2019
Autor
Vertretung in Deutschland