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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 29. August 2017
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 4 Min

Kommission schlägt höhere Fangquoten für Lachs und Hering in der Ostsee vor

Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) einen Vorschlag für die Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2018 gemacht. Die Kommission schlägt insbesondere vor, die Fänge für Hering in der mittleren Ostsee, für Sprotte und für die Lachsbestände des...

Fischereinetz

Karmenu Vella, EU-Kommissar für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, sagte: „Wir schlagen ein ausgewogenes Paket vor, das eine nachhaltige Fischerei in der Ostsee gewährleisten wird. Die gute Nachricht ist, dass wichtige Quoten für Hering und Lachs in der Ostsee erhöht werden können. Verantwortungsvolle Bewirtschaftungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten und der Fischwirtschaft zahlen sich jetzt aus. Nun müssen wir aus diesen Erfolgsgeschichten lernen und dringend Maßnahmen für die Bestände ergreifen, die noch immer in einem besorgniserregenden Zustand sind, wie z. B. der Europäische Aal.“

Die vorgeschlagenen zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) für Hering, Dorsch, Sprotte und Lachs basieren auf wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung und folgen dem mehrjährigen Bewirtschaftungsplan für die Ostsee, der im letzten Jahr von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament angenommen wurde.

Die Bemühungen der Beteiligten während der vergangenen Jahre haben bereits zu einer Wiederauffüllung wichtiger Bestände in der Ostsee geführt. Zwischen 2012 und 2016 hat sich beispielsweise die Biomasse der pelagischen Bestände insgesamt um 50 Prozent erhöht. Es sind jedoch weitere Maßnahmen notwendig, um zu gewährleisten, dass alle Bestände auf nachhaltigem Niveau befischt werden.

Die europäischen Minister für Fischerei werden nun den Vorschlag der Kommission prüfen, mit dem Ziel der Annahme während der Tagung des Rates „Fischerei“ am 9. und 10. Oktober in Luxemburg.

Hering

Die umfangreichste vorgeschlagene Erhöhung für 2018 (25 Prozent) betrifft den Heringsbestand in der mittleren Ostsee. Die verantwortungsvolle Bewirtschaftung dieses Bestands hat in den letzten Jahren bereits Früchte getragen. Die Fischwirtschaft konnte davon profitieren und den Verbrauchern eine stabile Versorgung bieten. Wissenschaftliche Gutachten für den westlichen Heringsbestand ergaben eine bedeutende negative Veränderung der Bestandslage. Die Kommission schlägt daher eine entsprechende Kürzung von 54 Prozent für die Fänge im Jahr 2018 vor. Für Hering im Bottnischen Meerbusen schlägt die Kommission eine Senkung der Fänge um 50 Prozent vor und folgt damit dem von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament im letzten Jahr vereinbarten Plan.

Dorsch

Dorsch in der westlichen Ostsee, ein wichtiger Bestand für viele handwerkliche Fischer, wies in den letzten Jahren ein sehr niedriges Niveau auf. Die zulässigen Gesamtfangmengen für das Jahr 2017 wurden im Vergleich zu 2016 um 56 Prozent gesenkt und zusätzliche Maßnahmen wie Schonzeiten und Einschränkung der Freizeitfischerei wurden getroffen. Derzeit liegt der Bestand noch immer unterhalb der Schwelle biologisch sicherer Grenzen. Die Kommission hält es daher für notwendig, die bestehenden Maßnahmen beizubehalten, um sicherzustellen, dass junger Dorsch sich fortpflanzen und zur Wiederauffüllung des Bestands beitragen kann. Für den östlichen Dorschbestand empfehlen Wissenschaftler eine erhebliche Reduzierung der Fänge, da nach wie vor keine ausreichenden Daten zu dem Bestand vorliegen und ein langsames Wachstum zu erkennen ist. Die Kommission folgt daher einem Vorsorgeansatz und schlägt eine Reduzierung um 28 Prozent vor.

Lachs

Die wissenschaftlichen Gutachten für Lachs im Hauptbecken der Ostsee, einen stabilen Bestand, ermöglichen eine Erhöhung der Fänge um 11 Prozent. Dies spiegelt die verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Fischereien durch die Industrie wider. So konnte die Zahl der zurückkehrenden Laicher in den Flüssen unserer Mitgliedstaaten Rekordniveau erreichen, wobei der Fluss Torne nunmehr die weltweit größte Lachspopulation beherbergt.

Aal

Der Bestand des Europäischen Aals ist seit Ende der 1990er Jahre auf einem historisch niedrigen Stand. Der Aal wird derzeit in Anhang II des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES) geführt. Im Jahr 2007 hat die EU Maßnahmen zur Bestandserholung erlassen. Dennoch zeigt das ICES-Gutachten von Mai 2017, dass diese Maßnahmen nicht ausreichend waren und der Bestand sich nach wie vor in kritischem Zustand befindet.

Die Kommission schlägt daher vor, die Aalfischerei in allen EU-Gewässern der Ostsee für das Jahr 2018 zu verbieten. Dieses Verbot soll für die gewerbliche Fischerei und die Freizeitfischerei gelten. Dies bedeutet auch, dass alle unbeabsichtigt gefangenen Aale unverzüglich freigesetzt werden müssen. Darüber hinaus plant die Kommission eine Bewertung der Verordnung über die Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals.

Hintergrund

Der Vorschlag ist Teil der Strategie der Europäischen Union zur Anpassung des Niveaus der Fangtätigkeiten an langfristige Nachhaltigkeitsziele oder die Erreichung des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY) bis 2020, wie von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik vereinbart. Der Vorschlag der Kommission steht auch im Einklang mit den in der Mitteilung der Kommission über die Fangmöglichkeiten für 2018 kommunizierten politischen Absichten.

Weitere Informationen:

Die ausführliche Pressemitteilung mit tabellarischer Übersicht der FAC-Änderungen

Die gemeinsame Fischereipolitik

Pressekontakt: Laura Bethke, Tel.: +49 (30) 2280 2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. August 2017
Autor
Vertretung in Deutschland