Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 6. Juni 2023
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 5 Min

Kommission schlägt neue Maßnahmen gegen kriminelle Schleuser-Netzwerke vor

EU Flaggen.

Die Kommission will gegen den zunehmenden Missbrauch gewerblicher Beförderung durch kriminelle Netze vorgehen, die irreguläre Migration in die EU erleichtern. Dafür unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten mit einem Paket strategischer Maßnahmen, das drei Säulen umfasst: gesetzgeberisch, operativ und diplomatisch. Ziel ist es, gegen Fälle vorzugehen, in denen Verkehrsmittel zur Erleichterung der irregulären Migration in die EU missbraucht werden – ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Luftweg. Vizepräsident Margaritis Schinas erklärte: „Wir müssen bereit sein, das gesamte uns zur Verfügung stehende Instrumentarium einzusetzen, um zu verhindern, dass die in der EU tätigen Verkehrsunternehmen von Schleusern und Menschenhändlern ausgenutzt werden.“

Präsidentin Ursula von der Leyen hatte vor der Tagung des Europäischen Rates im Februar angekündigt, die Kommission werde im ersten Halbjahr 2023 die Arbeit an einem gezielten Instrumentarium abschließen, mit dem verhindert werden soll, dass Verkehrsunternehmen die irreguläre Migration erleichtern – geschehen solle dies unter anderem durch eine zielgerichtete Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen. Der Europäische Rat forderte die Kommission und den Rat ebenfalls zur Weiterentwicklung einschlägiger Instrumente auf, um gegen Verkehrsunternehmen vorzugehen, die den Menschenhandel oder die Schleusung von Migranten erleichtern oder daran beteiligt sind.

Die Maßnahmen sind in drei Säulen gegliedert:

Säule eins: der Rechtsrahmen der EU

In dem vorgestellten Instrumentarium fordert die Kommission die Wiederaufnahme und den raschen Abschluss der Verhandlungen über die Verordnung über Maßnahmen gegen Verkehrsunternehmen, die Menschenhandel oder die Schleusung von Migranten im Zusammenhang mit der unerlaubten Einreise in das Gebiet der EU erleichtern oder daran beteiligt sind. Diese neuen Vorschriften werden entscheidend sein, um den EU-Rechtsrahmen in diesem Bereich zu stärken. Die Kommission wird zudem gemeinsam mit den Mitgliedstaaten prüfen, wie sich das im erneuerten EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten (2021-2025) angekündigte Schleuser-Paket der Union am besten auf Verkehrsunternehmen anwenden lässt, die die unerlaubte Einreise in und Durchreise durch die EU erleichtern.

Zu den rechtlichen Maßnahmen gehört die Möglichkeit, die Betriebsgenehmigung eines EU-Luftfahrtunternehmens, das die Anforderungen an die Zuverlässigkeit nicht erfüllt, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften im Verkehrsbereich auszusetzen bzw. zu widerrufen oder zu erwägen, die bestehenden restriktiven Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU auf Verkehrsunternehmen anzuwenden, die die irreguläre Migration in die EU erleichtern.

Säule zwei: Lageerfassung und Frühwarnung

Die verstärkte Nutzung und der Ausbau des EU-Vorsorge- und Krisenmanagementnetzes für Migration (Blueprint-Netz) sind eine Priorität, um die Lageerfassung zu schärfen, wenn es um die Nutzung von Verkehrsunternehmen zur Erleichterung der irregulären Migration in die EU geht. Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen der Kommission, Frontex und Eurocontrol sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um Flüge zu überwachen und Daten über neu entstehende Routen zu sammeln.

Sobald die neuen Vorschriften für das Grenzmanagement angenommen sind, wird der Informationsaustausch durch die Verwendung erweiterter Fluggastdaten ergänzt. Auch die Unterstützung der EU-Nachbar- und Transitländer bei der Entwicklung von Systemen für Erkenntnisse über Reisende wird die Lageerfassung verbessern.

Säule drei: Zusammenarbeit mit Partnerländern und Verkehrsunternehmen

Angesichts der Bedeutung und Attraktivität des EU-Verkehrsmarkts hat die EU einen beträchtlichen Einfluss auf Verkehrsbehörden und ‑unternehmen in Drittstaaten und kann eine Schlüsselrolle bei der Festlegung hoher Verkehrsstandards weltweit spielen – auch wenn es darum geht, Maßnahmen gegen den Missbrauch des gewerblichen Verkehrs durch kriminelle Netze zu ergreifen, die die irreguläre Migration erleichtern.

Die EU wird ihre Zusammenarbeit mit Verkehrsunternehmen und Behörden in Drittstaaten, insbesondere im Luftfahrtsektor, verstärken. Dies kann auch durch Informationskampagnen über bestimmte Routen, den Informationsaustausch und den Aufbau von Netzwerken zur Erkennung und Meldung bestimmter Muster zur Erleichterung der irregulären Migration zusammen mit den Verkehrsunternehmen geschehen.

Den Behörden und dem Personal von Luftfahrtunternehmen in Drittländern mit EU-Unterstützung Schulungen und Beratung anzubieten, sind weitere wichtige Maßnahmen. Die EU kann mit Partnerländern die Entsendung von Verbindungsbeamten an wichtige Flughäfen sowie die umfassende Inanspruchnahme anderer Verbindungsbeamter – einschließlich der europäischen Verbindungsbeamten für Migration – prüfen.

Die Zusammenarbeit mit der Luftfahrtindustrie, zivilen Behörden und Organisationen – wie der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und dem Internationalen Luftverkehrsverband – ist eine weitere wichtige Maßnahme zur Sensibilisierung und zur Entwicklung internationaler Leitlinien, die zu einem Frühwarnsystem beitragen wird.

Weiteres Vorgehen

Dieses Instrumentarium wird zu den Beratungen des Rates (Justiz und Inneres) im Laufe dieser Woche und im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates beitragen. Die EU und die Mitgliedstaaten müssen zusammenarbeiten, um die wirksame Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu gewährleisten.

Hintergrund

Die Nutzung gewerblicher Verkehrsmittel, vor allem auf dem Luftweg, zur Erleichterung der irregulären Migration in die EU hat sich nach und nach zu einer neuen Vorgehensweise von Schleusernetzen entwickelt. Kriminelle Netze nutzen zunehmend gewerbliche Flüge zwischen Drittländern, um Migrantinnen und Migranten in nahe der EU gelegene Länder oder EU-Nachbarstaaten zu bringen, von wo aus die Migranten dann irregulär in die EU zu gelangen versuchen; dabei bedienen sich die Netze diverser Vorwände wie z. B. der Regelungen für visumfreies Reisen oder vorgeblicher Möglichkeiten zur Arbeitsmigration.

Die Kommission hat im November 2021 eine Verordnung über Maßnahmen gegen Verkehrsunternehmen, die Menschenhandel oder die Schleusung von Migranten im Zusammenhang mit der unerlaubten Einreise in das Gebiet der EU erleichtern oder daran beteiligt sind, vorgeschlagen.

Im EU-Aktionsplan für den Westbalkan vom 5. Dezember 2022 wurde bereits ein operatives Instrumentarium mit Maßnahmen für Verkehrsunternehmen vorgeschlagen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Migrationsmanagement: Instrumentarium gegen den Missbrauch der gewerblichen Beförderung für die irreguläre Migration in die EU

Instrumentarium über Maßnahmen gegen Verkehrsunternehmen, die die irreguläre Migration in die EU erleichtern

Verordnung über Maßnahmen gegen Verkehrsunternehmen, die Menschenhandel oder die Schleusung von Migranten im Zusammenhang mit der unerlaubten Einreise in das Gebiet der Europäischen Union erleichtern oder daran beteiligt sind

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele). Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. Juni 2023
Autor
Vertretung in Deutschland