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Vertretung in Deutschland
Presseartikel11. Mai 2016Vertretung in Deutschland

Kommission schlägt Rückübernahmeabkommen mit Nigeria vor

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) vorgeschlagen, Verhandlungen mit Nigeria über ein Rückübernahmeabkommen aufzunehmen. Ein solches Abkommen würde die Rückführung irregulärer Migranten erleichtern. Damit die Kommission die Verhandlungen...

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11.05.2016 - Bislang hat die EU 17 Rückübernahmeabkommen geschlossen. In ihrem EU-Aktionsplan für die Rückkehr vom September 2015 hat die Kommission vorgeschlagen, Verhandlungen über weitere Rückübernahmeabkommen aufzunehmen. Insgesamt erleichtert das Bestehen eines solchen Abkommens mit der EU die Rückführung irregulärer Migranten und deren Rückübernahme durch die betreffenden Länder.

Der Ausbau der Zusammenarbeit mit den wichtigsten Herkunfts- und Transitländern irregulärer Migranten bei der Rückkehr, Rückführung und Rückübernahme ist von entscheidender Bedeutung für die Erhöhung der Rückkehrquoten und die Eindämmung der irregulären Migration.

Die afrikanischen Länder, aus denen zahlreiche Migranten stammen, die irregulär in die EU gelangen oder sich dort irregulär aufhalten, haben Priorität. Die Rückkehrquoten in die afrikanischen Länder liegen unter 30 Prozent und damit deutlich unterhalb der allgemeinen Rückkehrquote aus der EU, die mit 40 Prozent bereits unzureichend ist.

Nach dem Völkergewohnheitsrecht ist die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger eine Verpflichtung. Mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) wurde diese Verpflichtung auch in Artikel 13 des Abkommens von Cotonou verankert. Die Kommission wird gemeinsam mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst, den Mitgliedstaaten und Frontex regelmäßige bilaterale Treffen mit den wichtigsten Herkunftsländern in Afrika südlich der Sahara zu Rückübernahmefragen abhalten, um diese Bestimmung des Abkommens von Cotonou in die Praxis umzusetzen. Ziel ist die Verbesserung der praktischen Zusammenarbeit durch Schaffung von Kommunikationskanälen, durch Ermittlung von Möglichkeiten für die frühzeitige Identifizierung irregulärer Migranten und durch Ausstellung von Reisedokumenten oder Verwendung des Laissez-Passer der EU für ihre Rückkehr.

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per infoateuropa-punkt [dot] de (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Mai 2016
Autor
Vertretung in Deutschland