Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 4. März 2021
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 6 Min

Kommission setzt neue Leitziele für ein soziales Europa bis 2030

Die Kommission setzt neue Leitziele für die EU in den Bereichen Beschäftigung, Qualifikation und Sozialschutz, die bis 2030 erreicht werden sollen. Die drei Kernziele gehören zu einem heute (Donnerstag) vorgestellten Aktionsplan, der die 20...

Der Aktionsplan setzt drei Kernziele bis 2030:

  • Mindestens 78 Prozent der 20-64-jährigen sollen in einem Arbeitsverhältnis sein
  • Mindestens 60 Prozent der Erwachsenen sollen jedes Jahr an einer Bildungsmaßnahme teilnehmen
  • Die Anzahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll um mindestens 15 Millionen reduziert werden.

Die neuen Kernziele für 2030 stehen im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und definieren das gemeinsame Ziel für den Aufbau eines starken sozialen Europas. Zusammen mit einem überarbeiteten sozialpolitischen Scoreboard werden sie die Kommission in die Lage versetzen, die Fortschritte der Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters zu verfolgen. Die Kommission ruft den Europäischen Rat auf, diese drei Ziele zu billigen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre eigenen nationalen Ziele festzulegen, um zu der Initiative beizutragen.

Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis‚ zuständig für das Ressort „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“, sagte: „Unsere wirtschaftliche Erholung muss inklusiv, fair und beschäftigungsintensiv sein. Aus diesem Grund schlägt die Kommission eine ehrgeizige Agenda für die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte vor und ruft die Mitgliedstaaten auf, die Beschäftigung in der Erholungsphase nach der COVID-19-Krise aktiv zu fördern. Damit möchten wir auf die Bedeutung eines schrittweisen Übergangs von Notmaßnahmen hin zu Maßnahmen für die wirtschaftliche Erholung unserer Arbeitsmärkte hinweisen, bei dem die EU im Rahmen ihrer verfügbaren Finanzierungsmittel, einschließlich des ESF+ und der Aufbau- und Resilienzfazilität, Unterstützung leisten wird.“

Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, erklärte: „Die europäische Säule sozialer Rechte ist unser Bezugspunkt für den Aufbau eines starken sozialen Europas. Jetzt erfüllen wir sie mit neuem Leben, indem wir ihre Grundsätze in konkrete Maßnahmen umsetzen. Eine unserer Hauptprioritäten ist es, Arbeitsplätze zu schaffen und dafür Sorge zu tragen, dass die Menschen über die richtigen Kompetenzen für diese Arbeitsplätze verfügen. Dies ist das Ziel von EASE. Darüber hinaus ist es unsere gemeinsame Pflicht, Armut in der EU zu bekämpfen und eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Wir alle sind hier gefordert, unseren Beitrag zu leisten. Ich freue mich auf ein erneutes Bekenntnis zu sozialen Rechten auf dem Sozialgipfel im Mai.“

Der Aktionsplan bietet die Chance, das europäische soziale Regelwerk auf den neuesten Stand zu bringen und zugleich die Veränderungen durch neue gesellschaftlicher, technologischer und wirtschaftlicher Entwicklungen und die sozioökonomischen Folgen der Pandemie erfolgreich zu meistern. Die Kommission hat bereits mit der Umsetzung der Grundsätze der Säule in Maßnahmen begonnen und im Jahr 2020 Initiativen wie zum Beispiel die Förderung der Jugendbeschäftigung und angemessene Mindestlöhne vorgeschlagen. Die Kommission stellt heute auch ihre Empfehlung zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung (EASE) nach der COVID-19-Krise vor, die auf eine beschäftigungsintensive Erholung abzielt.

Wirksame aktive Beschäftigungsförderung (EASE)

Als konkrete Maßnahme im Rahmen des Grundsatzes 4 der Säule stellt die Kommission heute eine Empfehlung zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung (EASE) nach der COVID-19-Krise vor. Mit dieser Empfehlung bietet die Kommission den Mitgliedstaaten konkrete Orientierungshilfe zu politischen Maßnahmen, einschließlich Hinweisen auf EU-Finanzierungsmöglichkeiten, für den schrittweisen Übergang von Notmaßnahmen, die zum Erhalt von Arbeitsplätzen in der derzeitigen Krise ergriffen wurden, hin zu neuen Maßnahmen, die für eine beschäftigungsintensive Erholung nötig sind. Ziel der Empfehlung ist die Schaffung von Arbeitsplätzen und der Beschäftigungsübergang von schrumpfenden in expandierende Branchen, insbesondere den digitalen und den grünen Sektor. Diese neuen Maßnahmen sollten drei Elemente umfassen: (1) Einstellungsanreize und Unterstützung des Unternehmertums; (2) Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten; (3) verbesserte Unterstützung durch Arbeitsvermittlungsdienste. Für die Finanzierung ihrer EASE-Maßnahmen können die Mitgliedstaaten auch EU-Mittel in Anspruch nehmen, unter anderem aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und dem Europäischen Sozialfonds Plus.

Hintergrund

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben auf dem Göteborger Gipfel 2017 die europäische Säule sozialer Rechte proklamiert. Die Säule umfasst 20 zentrale Grundsätze und Rechte, die im 21. Jahrhundert für faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme unerlässlich sind. Die Säule ist in drei Kapitel strukturiert: (1) Chancengleichheit und Zugang zum Arbeitsmarkt; (2) faire Arbeitsbedingungen; (3) Sozialschutz und soziale Inklusion.

Die Kommission hat bereits einige von der Säule abgeleitete Maßnahmen vorgelegt, unter anderem die Europäische Kompetenzagenda (Grundsatz 1), die EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter (Grundsatz 2), den EU-Aktionsplan gegen Rassismus (Grundsatz 3), ein Paket zur Förderung der Jugendbeschäftigung (Grundsatz 4) und einen Vorschlag für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne (Grundsatz 6).

Neben dem Aktionsplan zur europäischen Säule nimmt die Kommission in derselben Woche auch einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Lohntransparenz (Grundsatz 2) und eine neue Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 (Grundsatz 17) an. Weitere künftige EU-Maßnahmen im Jahr 2021 sind unter anderem die Europäische Kindergarantie (Grundsatz 11), ein neuer strategischer Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Grundsatz 10), eine Initiative zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Menschen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten (Grundsätze 5 und 12), sowie ein Aktionsplan für die Sozialwirtschaft.

Der neue Impuls für die sozialen Rechte wird die Dynamik nutzen und verstärken, die durch den ehrgeizigen langfristigen EU-Haushalt im Umfang von 1,8 Bio. Euro und das Aufbauinstrument NextGenerationEU geschaffen wurde. Diese eröffnen den Mitgliedstaaten Finanzierungsmöglichkeiten über die EU, um ein starkes soziales Europa zu fördern. Dazu gehört auch die Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zur Finanzierung kohärenter Reform- und Investitionspakete, mit denen die Probleme in den Bereichen Arbeitsmarkt, Kompetenzen und Sozialpolitik angegangen werden sollen, die in den länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters festgestellt wurden.

Der Sozialgipfel in Porto, den der portugiesische EU-Ratsvorsitz im Mai 2021 organisiert, wird den Fokus darauf legen, wie die soziale Dimension Europas gestärkt werden kann, um die Herausforderungen im Hinblick auf eine faire, inklusive und stabile Erholung sowie den ökologischen und digitalen Wandel zu bewältigen. Der Gipfel wird die Chance bieten, Kräfte zu vereinen, um auf höchster politischer Ebene das Bekenntnis zur Umsetzung der sozialen Säule zu erneuern. Der Aktionsplan zur europäischen Säule ist der Beitrag der Kommission zum Sozialgipfel in Porto.

Dieser Aktionsplan gründet auf einer breit angelegten öffentlichen Konsultation, in deren Verlauf über 1.000 schriftliche Beiträge von Mitgliedstaaten, Organen und Einrichtungen der EU, Regionen, Städten, Sozialpartnern, zivilgesellschaftlichen Organisationen, internationalen Organisationen, Denkfabriken sowie Bürgerinnen und Bürgern eingegangen sind. Außerdem hat die Kommission spezielle Webinare mit mehr als 1.500 einzelnen Interessenträgern durchgeführt.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Die europäische Säule sozialer Rechte: Umsetzung von Grundsätzen in Maßnahmen

Fragen und Antworten: der Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte

Fragen und Antworten: Empfehlung der Kommission zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung (EASE) nach der COVID-19-Krise

Factsheet: Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte

Factsheet: Wirksame aktive Beschäftigungsförderung (EASE)

Mitteilung: Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Begleitunterlage zum Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte

Empfehlung der Kommission zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung (EASE) nach der COVID-19-Krise

Eurobarometer-Bericht über soziale Fragen

Website zur europäischen Säule sozialer Rechte

Aktuelle Informationen zum Aktionsplan

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. März 2021
Autor
Vertretung in Deutschland