Die Europäische Kommission unternimmt entscheidende Schritte, um vor dem Hintergrund der Ausweitung ihrer Finanztransaktionen ihren Finanzrisikomanagement- und Compliance-Rahmen zu stärken. Sie hat einen unabhängigen Risikovorstand ernannt. Dieser wird alle Finanztransaktionen – einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien – und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen.
Hohe Standards bei der Finanzaufsicht
Der für Haushalt, Betrugsbekämpfung und öffentliche Verwaltung zuständige Kommissar Piotr Serafin sagte: „Durch die Stärkung der Rolle des Risikovorstands stellt die EU unter Beweis, dass sie sich für die Aufrechterhaltung hoher Standards bei der Finanzaufsicht einsetzt. Darlehen und Haushaltsgarantien werden auch in Zukunft eine wesentliche Rolle dabei spielen, die politischen Prioritäten der EU voranzutreiben und Investitionen in die Klimawende, die Wettbewerbsfähigkeit und das auswärtige Handeln zu unterstützen. Da die Finanzlandschaft immer komplexer wird, stellt die EU mit diesen Maßnahmen sicher, dass sie weiterhin darauf vorbereitet ist, neuen Herausforderungen mit robusten Risikomanagementpraktiken zu begegnen.“
Potenzial des Unionshaushaltes voll ausschöpfen und effektiv nutzen
In den vergangenen fünf Jahren hat sich der Unionshaushalt zunehmend auf verschiedene Finanzierungsinstrumente gestützt, um das Potenzial des Unionshaushalts voll auszuschöpfen und so die öffentlichen Mittel effizienter zu nutzen. Mit Mittelaufnahme- und Darlehenstransaktionen sowie Haushaltsgarantien wurden Investitionen und die wirtschaftliche Erholung in den Mitgliedstaaten gefördert, unerlässliche Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Ukraine finanziert und Beitritts- und Nachbarländer unterstützt.
Drei Verteidigungslinien für das Risikomanagement
Die Rolle des Risikovorstands ist eine Säule des Modells der „drei Verteidigungslinien“. Dabei handelt es sich um den Rahmens für bewährte Verfahren für das Risikomanagement:
- Die erste Verteidigungslinie besteht aus den Dienststellen der Kommission, die die Mittelaufnahme-, Darlehens- und Vermögensverwaltungstransaktionen der EU sowie die Haushaltsgarantien verwalten;
- Der Risikovorstand als unabhängige zweite Verteidigungslinie erstellt Risikomanagementkonzepte und sorgt für eine unabhängige Risikoüberwachung, die zusätzliche Kontrollen und Rechenschaftspflicht umfasst;
- der Interne Auditdienst als dritte Verteidigungslinie bietet eine unabhängige Gewähr für das Risikomanagement.
Mit der Annahme dieses Rahmenmodells und der Einrichtung eines unabhängigen Risikovorstands hat die Kommission alle Empfehlungen des Sonderberichts Nr. 16/2023 des Europäischen Rechnungshofes über das EU-Schuldenmanagement vollständig umgesetzt.
Hintergrund
Die Europäische Union stützt sich zur Umsetzung ihrer politischen Prioritäten auf verschiedene Finanzierungsinstrumente, z. B. die Emission von Anleihen und Schuldverschreibungen. Ein wichtiges Programm, das derzeit durch EU-Anleihen finanziert wird, ist das Aufbauinstrument NextGenerationEU, über das die EU bis 2026 Mittel in voraussichtlicher Höhe von bis zu 712 Milliarden Euro an den Kapitalmärkten aufnehmen wird. Die EU begibt auch EU-Anleihen zur Finanzierung von Darlehen für Länder in der Nachbarschaft der EU sowie zu dem Zweck, der Ukraine wesentliche finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.
Zusätzlich zur Mittelaufnahme nutzt die EU Haushaltsgarantien, um in strategischen Sektoren wie Infrastruktur, Innovation und Nachhaltigkeit private Investitionen anzuziehen. Programme wie „InvestEU“ und der Europäische Fonds für nachhaltige Entwicklung plus (EFSD+) bieten Durchführungspartnern (etwa der Europäischen Investitionsbank und nationalen Förderbanken) finanzielle Förderung für Darlehen und Investitionen. Dies verringert das Risiko für private Investoren und ermöglicht die Durchführung von Projekten, die ansonsten keine Finanzierung erhalten würden.
Zur Absicherung der finanziellen Risiken im Zusammenhang mit Haushaltsgarantien unterhält die EU einen gemeinsamen Dotierungsfonds (CPF), der als Reserve zur Deckung potenzieller Verluste im Zusammenhang mit Haushaltsgarantien und finanziellem Beistand fungiert. Mit dem gemeinsamen Dotierungsfonds wird sichergestellt, dass der Unionshaushalt widerstandsfähig bleibt und gleichzeitig langfristige Investitionen und wirtschaftliche Stabilität unterstützt werden.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 25. Februar 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland