„Ich möchte den albanischen Behörden für die fruchtbaren Verhandlungen und ihr Engagement für die rasche Einigung danken. Albanien hat eine Vorreiterrolle in der Region und das Abkommen wird als Vorbild für ähnliche Vereinbarungen mit unseren Partnern in den Westbalkanstaaten dienen“, so Avramopoulos weiter.
Sobald das Abkommen in Kraft tritt, kann die Europäische Grenz- und Küstenwache Albanien beim Schutz der Außengrenzen unterstützen und bei einer plötzlichen Verlagerung der Migrationsströme ihre Teams rasch auf albanisches Hoheitsgebiet entsenden. Der heute vorgelegte Entwurf ist das erste Abkommen zwischen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und den EU-Partnern in den westlichen Balkanstaaten.
Eine verstärkte operative Zusammenarbeit zwischen prioritären Drittländern und der Europäischen Grenz- und Küstenwache wird zu einer besseren Steuerung irregulärer Migration beitragen, die Sicherheit an den Außengrenzen der EU weiter erhöhen und die Handlungsfähigkeit der Agentur in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU stärken.
Die Kommission verhandelt derzeit über ähnliche Abkommen mit Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und hofft auf einen raschen Abschluss der Verhandlungen. Das Abkommen mit Albanien muss nun von den Mitgliedstaaten gebilligt werden und wird zu einem späteren Zeitpunkt förmlich unterzeichnet, sobald beide Seiten die erforderlichen rechtlichen Verfahren abgeschlossen haben.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung: Europäische Agentur für Grenzschutz und Küstenwache verstärkt operative Zusammenarbeit mit Albanien
EU-Strategie für den westlichen Balkan
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12. Februar 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland