Die Konsultation ist ein wichtiger Schritt, um die Rechtsvorschriften für Qualitäts- und Sicherheitsstandards im Umgang mit Geweben und Zellen zu aktualisieren und einen flexibleren, zweckmäßigen und zukunftssicheren Rechtsrahmen zu schaffen. Es ist erforderlich, ihn an wissenschaftliche und technologische Entwicklungen anzupassen, das Auftreten und die Wiederkehr übertragbarer Krankheiten zu bekämpfen und Spender und Patienten in einem Sektor zu schützen, der zunehmend kommerzialisiert und globalisiert wird. Der Prozess wird zudem eine Reihe von Lehren aus der COVID-19-Pandemie berücksichtigen. Ein Vorschlag könnte bis Ende des Jahres vorgelegt werden.
Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, sagte: „Eine Bewertung der EU-Rechtsvorschriften über Blut, Gewebe und Zellen hat gezeigt, dass wir die Rahmenbedingungen als Teil unserer Bemühungen für die Schaffung einer Europäischen Gesundheitsunion aktualisieren müssen. Die COVID-19-Krise hat diese Notwendigkeit noch deutlicher gemacht, da wir bei der Plasmaspende stark auf Drittländer angewiesen sind. Medikamente, die aus gespendetem Plasma hergestellt werden, sind entscheidend für die Behandlung einer großen Anzahl von Patientinnen und Patienten. Ich bin gespannt auf die Ergebnisse dieser Konsultation, die uns helfen sollten, Transfusionen, Transplantationen und assistierte Reproduktion auch in Zukunft sicher und effektiv zu gestalten.“
Hintergrund
Dank bedeutender Fortschritte in der Biotechnologie nimmt die Anwendung von Behandlungsverfahren auf der Grundlage von Geweben und Zellen nach Zahlen und Häufigkeit zu.
Blutkrebspatienten erhalten blutbildende Stammzellen von Knochenmarkspendern (oder aus Nabelschnurblut) und bei der In-vitro-Befruchtung kommen Gameten zum Einsatz. Beide dieser gängigen therapeutischen Behandlungsverfahren stützen sich auf menschliche Zellen. Weitere Verwendungen menschlicher Gewebe, die von unschätzbarem Wert sind, sind Hauttransplantationen bei Menschen mit schweren Verbrennungen sowie Hornhauttransplantationen zur Wiederherstellung der Sehkraft.
Knochenmark (hämatopoetische Stammzellen) und Gameten (Spermien und Eizellen) für eine In-vitro-Befruchtung können lebenden Spendern entnommen werden, während Ersatzgewebe (wie Haut, Knochen, Hornhaut oder Herzklappen) nur nach dem Tod gespendet werden können.
Weitere Informationen:
Konsultation zu den EU-Rechtsvorschriften über Blut, Gewebe und Zellen
Hintergrund zur Anwendung von Behandlungsverfahren auf der Grundlage von Geweben und Zellen
Pressekontakt: claudia [dot] guskeec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (30) 2280-2190
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 21. Januar 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland