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Vertretung in Deutschland
Presseartikel19. Mai 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Kommission startet Konsultation zu sozialer Inklusion und gemeinsamen europäischen Werten in der Bildung

Wie können die europäischen Bildungseinrichtungen junge Menschen dabei unterstützen, ihr Leben trotz Bedrohung durch Armut, wachsenden Populismus und gewalttätigen Extremismus in unseren immer vielfältigeren Gesellschaften erfolgreich zu meistern? So...

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(19.05.2017) - Die EU steht für Gesellschaften, die gekennzeichnet sind durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichstellung der Geschlechter. Der Kampf gegen soziale Ausgrenzung und Diskriminierung sowie die Förderung von sozialer Gerechtigkeit und sozialem Schutz sind eigenständige Ziele der EU. Zentrale Elemente einer solchen Gesellschaft sind die Nichtduldung von Diskriminierung, z. B. aufgrund der Religion oder der Weltanschauung, der Rasse oder der ethnischen Herkunft; die Bekämpfung von Hass und der Stigmatisierung von Gemeinschaften sowie das Vorgehen gegen Hassverbrechen und schwerwiegende Formen der Hassrede. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, EU-Recht zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie von Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung durchzusetzen.

Langfristig gesehen ist das wirksamste Mittel gegen soziale Ausgrenzung, die bei manchen Menschen zur Radikalisierung beiträgt, qualitativ hochwertige Bildung ab der Vorschule. Allerdings ist nach wie vor der sozioökonomische Hintergrund eines Kindes ausschlaggebend dafür, welche Chancen es hat und was es erreicht. 11,1 Prozent der jungen Europäerinnen und Europäer beenden ihre Schullaufbahn frühzeitig und steigen mit einem Handicap in den Arbeitsmarkt ein, das sie später kaum mehr wettmachen können. Zwei wesentliche Präventivmaßnahmen im Zusammenhang mit dieser Problematik lauten: jungen Menschen gemeinsame europäische Werte vermitteln und ihnen fundierte Entscheidungen ermöglichen.

Schulen spielen eine Schlüsselrolle, wenn es um die Förderung von Inklusion geht. Sie sind ein wichtiger Teil der Gemeinschaft und arbeiten eng mit Eltern und lokalen Vereinen zusammen. Regelmäßige Kontakte mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft sowie mit Rollenmodellen können junge Menschen motivieren und verhindern, dass sie gesellschaftlich ins Abseits geraten. In einigen Mitgliedstaaten gibt es solche Netzwerke bereits28 und sie sollten auf EU-Ebene ausgebaut werden, um eine kritische Masse junger Menschen zu erreichen. Daher wird die Kommission ein Netzwerk einrichten, das es lokalen Interessenträgern ermöglicht, Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund, wie Unternehmer/innen, Künstler/innen, Sportler/innen, sowie – falls dies sinnvoll ist – ehemalige radikalisierte Personen einzuladen, Schulen, Jugendzentren, Sportclubs und Gefängnisse zu besuchen und über ihre Erfahrungen zu berichten.

Besonders wichtig sind Lehrkräfte. Sie können frühe Anzeichen von Radikalisierung bei Schülerinnen und Schülern wahrnehmen können und darauf reagieren. Da die Lehrkräfte in vielen Mitgliedstaaten vor ähnlichen Herausforderungen stehen, können Peer-Learning und der direkte Austausch auf EU-Ebene bei der Suche nach bewährten Verfahren helfen. Die EU unterstützt diese Form des Austausches weiterhin im Rahmen von eTwinning, einer Internetplattform, über die Lehrkräfte und Klassen in ganz Europa miteinander in Kontakt treten können, sowie im Rahmen der Arbeitsgruppe „Bildung“ des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung (RAN).

Über das Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung (RAN), können Erfahrungen ausgetauscht und neue Initiativen gegen Radikalisierung entwickelt werden. In dieses Netzwerk sind Psychologen, Erzieher, Sozialarbeiter, Polizeikräfte, Mitarbeiter von Verwaltungen und andere Akteure eingebunden, die sich mit der Stärkung der Widerstandsfähigkeit junger Menschen gegen extremistische Propaganda im Internet, in Gefängnissen und im Bildungsumfeld beschäftigen.

Beiträge zu der öffentlichen Konsultation können bis 11. August über den Online-Fragebogen eingereicht werden. Die Beiträge werden die Grundlage für den Entwurf einer Ratsempfehlung zu diesem Thema bilden, die noch vor Ende des Jahres vorgelegt werden soll. Die Empfehlung war in der Mitteilung der Kommission zur „Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt“ letztes Jahr angekündigt worden.

Weitere Informationen:

Daily News vom 19. Mai 2017

Mitteilung COM (2016) 379: Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt

Factsheet zur Bekämpfung der Jugend-Radikalisierung durch Bildung

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. Mai 2017
Autor
Vertretung in Deutschland