Jourová hatte bei der letzten Ratssitzung der Justizminister am 8. Juni bereits gesetzliche Optionen vorgestellt. Straftäter hinterlassen oft digitale Spuren, die bei strafrechtlichen Ermittlungen wichtige Beweise darstellen und die Ermittler bei ihrer Arbeit voranbringen können. Elektronische Beweismittel in Strafverfolgungsverfahren können beispielsweise Teilnehmerinformationen, Datenverkehr oder Metadaten, aber auch Inhalte umfassen.
Obgleich die Verfahren zur Erhebung solcher Beweismittel normalerweise auf nationaler Ebene festgelegt werden, haben viele elektronische Beweismittel einen Auslandsbezug. Die derzeitigen Lösungen sind oft unbefriedigend und können die Ermittlungen sogar zum Erliegen bringen.
Weitere Informationen:
Website der Kommission zu elektronischen Beweismitteln
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 4. August 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland