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Vertretung in Deutschland
Presseartikel5. Juli 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Kommission startet Stellenbesetzung für die neue Europäische Arbeitsbehörde

Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) die Website der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) sowie die Einstellung des Personals der neuen Agentur gestartet. Die ELA soll die Interessen der über 17 Millionen EU-Bürger vertreten, die in anderen...

Am 13. Juni 2019 beschloss der Rat, Bratislava als Sitz der Agentur zu wählen. Sie wird ihren Sitz in Brüssel haben, bis die Räumlichkeiten in der slowakischen Hauptstadt fertig sind. Es wird erwartet, dass die Behörde bis 2024 ihre volle Einsatzfähigkeit mit etwa 140 Mitarbeitern erreichen wird, von denen einige von den Mitgliedstaaten entsandt werden und als nationale Verbindungsbeamte fungieren. Die Kommission hat die ersten Stellenangebote für Zeitbedienstete bei der Behörde veröffentlicht, die auf der Webseite der Agentur im Abschnitt Stellenangebote zu finden sind. Die Bewerbungsfrist endet am 6. August.

Die Europäische Arbeitsbehörde war eine Initiative im Rahmen der Einführung der Europäischen Säule der sozialen Rechte und wurde von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Nation 2017 angekündigt.

Die Mobilität in der EU ist zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Ihre effiziente Steuerung kommt sowohl dem Einzelnen als auch der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt zugute. Die Freizügigkeit zählt zu den am meisten geschätzten Freiheiten des Binnenmarkts. Laut einer Eurobarometer-Umfrage befürworten mehr als acht von zehn Europäerinnen und Europäern die „Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, [aufgrund derer] sie überall in der EU leben, arbeiten, studieren und Geschäfte tätigen können“.

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen brauchen Zugang zu verlässlichen Informationen und praktischen Diensten zur Erleichterung der Arbeitskräftemobilität; dazu zählen auch Informationen über bestehende Möglichkeiten, geltende Regeln und ihre Rechte und Pflichten in grenzüberschreitenden Situationen. Zudem besteht mehr denn je die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden zu verbessern. Die nationalen Behörden brauchen auch geeignete Instrumente, um Informationen auszutauschen, Verfahren für die tägliche Zusammenarbeit zu entwickeln, gemeinsame und konzertierte Kontrollen durchzuführen und etwaige grenzübergreifende Streitigkeiten rasch und effizient zu lösen.

Aufgaben der Europäischen Arbeitsbehörde

Die Behörde wird die Mitgliedstaaten in Fragen der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität unterstützen, u. a. auch im Bereich der Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Entsendung von Arbeitnehmern und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Darüber hinaus wird sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit verbessern.

Das Recht, eine nationale oder grenzüberschreitende Inspektion einzuleiten und durchzuführen, verbleibt auf nationaler Ebene. Die Behörde kann jedoch den Mitgliedstaaten eine gemeinsame Kontrolle vorschlagen, wenn sie auf einen möglichen Betrugs- oder Missbrauchsfall stoßen sollte. Auch die nationalen Sozialpartner können die Behörde mit einem Fall befassen. Für solche Fälle sieht die Verordnung ein Dialogsystem vor. Die Kontrollen werden in jedem Falle auf der Grundlage der nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten der betreffenden Mitgliedstaaten durchgeführt.

Weitere Informationen:

Daily News vom 5. Juli 2019

Website der Europäischen Arbeitsbehörde

Pressemitteilung: Bratislava wird Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu ( Gabriele Imhoff ) , Tel.: +49 (30) 2280-2820

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
5. Juli 2019
Autor
Vertretung in Deutschland