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Vertretung in Deutschland
Presseartikel2. März 2016Vertretung in Deutschland

Kommission stellt Nothilfe-Plan für Mitgliedstaaten in Krisensituationen vor

Angesichts des durch die Flüchtlingskrise wachsenden Drucks auf viele EU-Mitgliedstaaten hat die Kommission heute (Mittwoch) ein Nothilfe-Paket vorgestellt.

Nothilfe-Plan

Das neue Soforthilfeinstrument soll innerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen und eine raschere, zielgerichtete Unterstützung bei größeren Krisen ermöglichen, wozu auch die Bewältigung eines großen Flüchtlingszustroms durch die Mitgliedstaaten zählt. In diesem Jahr sollen 300 Mio. Euro für humanitäre Zwecke bereitgestellt werden. Weitere 200 Mio. Euro sollen jeweils 2017 und 2018 folgen.

„Dieser Vorschlag wird dazu beitragen, dass in Krisensituationen innerhalb der Europäischen Union Soforthilfe viel rascher geleistet werden kann als bislang", sagte der für Humanitäre Hilfe und Krisenmanagement zuständige EU-Kommissar Christos Stylianides. "Im Augenblick wird diese zweifellos besonders dringend zur Unterstützung von Flüchtlingen benötigt. Wir dürfen keine Zeit verlieren bei der Bereitstellung aller erforderlichen Mittel, um humanitäres Leid innerhalb unserer Grenzen abzuwenden. Mit dem heutigen Vorschlag werden 700 Mio. Euro bereitgestellt, um dort zu helfen, wo es am dringendsten erforderlich ist. Es ist nun an den europäischen Regierungen und dem Europäischen Parlament, den Vorschlag rasch zu unterstützen.“

Die Soforthilfe würde in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und (unter anderem) UN-Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und internationalen Organisationen gewährt und die Grundversorgung der vielen derzeit in EU-Ländern ankommenden Kinder, Frauen und Männer mit Lebensmitteln, Unterkünften und medizinischen Hilfsgütern umfassen. Die Kommission hat sich von Beginn an dazu verpflichtet, die Mitgliedstaaten mit allen erforderlichen Mitteln zu unterstützen. Mit diesem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates des EU reagiert die Kommission auf eine Forderung des Europäischen Rates vom 18. und 19. Februar, eine Kapazität für interne Nothilfe in außergewöhnlichen Krisensituationen aufzubauen.

Die Initiative kommt zu einem Zeitpunkt, zu dem die Flüchtlingskrise ein ungekanntes Ausmaß erreicht und in mehreren Mitgliedstaaten, in deren Hoheitsgebiet sich zahlreiche Flüchtlingen aufhalten, Soforthilfe geleistet werden muss.

Dieses neue Instrument könnte den Mitgliedstaaten nutzen, deren eigene Hilfskapazitäten angesichts eines dringenden Bedarfs und außergewöhnlicher Umstände, wie durch den plötzlichen Flüchtlingszustrom oder andere ernsthafte Notfälle, überlastet sind. Die Bereitstellung von Soforthilfe erfolgt auf der Grundlage von Artikel 122 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. So kann - im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten - möglichst rasch und umfassend Unterstützung geleistet werden.

Der Europäische Rat forderte in seinen Schlussfolgerungen vom 19. Februar 2016 die Europäische Kommission auf, Vorschläge dazu zu unterbreiten, wie die EU in die Lage versetzt werden kann, in Zusammenarbeit mit Organisationen wie dem UNHCR intern humanitäre Hilfe zu leisten. Gestützt auf die Erfahrung der Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz soll die humanitäre Hilfe darauf ausgerichtet sein, den großen humanitären Bedarf von Flüchtlingen und Migranten in EU-Mitgliedstaaten zu decken.

Die vollständige Pressemitteilung dazu finden Sie hier, einen Fragen und Antwortkatalog hier.

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per infoateuropa-punkt [dot] de (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. März 2016
Autor
Vertretung in Deutschland