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Vertretung in Deutschland
Presseartikel2. September 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Kommission stuft Einigung zwischen Österreich und den Gläubigern der Abwicklungsbank Heta nicht als neue Beihilfe ein

Die EU-Kommission hat heute (Freitag) bekanntgegeben, dass die Einigung zwischen Österreich und den Gläubigern der Heta Asset Resolution AG, die für die geordnete Abwicklung der österreichischen Bank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) zuständig ist, im...

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(2.9.2016) - Nach Auffassung der Kommission enthält diese Vereinbarung keine neuen staatlichen Beihilfen, da es sich lediglich um die Auszahlung einer zuvor genehmigten staatlichen Bürgschaft handle (siehe auch Beschluss der Kommission von April 2003). Die Kommission hatte der Abwicklung der Hypo Alpe Adria 2013 zugestimmt. Weitere Informationen finden sich auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer SA.45940.

Weitere Informationen:

Daily News vom 2.9.2016 zur Einigung zwischen Österreich und den Gläubigern der Heta

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. September 2016
Autor
Vertretung in Deutschland