
(2.9.2016) - Nach Auffassung der Kommission enthält diese Vereinbarung keine neuen staatlichen Beihilfen, da es sich lediglich um die Auszahlung einer zuvor genehmigten staatlichen Bürgschaft handle (siehe auch Beschluss der Kommission von April 2003). Die Kommission hatte der Abwicklung der Hypo Alpe Adria 2013 zugestimmt. Weitere Informationen finden sich auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer SA.45940.
Weitere Informationen:
Daily News vom 2.9.2016 zur Einigung zwischen Österreich und den Gläubigern der Heta
Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 2 September 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland