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Vertretung in Deutschland
Presseartikel14. März 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 5 Min

Kommission treibt Abbau fauler Kredite im Bankensektor voran

Die Kommission hat heute (Mittwoch) Vorschläge vorgelegt, damit notleidende Krediten in Europa schneller abgebaut werden. Außerdem hat sie den zweiten Fortschrittsbericht veröffentlicht, der zeigt, dass notleidende Kredite in Europa zurückgehen –...

„Jetzt, da sich Europa und die europäische Wirtschaft im Aufwind befinden, muss die EU die Dynamik nutzen und den Abbau fauler Kredite beschleunigen“, sagte der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis.

„Das ist unerlässlich, um weiter Risiken im europäischen Bankensektor abzubauen und die Widerstandsfähigkeit der Branche zu stärken. Mit weniger faulen Krediten in ihren Bilanzen können die Banken mehr Kredite an Haushalte und Unternehmen vergeben. Unsere Vorschläge bauen auf den erheblichen Anstrengungen zum Abbau von Risiken der letzten Jahre auf und sind als wesentlicher Bestandteil der Vollendung der Bankenunion durch Risikominderung und Risikoteilung zu betrachten.“

Das Paket sieht einen umfassenden Ansatz mit komplementären politischen Maßnahmen in vier Schlüsselbereichen vor, die darauf abzielen, dass

  • die Banken Mittel zur Deckung der Risiken im Zusammenhang mit neu ausgereichten Krediten vorsehen, die als ausfallgefährdet eingestuft werden könnten;
  • die Entwicklung von Sekundärmärkten, auf denen Banken ihre notleidenden Kredite an Kreditdienstleister und Anleger verkaufen können, zu fördern;
  • in Ergänzung zu dem im November 2016 vorgelegten Vorschlag zu Insolvenzverfahren und Unternehmensumstrukturierungen die Schuldenbeitreibung zu erleichtern;
  • die Mitgliedstaaten, die dies wünschen, durch unverbindliche Leitlinien (Blaupause) für die Einrichtung von Vermögensverwaltungsgesellschaften für notleidende Kredite oder sonstigen damit zusammenhängenden Maßnahmen bei der Restrukturierung von Banken zu unterstützen.

Die Vorschläge der Kommission ergänzen und unterstützen die laufenden Bemühungen der Mitgliedstaaten, Aufsichtsbehörden, Kreditinstitute und der EU, die in den letzten Jahren zu einem Rückgang der Problemdarlehen in allen Banken und EU-Ländern geführt haben.

Trotz guter Fortschritte sind weitere Maßnahmen notwendig, um die verbleibenden Bestände an notleidenden Krediten anzugehen und ein erneutes Auflaufen solcher Kredite in Zukunft zu verhindern.

Die Vorschläge stellen insbesondere auf folgende Komponenten ab:

  1. Sicherstellung einer ausreichenden Kreditverlustdeckung der Banken für künftige notleidende Kredite

    Mit einer Verordnung zur Änderung der Eigenkapitalverordnung (CRR) wird eine gemeinsame Mindestdeckungshöhe für neu ausgereichte, später ausfallende Kredite eingeführt. Falls eine Bank die anwendbare Mindesthöhe unterschreitet, werden Abzüge von den Eigenmitteln der Bank vorgenommen. Sie wirkt dem Risiko entgegen, dass nicht genügend Mittel zur Deckung von Verlusten aus künftigen notleidenden Krediten zur Verfügung stehen, und verhindert, dass sich solche Kredite anhäufen.

  1. Ermöglichung der beschleunigten außergerichtlichen Realisierung von besicherten Krediten

    Im Rahmen der Vorschläge können sich Banken und Kreditnehmer im Vorfeld auf einen beschleunigten Mechanismus einigen, um Forderungen aus besicherten Krediten einzuziehen.Bei

Ausfall eines Kreditnehmers kann die Bank oder ein anderer gesicherter Gläubiger die Sicherheiten, die einem Kredit zugrunde liegen, unverzüglich einziehen, ohne vor Gericht gehen zu müssen.

Die außergerichtliche Realisierung von Sicherheiten beschränkt sich ausschließlich auf Kredite an Unternehmen, die entsprechenden Schutzmaßnahmen unterliegen. Verbraucherkredite sind von diesem Mechanismus ausgeschlossen.

  1. Weiterentwicklung von Sekundärmärkten für notleidende Kredite

Der Vorschlag wird dazu führen, dass die Anforderungen harmonisiert werden und ein EU-weiter Binnenmarkt für Kreditdienstleistungen und die Übertragung von Bankkrediten an Dritte entsteht, sodass die Entwicklung von Sekundärmärkten für Problemdarlehen gefördert wird.

In der vorgeschlagenen Richtlinie werden die Tätigkeiten von Kreditdienstleistern definiert, gemeinsame Standards für die Zulassung und Beaufsichtigung festgesetzt und EU-weit einheitliche Verhaltensregeln festgelegt. Dies bedeutet, dass Betreiber, die diese Vorschriften einhalten, in der gesamten EU tätig sein können, ohne dass separate nationale Zulassungsanforderungen gelten.

Käufer von Bankdarlehen müssen dies den Behörden beim Erwerb eines Darlehens melden. Käufer von Verbraucherkrediten aus Drittländern sind ihrerseits verpflichtet, auf zugelassene EU-Kreditdienstleister zurückzugreifen. Der Verbraucherschutz ist durch rechtliche Garantien und Transparenzvorschriften gewährleistet, sodass die Übertragung eines Darlehens nicht die legitimen Rechte und Interessen des Kreditnehmers berührt.

  1. Technische Blaupause für die Einrichtung nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften

Die unverbindliche Blaupause gibt den Mitgliedstaaten Leitlinien an die Hand, wie sie bei Bedarf in vollem Einklang mit den EU-Vorschriften für Banken und staatliche Beihilfen nationale Vermögensverwaltungsgesellschaften einrichten können.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Rückgriff auf staatliche Beihilfen für Vermögensverwaltungsgesellschaften eine Ausnahme sein soll, wird in der Blaupause geklärt, welche Konzeption für solche öffentlich unterstützten Vermögensverwaltungsgesellschaften zulässig ist. Darüber hinaus werden in der Blaupause alternative Maßnahmen für wertgeminderte Aktiva skizziert.

Es werden einige gemeinsame Grundsätze für die Einrichtung, Leitung und Tätigkeit von Vermögensverwaltungsgesellschaften vorgeschlagen. Die Blaupause stützt sich auf die Erfahrungen und bewährten Verfahren, die die Mitgliedstaaten bereits im Zusammenhang mit Vermögensverwaltungsgesellschaften vorweisen können.

Hintergrund

Im europäischen Bankensektor wurden in den letzten Jahren in erheblichem Maße Risiken abgebaut. Die Banken, die unter der Aufsicht der Europäischen Zentralbank stehen, haben seit 2014 zusätzliches Kapital in Höhe von 234 Mrd. Euro aufgebracht und weisen nun deutlich bessere Liquiditätspuffer vor. Zurückzuführen ist dies auf umfangreiche regulatorische Maßnahmen, die bereits ergriffen wurden und die durch das von der Kommission im November 2016 vorgelegte Paket zum Abbau der Risiken im Bankensektor noch weiter gestärkt werden.

Obwohl in diesem Bereich bereits große Fortschritte erzielt wurden, stellen notleidende Kredite eines der größten Restrisiken für das europäische Bankensystem dar.

Der hohe Bestand an notleidenden Krediten muss abgebaut und ein weiteres Anhäufen notleidender Kredite verhindert werden. Dies ist von wesentlicher Bedeutung für die Vollendung der Bankenunion. Bei notleidenden Krediten ist der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage, die vorgesehenen Zahlungen zur Zins- oder Kapitaltilgung zu leisten. Sind die Zahlungen mehr als 90 Tage überfällig oder wird der Kredit aller Wahrscheinlichkeit nach vom Kreditnehmer nicht getilgt, wird er als notleidender Kredit eingestuft. Die Finanzkrise und die anschließenden Rezessionen führten dazu, dass Kreditnehmer zunehmend nicht in der Lage waren, ihre Darlehen zurückzuzahlen, da eine größere Zahl Unternehmen und Personen mit anhaltenden Zahlungsschwierigkeiten konfrontiert waren oder sogar in Konkurs gehen mussten. Dies war in ganz besonderem Maße in jenen Mitgliedstaaten der Fall, in denen lange und tiefe Rezessionen zu verzeichnen waren und Banken notleidende Kredite in ihren Büchern angehäuft haben.

Im Oktober 2017 schlug die Kommission vor, die Maßnahmen zum Abbau notleidender Kredite als wesentlichen Bestandteil der Vollendung der Bankenunion zu betrachten, die durch gleichzeitige Risikominderung und Risikoteilung erfolgen soll. Das Europäische Parlament und der Rat haben dies begrüßt.

Mit den heutigen Vorschlägen leistet die Europäische Kommission dem Aktionsplan für den Abbau notleidender Kredite Folge, auf den sich die Finanzminister Europas im Juli 2017 geeinigt haben. In der Mitteilung der Kommission zur Vollendung der Bankenunion vom Oktober 2017 und dem am 18. Januar 2018 veröffentlichten ersten Fortschrittsbericht hat sich die Kommission verpflichtet, die Elemente des Aktionsplans, für die sie zuständig ist, wirksam umzusetzen.

Weitere Informationen:

MEMO

Factsheet

Vorschläge und Begleitunterlagen

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. März 2018
Autor
Vertretung in Deutschland