(07.04.2017) - Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, sagte: „Das Internet bietet den Verbrauchern zahlreiche Informationen, um ihren Urlaub zu planen und dabei Urlaubsreisen zu vergleichen und zu buchen. Wenn jedoch die Bewertungen auf Vergleichsportalen verzerrt oder die Preise nicht transparent sind, sind die Informationen für die Verbraucher irreführend. Die betreffenden Unternehmen müssen die europäischen Verbraucherschutzvorschriften genauso einhalten wie Reisebüros. Die Verbraucherschutzbehörden werden die Betreiber der Portale nun auffordern, diese Probleme zu beheben. Die Verbraucher sollten online in gleichem Maße geschützt sein wie offline.“
Die Europäische Kommission und die Verbraucherschutzbehörden leiteten im Oktober 2016 eine koordinierte Untersuchung von 352 Preisvergleichs- und Reisebuchungsportalen in der gesamten EU
ein. Dabei wurde festgestellt, dass auf 235 von ihnen die Preisangaben nicht zuverlässig waren - das sind zwei Drittel der überprüften Portale. Beispielsweise wurden in einer fortgeschrittenen Phase des Buchungsvorgangs ohne klare Hinweise für den Verbraucher zusätzliche Preiselemente hinzugefügt oder Sonderangebote waren gar nicht erhältlich.
Weitere wichtigste Erkenntnisse waren, dass in einem Drittel der Fälle entspricht der Preis, der zuerst angezeigt wird, nicht dem Endpreis. Außerdem, In einem Fünftel der Fälle waren Sonderangebote nicht wirklich verfügbar und in fast einem Drittel der Fälle war der Gesamtpreis oder die Art und Weise seiner Berechnung nicht klar. In einem von vier Fällen wurde nicht darauf hingewiesen, dass Aussagen über knappe Verfügbarkeit (z. B. „ nur noch 2 verfügbar“, „nur heute verfügbar“) sich strikt auf die eigene Website bezogen.
Die Behörden haben die Betreiber der betroffenen Portale aufgefordert, ihre Praktiken mit dem EU Verbraucherrecht in Einklang zu bringen und somit volle Transparenz bei den Preisen zu gewährleisten, d. h. die Angebote müssen in einer frühen Phase des Buchungsvorgangs in klarer Weise präsentiert werden.
Als weiteres Vorgehen, wird das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) die Betreiber der 235 Websites, bei denen Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, kontaktieren und sie zur Behebung der Unregelmäßigkeiten auffordern. Falls der Aufforderung nicht nachgekommen wird, können die nationalen Behörden je nach geltendem nationalem Recht direkt oder durch Einschaltung nationaler Gerichte Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren einleiten.
Weitere Informationen:
EU-weite Untersuchung von Websites (SWEEPS)
Zusammenarbeit im Verbraucherschutz
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7. April 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland