Die polnische Regierung hatte zwei Monate Zeit, um auf die Bedenken zu antworten, die die Kommission in ihrem Aufforderungsschreiben vom 29. April 2020 zum Ausdruck gebracht hatte.
In ihrer Antwort wies Polen die Argumentation der Kommission zurück und forderte die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens. Die Kommission hat die Antwort der polnischen Regierung geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass nicht auf ihre Bedenken eingegangen wurde. Die polnische Regierung hat nun zwei Monate Zeit, um die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die Kommission den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union verweisen.
Weitere Informationen:
Memo mit den wichtigsten Entscheidungen im Oktober (deutsche Übersetzung folgt)
Informationen zum Ablauf von Vertragsverletzungsverfahren
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 30. Oktober 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland