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Vertretung in Deutschland
Presseartikel6. Februar 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 6 Min

Kommission untersagt geplante Übernahme der Aurubis-Walzproduktsparte und des Gemeinschaftsunternehmens Schwermetall durch Wieland

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) Wielands geplante Übernahme der Walzproduktsparte von Aurubis und der Beteiligung von Aurubis an dem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall nach der EU Fusionskontrollverordnung untersagt. Sie hatte...

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Kupferwalzprodukte sind für viele Industriezweige in Europa ein wichtiges Vorprodukt, so zum Beispiel für die Herstellung von Teilen, die für Spitzentechnologien in Elektroautos, Zügen und elektronischen Geräte verwendet werden. Der geplante Zusammenschluss hätte zur Entstehung eines neuen marktbeherrschenden Unternehmens geführt, mit der Folge von deutlich weniger Wettbewerb bei Kupferwalzprodukten und höheren Preisen für die verarbeitende Industrie in Europa. Die von Wieland angebotenen Abhilfemaßnahmen reichten nicht aus, um dies zu verhindern. Daher musste die Kommission den Zusammenschluss untersagen, um Industriekunden und Endverbraucher zu schützen.“

Dem heutigen Kommissionsbeschluss war eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme vorausgegangen. Im Rahmen der geplanten Transaktion sollten Wieland und die Walzproduktsparte von Aurubis, die beide Kupferwalzprodukte herstellen, zusammengeführt werden. Zudem hätte Wieland die vollständige Kontrolle über das Unternehmen Schwermetall übernommen, das Vorwalzbänder an Wieland und die Aurubis-Walzproduktsparte sowie an andere Kupferhersteller verkauft. Mehr als 60 % der in Europa verkauften Vorwalzbänder stammen aus der Produktion von Schwermetall.

Kupferwalzprodukte werden unter anderem für die Herstellung zahlreicher elektrotechnischer oder elektronischer Produkte genutzt, so zum Beispiel für Steckverbinder, die in Autos, Zügen und Flugzeugen verwendet werden. Vorwalzbänder sind ein Vorprodukt für die Herstellung von Kupferwalzprodukten.

Während der Untersuchung äußerten zahlreiche europäische Industriekunden starke und begründete Bedenken in Bezug auf die erheblichen negativen Auswirkungen des Zusammenschlusses. Sie befürchteten Probleme beim Zugang zu Vorwalzbändern von Schwermetall auf dem vorgelagerten Markt und Preiserhöhungen bei Walzprodukten auf dem nachgelagerten Markt. Die von der Kommission vorgenommene Prüfung interner Unterlagen der beteiligten Unternehmen bestätigte, dass diese Bedenken gerechtfertigt waren.

Wieland war nicht bereit, den wettbewerbsrechtlichen Bedenken umfassend Rechnung zu tragen. Deshalb wurde die angemeldete Übernahme untersagt.

Die Bedenken der Kommission

Die Kommission hatte ernste Bedenken, dass der Zusammenschluss den Branchenführer Wieland in die Lage versetzt hätte, den durch einen seiner stärksten Konkurrenten ausgeübten Wettbewerbsdruck zu beseitigen und eine beherrschende Stellung auf den Märkten für Kupferwalzprodukte im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu erlangen. Dann hätten nachgelagerte Industriekunden deutlich höhere Preise zahlen müssen.

Die Kommission stellte in Bezug auf Kupferwalzprodukte Folgendes fest:

  • Nach dem Zusammenschluss hätte Wieland über einen Marktanteil von über 50 % verfügt und es hätte mit KME/MKM nur noch einen anderen großen Marktteilnehmer im EWR gegeben, der dort einen Marktanteil von mehr als 20 % aufweisen kann. Die Marktanteile der anderen Wettbewerber sind dagegen erheblich niedriger. Bei Kupferwalzprodukten wären somit nach dem Zusammenschluss statt drei nur noch zwei große Anbieter im EWR verblieben.
  • Durch die Übernahme wäre der Preiswettbewerb zwischen zwei großen Herstellern, die derzeit in wichtigen Marktsegmenten mit hohem Wert enge Wettbewerber sind, ausgeschaltet worden. So liefern beispielsweise beide Unternehmen Kupferwalzprodukte für elektrische Steckverbindungen, die in der Automobilindustrie und in anderen Branchen verwendet werden.
  • Europäische Kunden können sich nicht auf außerhalb des EWR ansässige Anbieter stützen. Dies ist auf Einfuhrabgaben und die erforderlichen Just-in-time-Lieferungen sowie auf die höheren technischen Kapazitäten der EU-Anbieter zurückzuführen. Infolgedessen gibt es nur begrenzte Einfuhren aus nichteuropäischen Ländern (5 % des EWR-Verbrauchs), während europäische Hersteller erhebliche Mengen in die USA und nach Asien ausführen (rund 30 % der EWR-Produktion).

In Bezug auf Vorwalzbänder stellte die Kommission Folgendes fest:

  • Schwermetall ist derzeit von seinen Muttergesellschaften Wieland und Aurubis operativ unabhängig‚ was den Verkauf von Vorwalzbändern an Dritte betrifft. Diese Unabhängigkeit hätte nach dem Zusammenschluss nicht mehr bestanden.
  • Mit der Übernahme der Schwermetall-Anteile von Aurubis hätte Wieland die Materialkosten für kleinere Wettbewerber nach oben treiben und/oder Zugang zu ihren vertraulichen Informationen erhalten können. Grund dafür ist, dass diese kleineren Wettbewerber, wie Diehl, Kemper oder Messingwerk, einen erheblichen Teil ihrer benötigten Kupfervorwalzbänder von Schwermetall beziehen müssen, da es keine geeigneten anderen Anbieter gibt.
  • Wieland konnte nicht nachweisen, dass seine Übernahme der Schwermetall-Anteile von Aurubis zu Effizienzgewinnen führen würde, die nicht auf andere Weise erzielt werden könnten.

Vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen

Von den beteiligten Unternehmen vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen müssen die Wettbewerbsbedenken der Kommission vollständig und dauerhaft ausräumen. Wieland hätte zwar zwei Aurubis-Werke in Stolberg und Zutphen verkauft, in denen Kupferwalzprodukte hergestellt werden, war aber nicht bereit, den 50 %-Anteil von Aurubis an Schwermetall zu veräußern.

Die Kommission stellte fest, dass ein Paket von Abhilfemaßnahmen, in dem die Schwermetall-Anteile nicht berücksichtigt werden, die Wettbewerbsbedenken nicht wirksam ausräumen konnte. Dies hat folgende Gründe:

  • Nach einer Übergangszeit hätten die Werke in Stolberg und Zutphen die preisgünstigen und hochwertigen Vorwalzbänder von Schwermetall nicht mehr beziehen können. Sie wären dann nicht mehr in der Lage gewesen, den vor dem Zusammenschluss bestehenden Wettbewerbsdruck wiederherzustellen.
  • Die Bedenken, dass Wieland durch die Übernahme von Schwermetall die Möglichkeit hätte, die Materialkosten kleinerer Wettbewerber in die Höhe zu treiben und Zugang zu vertraulichen Geschäftsinformationen über diese Wettbewerber zu erlangen, wären nicht ausgeräumt worden.
  • Wieland konnte keinen geeigneten Käufer für die Werke in Stolberg und Zutphen finden, der überzeugend darlegen konnte, dass er den fehlenden Zugang zu Vorwalzbändern von Schwermetall kompensieren könnte oder dass keine neuen Wettbewerbsbedenken aufgeworfen würden.

Die Kommission hat die Marktteilnehmer zu der vorgeschlagenen Abhilfemaßnahme konsultiert. Die Mehrheit der Marktteilnehmer hielt die Abhilfemaßnahme für ungeeignet, um die ernsten Wettbewerbsbedenken zu entkräften.

Daher kam die Kommission zu dem Schluss, dass die von den Unternehmen angebotenen Abhilfemaßnahmen die wettbewerbsrechtlichen Bedenken nicht ausgeräumt hätten.

Deshalb wurde die geplante Übernahme untersagt.

Unternehmen und Produkte

Wieland mit Sitz in Deutschland produziert und vertreibt Halbzeug aus Kupfer und Kupferlegierungen. Das Unternehmen deckt die Produktionskette für Kupferprodukte vom Gießen von Formaten bis zum Verkauf von Halbzeug ab und produziert in Deutschland, dem Vereinigten Königreich, den USA und Singapur Walzprodukte aus Kupfer und Kupferlegierungen.

Die von der Aurubis AG kontrollierte Aurubis-Walzproduktsparte mit Sitz in Deutschland umfasst die Produktion und den Vertrieb von Halbzeug aus Kupfer und Kupferlegierungen. Aurubis ist weltweit als Anbieter von Nichteisenmetallen (einschließlich Kupfer) tätig und ist der größte integrierte Kupferhersteller in Europa. Das Unternehmen deckt die gesamte Wertschöpfungskette von der Herstellung von Anoden, Kathoden und Formaten aus Kupfer bis zur Herstellung von Walz- und Ziehprodukten ab.

Schwermetall ist ein deutsches Gemeinschaftsunternehmen, an dem Wieland und Aurubis jeweils 50 % der Anteile halten, und produziert Vorwalzbänder aus Kupfer und Kupferlegierungen.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erheblich behindern würden.

Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt.

Am 11. Dezember 2018 genehmigte die Kommission den Zusammenschluss von KME und MKM, dem dritt- bzw. viertgrößten Anbieter von Kupfer- und Kupferlegierungen im EWR. Die Kommission genehmigte diesen Zusammenschluss ohne Auflagen, da er vor allem den Teil des Marktes mit niedrigerem Handelswert betraf, auf dem KME und MKM weiterhin wirksamem Wettbewerb ausgesetzt sein werden.

Derzeit laufen vier eingehende Prüfverfahren (Phase II). Sie betreffen die geplante Übernahme des Geschäfts von Liberty Global in Tschechien, Deutschland, Ungarn und Rumänien durch Vodafone, die geplante Übernahme von VDM durch Aperam, die geplante Übernahme der Kühlkompressorensparte von Whirlpool durch Nidec und die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Tata Steel und ThyssenKrupp.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Fusionskontrolle: Kommission untersagt geplante Übernahme der Aurubis-Walzproduktsparte und des Gemeinschaftsunternehmens Schwermetall durch Wieland

Website der GD Wettbewerb der Kommission im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer der Wettbewerbssache M.8900

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. Februar 2019
Autor
Vertretung in Deutschland