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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 18. Juli 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

Kommission verbessert Schutz der Arbeitnehmer durch neue Grenzwerte für die chemische Exposition

Die Europäische Kommission hat die Richtline über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMRD) zum sechsten Mal überarbeitet und schlägt vor, den Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor gefährlichen Chemikalien zu verstärken. Dies dürfte in den nächsten 40 Jahren 1700 Lungenkrebsfälle und 19.000 weitere Krankheiten, darunter restriktive Lungenerkrankungen und Schäden an Leber und Nieren, verhindern. 

Roxana Mînzatu, Exekutiv-Vizepräsidentin für soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge erklärte: „Diese Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe spiegelt unser Engagement für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz in Europa, das Rückgrat hochwertiger Arbeitsplätze und unser Engagement für eine wissenschaftlich fundierte Politik wider. Durch die Einführung von Expositionsgrenzwerten für gefährliche Chemikalien wie Kobalt, PAH und 1,4-Dioxan schützen wir heute nicht nur Arbeitnehmer, sondern investieren in ihr langfristiges Wohlergehen.“ 

Erhebliche Verbesserung der Lebensqualität

Die neuen Maßnahmen könnten bis zu 1,16 Milliarden Euro an Gesundheitskosten einsparen und die Lebensqualität der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und ihrer Familien erheblich verbessern. Die Überarbeitung der CMRD spiegelt die neuesten wissenschaftlichen Daten wider und profitiert von den Beiträgen des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, der sich aus Vertretern von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Regierungen zusammensetzt. 

Höhere Arbeitssicherheit durch neue Expositionsgrenzwerte

Bei der Überarbeitung der Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen bei der Arbeit (CMRD) empfiehlt die Kommission die Festlegung von neuen Expositionsgrenzwerten für Kobalt und anorganische Kobaltverbindungen, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und 1,4-Dioxan. 

  • Kobalt und anorganische Verbindungen: Sie werden häufig bei der Herstellung von Batterien, insbesondere für Elektrofahrzeuge, sowie bei der Herstellung von Magneten und Hartmetallen verwendet. Der vorgeschlagene Grenzwert beträgt 0,01 mg/m³ für Partikel, die durch Nase und Mund eingeatmet werden können, und 0,0025 mg/m³ für feinere Partikel, die tiefer in die Lunge gelangen können. Übergangsgrenzwerte (0,02 mg/m³ und 0,0042 mg/m³) geben der Industrie sechs Jahre Zeit, sich anzupassen.
  • Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe: Diese kommen typischerweise in Industrien wie der Stahl-, Eisen- und Aluminiumherstellung vor und sind auch in Schweißdämpfen enthalten. Der vorgeschlagene neue Grenzwert beträgt 0,00007 mg/m³. Um den am stärksten betroffenen Sektoren die Anpassung zu erleichtern, wird für sechs Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie ein doppelt so hoher Grenzwert gelten.
  • 1,4-Dioxan: Dieser Stoff wird häufig als Lösungsmittel in der Chemie- und Textilproduktion sowie in Haushaltsreinigern verwendet. Der vorgeschlagene allgemeine Grenzwert beträgt 7,3 mg/m³ mit einem Kurzzeitgrenzwert von 73 mg/m³. Es wird auch ein biologischer Grenzwert vorgeschlagen.

Auch Schweißrauch fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie

Schweißrauch kann schädliche Stoffe wie Chrom-, Nickel- und Cadmiumverbindungen enthalten, die als krebserregend eingestuft sind. Durch die Aufnahme von Schweißrauch in die CMRD legt die Kommission klarere rechtliche Leitlinien fest und schreibt Schutzmaßnahmen vor, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu erhöhen und ein gesünderes und sichereres Arbeitsumfeld zu fördern.

Neues Hinweissystem

Neben der Festlegung dieser Expositionsgrenzwerte schlägt die Kommission „Hinweise“ vor, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine mögliche Exposition über die Haut oder auf anderem Wege aufmerksam machen und angeben, wann zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Weitere Schritte

Der Vorschlag der Kommission wird nun vom Europäischen Parlament und dem Rat erörtert. Nach der Annahme haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Hintergrund

Die von der Kommission vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie 2004/37/EC2 baut auf fünf vorangegangenen CMRD-Überarbeitungen, die mehr als 40 wichtige gefährliche Chemikalien betreffen und dazu beitragen werden, in den nächsten 50 Jahren das Leben von mehr als 100 000 Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zu retten. Der Vorschlag unterstreicht das Engagement der EU für den Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Vorschlag der Europäischen Kommission 

EU-Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027

Europäische Säulen sozialer Rechte

Europäischer Plan zur Krebsbekämpfung

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. Juli 2025
Autor
Vertretung in Deutschland