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Vertretung in Deutschland
Presseartikel18. Juli 2018Vertretung in Deutschland

Kommission verhängt weitere Strafzölle auf Stahlimporte aus Drittländern

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) ihre Schutzmaßnahmen auf Importe einer Reihe von Stahlerzeugnissen aus Drittstaaten ausgeweitet. Sie verhängte vorläufige Strafzölle auf Stahl, der auf Grund der kürzlich eingeführten US-Zölle aus...

„Die US-Zölle auf Stahlerzeugnisse führen zu Handelsumlenkungen, die den Stahlerzeugern und Arbeitnehmern in der EU schweren Schaden zufügen können. Wir haben keine andere Wahl, als vorläufige Schutzmaßnahmen einzuführen, um unsere heimische Industrie vor einem Anstieg der Einfuhren zu schützen“, sagte Handelskommissarin Cecilia Malmström dazu.

„Diese Maßnahmen stellen jedoch sicher, dass der EU-Markt offen bleibt und die traditionellen Handelsströme erhalten bleiben. Ich bin überzeugt, dass die Interessen der EU-Erzeuger und der Stahlverbraucher, wie der Automobilindustrie und des Bausektors, die auf Einfuhren angewiesen sind, in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Wir werden die Stahlimporte weiter beobachten, um spätestens Anfang nächsten Jahres eine endgültige Entscheidung zu treffen“, betonte Malmström weiter.

Die vorläufigen Maßnahmen betreffen 23 Kategorien von Stahlerzeugnissen und werden in Form eines Zollkontingents (TRQ) durchgeführt. Für jede der 23 Kategorien werden Zölle in Höhe von 25 Prozent erst dann erhoben, wenn die Einfuhren den Durchschnitt der Einfuhren der letzten drei Jahre übersteigen. Die Quote wird nach dem Windhundverfahren zugeteilt, d.h. zum jetzigen Zeitpunkt nicht von den einzelnen Ausfuhrländern. Diese Maßnahmen gelten für alle Länder, mit Ausnahme einiger Entwicklungsländer mit begrenzten Ausfuhren in die EU. Aufgrund der engen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (Norwegen, Island und Liechtenstein) wurden sie ebenfalls von den Maßnahmen ausgenommen. Diese Ausnahmen sind sowohl mit den bilateralen als auch mit den multilateralen Verpflichtungen der EU im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbar.

Die vorläufigen Schutzmaßnahmen können maximal 200 Tage gelten. Alle interessierten Parteien werden nun Gelegenheit haben, zu den bisherigen Ergebnissen der Untersuchung Stellung zu nehmen. Die Kommission wird diese Bemerkungen berücksichtigen, um spätestens Anfang 2019 zu ihrem endgültigen Abschluss zu gelangen. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, können endgültige Schutzmaßnahmen eingeführt werden.

Zusätzlich zu den heute angekündigten Schutzmaßnahmen umfasst die dreigleisige Reaktion der EU auf die US-Zölle auf Stahl und Aluminium auch Ausgleichsmaßnahmen für die US-Einfuhren, die am 20. Juni eingeführt wurden, sowie eine am 1. Juni eingeleitete Klage bei der WTO.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Trade: Commission imposes provisional safeguard measures on imports of steel products

Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen

Die Handelspolitik der EU

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. Juli 2018
Autor
Vertretung in Deutschland