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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 9. Januar 2026
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Verordnung über drittstaatliche Subventionen Leitlinien veröffentlicht, um für mehr Vorhersehbarkeit und Transparenz für Unternehmen zu sorgen. Teresa Ribera,Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Übergang, sagte: „Mit der Veröffentlichung der Leitlinien für die Verordnung über drittstaatliche Subventionen geben wir Organisationen eine klare und praktische Möglichkeit, gute Absichten in die Tat umzusetzen. In den Leitlinien werden gemeinsame Erwartungen an eine verantwortungsvolle Entscheidungsfindung dargelegt, damit Investitionen so vorangebracht werden können, dass die Menschen Vertrauen haben“. 

Leitlinien für mehr Klarheit

Der für Wohlstand und Industriestrategie zuständige Exekutiv-Vizepräsident Stéphane Séjourné erklärte: „Unser Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass europäische Unternehmen unter gleichen Wettbewerbsbedingungen miteinander konkurrieren. Mit diesen neuen Leitlinien schaffen wir Klarheit darüber, wie wir die wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen drittstaatlicher Subventionen bei öffentlichen Ausschreibungen angehen. Indem wir die Vergabeverfahren der EU an den Grundsätzen der Leistung und des fairen Wettbewerbs ausrichten, schützen wir den Binnenmarkt und stellen sicher, dass öffentliche Investitionen weiterhin die führende Rolle der Industrie und die Wettbewerbsfähigkeit in ganz Europa unterstützen.“

Details der Leitlinien

Die Leitlinien klären mehrere Aspekte der Verordnung über drittstaatliche Subventionen: 

  1. die Bewertung von Verzerrungen,
  2. die Bewertung von Verzerrungen insbesondere bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge,
  3. die Abwägungsprüfung (in den Leitlinien wird das Verfahren der Kommission erläutert, die negativen Auswirkungen einer wettbewerbsverzerrenden drittstaatlichen Subvention gegen etwaige positive Auswirkungen abzuwägen) und
  4. die Anwendung des Einforderungsmechanismus bei Zusammenschlüssen und Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge (die Kommission kann die vorherige Anmeldung nicht anmeldepflichtiger Zusammenschlüsse sowie drittstaatlicher finanzieller Zuwendungen bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge verlangen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind). 

Nächste Schritte

Die Kommission war angewiesen, die Leitlinien bis zum 13. Januar 2026 zu veröffentlichen. Gemäß der Verordnung über drittstaatliche Subventionen muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 14. Juli 2026 einen Bericht mit einer Überprüfung ihrer Praxis der Durchführung und Durchsetzung der Verordnung vorlegen. 

Ausführliche Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung.

Weitere Informationen

Zu den Leitlinien

Website der Kommission zu Wettbewerb und Generaldirektion GROW

Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen

Pressekontakt: Martha Schillmöller, Tel.: +49 30 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Bitte beachten Sie: Bei der Übersetzung von Pressemitteilungen aus der Originalfassung kommt auch Maschinenübersetzung zum Einsatz. Die Versionen in der Originalsprache finden Sie immer hier.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
9. Januar 2026
Autor
Vertretung in Deutschland