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Vertretung in Deutschland
Presseartikel27. Juli 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Kommission will Arbeitsbedingungen für Seeleute fairer gestalten

Die EU-Kommission hat heute (Donnerstag) einen Vorschlag der Sozialpartner zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Seeleuten auf Schiffen, die unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaats fahren, angenommen. „Der Seeverkehr ist und bleibt von...

Kreuzfahrtschiff

Seeleute werden in Zukunft besser davor geschützt sein, in Auslandshäfen zurückgelassen zu werden. Darüber hinaus stärken die neuen Vorschriften das Recht auf Entschädigung bei Tod oder bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Arbeitsunfällen, Krankheiten oder Gefährdungen. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie soll eine Vereinbarung zwischen Sozialpartner, in diesem Fall dem Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (ECSA) und der Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF), im Seeverkehr in EU-Recht umgesetzt werden. Die Vereinbarung wurde aufgrund von Änderungen des Seearbeitsübereinkommens getroffen, die die Mitglieder der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) im Jahr 2014 gebilligt hatten.

Seeleute, die fern der Heimat arbeiten, bleiben der Gefahr ausgesetzt, von Reedern, die ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, in Auslandshäfen zurückgelassen zu werden. Nach Angaben der IAO wurden seit dem Jahr 2004 insgesamt 192 Handelsschiffe zurückgelassen, darunter 21, die unter der Flagge eines EU-Staates fuhren. Im Jahr 2016 wurden fünf Handelsschiffe mit 58 Seeleuten in EU-Häfen zurückgelassen.

Die vorgeschlagene Richtlinie wird den Schutz der Seeleute erhöhen, wenn der Reeder die Verbindung zu ihnen beendet hat – darunter fällt auch die Nichtzahlung vertraglich vereinbarter Heuern für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten – oder wenn er die Seeleute ohne Gewährleistung des Unterhalts und der Unterstützung zurückgelassen hat, die für die Durchführung des Schiffsbetriebs nötig sind. Ein besserer Schutz für zurückgelassene Seeleute wird auch den EU-Hafenbehörden zugutekommen, die mit weniger problematischen Zurücklassungsfällen zu tun haben werden. Mit dem Vorschlag werden außerdem die Schadenersatzverfahren verbessert, sodass sich entsprechende Ansprüche schneller und einfacher regeln lassen. Dies wird dazu beitragen, die Zahlungsverzögerungen und den Verwaltungsaufwand zu verringern, mit denen Seeleute und ihre Familien bei Zurücklassung, bei Tod oder bei Erwerbsunfähigkeit infolge von Arbeitsunfällen oder Krankheit häufig konfrontiert sind.

Hintergrund

Die Zahl der aktiven Seeleute in EU-Mitgliedstaaten belief sich im Jahr 2010 auf schätzungsweise 230.000. Laut einer Eurofound-Studie über den sozialen Dialog im Seeschifffahrtssektor und einem Bericht der Europäischen Kommission hat der Seeverkehr für die europäische Wirtschaft eine ganz zentrale Bedeutung: 80 Prozent des Welthandels werden über See abgewickelt, und 40 Prozent des innereuropäischen Frachtvolumens werden im Kurzstreckenseeverkehr befördert. Mit jährlich mehr als 400 Millionen über europäische Häfen beförderten Passagieren hat der Seeverkehr auch eine direkte Auswirkung auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger, seien sie Touristen oder Bewohner von Inseln und Gebieten in Randlage.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Seafarers: New measures to improve working conditions

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. Juli 2017
Autor
Vertretung in Deutschland