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Vertretung in Deutschland
Presseartikel8. November 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Kommission will EU-Gasvorschriften auf Import-Pipelines ausweiten

Um das Funktionieren des Energiebinnenmarktes der EU zu verbessern und eine größere Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu erreichen, hat die Kommission heute (Mittwoch) vorgeschlagen, die EU-Gasrichtlinie zu ändern. Mit der Änderung soll die...

Gas

Durch die Änderungen soll sichergestellt werden, dass alle größeren Pipelines, die in das EU-Gebiet führen, den EU-Vorschriften entsprechen, mit dem gleichen Maß an Transparenz betrieben werden, für andere Betreiber zugänglich sind und effizient betrieben werden. Sobald der Änderungsvorschlag vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen ist, wird ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Vollendung der Energieunion verwirklicht sein.

Ein integrierter Gasmarkt ist der Eckpfeiler der Energieunion der EU und eine der zentralen Prioritäten der Kommission. Im Zuge seiner Rede zur Lage der Union am 13. September kündigte Präsident Juncker an, dass die Kommission – anknüpfend an den Solidaritätsaspekt der Energieunion – gemeinsame Vorschriften für Gasfernleitungen, die den europäischen Erdgasbinnenmarkt beliefern, vorschlagen wird.

Mit den neuen Bestimmungen wird auch dazu beigetragen, dass die Ziele des EU-Gasmarkts erreicht werden. Dazu gehören die Steigerung des Wettbewerbs zwischen den Gaslieferanten und die Erhöhung der Energieversorgungssicherheit in der EU. Indem dafür gesorgt wird, dass alle größeren Pipelines, die ganz oder teilweise im Gebiet der EU liegen, in einem transparenten Regulierungsrahmen effizient betrieben werden, können die Interessenkonflikte zwischen Infrastrukturbetreibern und Gaslieferanten reduziert und nichtdiskriminierende Entgelte garantiert werden.

Zusätzlich schlägt die Kommission vor, dass den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben wird, vorhandene grenzüberschreitende Leitungen im Einzelfall und in einem gewissen Umfang von der Anwendung dieser Richtlinie auszunehmen, sofern die Ausnahmeregelung sich nicht nachteilig auf den Wettbewerb oder die Versorgungssicherheit auswirkt.

Nächste Schritte

Die vorgeschlagenen Änderungen müssen vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden, bevor sie rechtsgültig werden. Die Kommission appelliert an die beiden gesetzgebenden Organe, eng zusammenzuarbeiten und so für eine zügige Verabschiedung und Umsetzung dieser Vorschläge zu sorgen.

Hintergrund

Die Abhängigkeit der Europäischen Union von Erdgasimporten nimmt zu. Dieser Trend wird sich aufgrund abnehmender heimischer Gasproduktion voraussichtlich fortsetzen und nur teilweise dadurch ausgeglichen, dass die Nachfrage nach Erdgas dank Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsstrategien sinkt. Der Anteil der Nettogasimporte am Gesamtgasverbrauch der EU betrug 2015 69,3 Prozent. Der Großteil der Gasimporte der EU stammt aus Russland (42 Prozent der Gesamtimporte im Jahr 2016), gefolgt von Norwegen (34 Prozent) und Algerien (10 Prozent); importiertes Flüssigerdgas hat einen Anteil von 14 Prozent an den Gesamteinfuhren. 2016 waren die Gasimporte gegenüber 2015 um 12 Prozent gestiegen, was auf einen höheren Verbrauch, niedrigere Preise und eine gesunkene heimische Produktion zurückgeht.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten zu dem Vorschlag der Kommission zur Änderung der Gasrichtlinie

Website der GD Energie: Import und Versorgungssicherheit

Website zur Priorität „Energieunion“

Pressekontakt: Laura Bethke Tel.: +49 (30) 2280 2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. November 2017
Autor
Vertretung in Deutschland