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Vertretung in Deutschland
Presseartikel14. März 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 5 Min

Kommission will EU-Visumpolitik reformieren

Schnellere Visa-Erteilung für legal Reisende, verbesserte Sicherheitsstandards und eine engere Verknüpfung von Visumpolitik und der Rückübernahme irregulärer Migranten: Das sind die wichtigsten Änderungen der gemeinsamen EU-Visumvorschriften, die die...

Die Tourismus- und Reisebranche spielt für die europäische Wirtschaft eine entscheidende Rolle: Sie macht etwa 10 Prozent des BIP der EU aus. Die EU-Mitgliedstaaten zählen zu den weltweit beliebtesten Zielen für Touristen. Allerdings können langwierige und umständliche Verfahren Reisende davon abhalten, nach Europa zu reisen, sodass stattdessen in anderen Ländern investiert und Geld ausgegeben wird – mit nachteiligen Folgen für die Wirtschaft in der EU. Zugleich müssen die Vorteile des visumpflichtigen Reisens und ein besseres Management von Migration, Sicherheit und Grenzen in Einklang gebracht werden, um angemessen auf gegenwärtige und künftige Herausforderungen bei Sicherheit und Migration reagieren zu können.

Die heutigen Änderungen des Visakodexes sind der erste Schritt bei der Reform der gemeinsamen Visumpolitik der EU – ein Vorschlag zur Aktualisierung des Visa-Informationssystems (VIS) wird im Frühjahr dieses Jahres folgen.

Unkompliziertere, schnellere und sicherere Verfahren

Die heute vorgeschlagenen Aktualisierungen zielen darauf ab, die gemeinsamen EU-Visumvorschriften zu modernisieren und zu straffen, die Visaerteilung sowohl für legal Reisende als auch die Mitgliedstaaten zu vereinfachen und zugleich die Sicherheitsstandards des Visumverfahrens zu erhöhen.

  • Schnellere und flexiblere Verfahren: Der Zeitraum für die Entscheidung über Visumanträge wird von 15 auf 10 Tage verkürzt. Reisende sollen ihre Anträge bis zu sechs Monate vor ihrer geplanten Reise stellen (bisher sind es drei Monate) und die Anträge elektronisch ausfüllen und unterzeichnen können.
  • Mehrfachvisa mit längerer Gültigkeitsdauer: Für Mehrfachvisa werden vereinheitlichte Vorschriften gelten, um „Visa-Shopping“ zu verhindern und den Mitgliedstaaten sowie Vielreisenden Geld und Zeit zu sparen. Solche Mehrfachvisa werden für vertrauenswürdige regelmäßig Reisende mit positiver „Visum-Vorgeschichte“ für eine schrittweise ansteigende Gültigkeitsdauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren ausgestellt. Es wird sorgfältig und wiederholt überprüft, ob die Reisenden die Einreisevoraussetzungen erfüllen.
  • Kurzzeitvisa an den Außengrenzen: Um kurzzeitige touristische Besuche zu fördern, dürfen Mitgliedstaaten direkt an den Land- und Seeaußengrenzen Visa für die einmalige Einreise ausstellen. Hierfür werden zeitlich befristete, saisonale Regelungen mit strengen Bedingungen gelten. Diese Visa gelten für einen Aufenthalt von höchstens sieben Tagen und ausschließlich in dem Mitgliedstaat, der das Visum ausgestellt hat.
  • Zusätzliche Ressourcen für mehr Sicherheit: In Anbetracht der in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Bearbeitungskosten wird die Gebühr – die seit 2006 gleich geblieben ist – leicht erhöht (von 60 auf 80 EUR). Diese moderate Erhöhung soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen, weltweit eine angemessene Zahl von Bediensteten in den Konsulaten beizubehalten, um verstärkte Sicherheitsüberprüfungen ebenso wie die Aktualisierung der IT-Ausstattung und -Software zu gewährleisten, ohne dass dadurch Hindernisse für die Visumantragsteller geschaffen werden.

Visumpolitik als Instrument zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Rückkehr/Rückführung und Rückübernahme

Wie die Staats- und Regierungschefs der EU im Juni 2017 gefordert hatten, verstärkt die Kommission nun auch die gemeinsamen Anstrengungen der EU in den Bereichen Rückkehr/Rückführung und Rückübernahme, indem die Einflussmöglichkeiten durch die gemeinsame EU-Visumpolitik besser genutzt werden. Der Kommissionsvorschlag umfasst die Einführung eines neuen Mechanismus, um strengere Auflagen für die Bearbeitung von Visumanträgen zu veranlassen, wenn ein Partnerland bei der Rückübernahme irregulärer Migranten nicht ausreichend kooperiert. Einbezogen werden sollen dabei auch Reisende, die auf legalem Weg mit einem Visum eingereist, dann aber über dessen Geltungsdauer hinaus geblieben sind. Die neuen Vorschriften sehen vor, dass die Kommission regelmäßig bewertet, wie Drittländer bei der Rückkehr/Rückführung kooperieren. Erforderlichenfalls kann die Kommission – gemeinsam mit den Mitgliedstaaten – eine restriktivere Umsetzung einiger Bestimmungen des Visakodexes beschließen, beispielsweise was die maximale Bearbeitungsdauer von Anträgen, die Gültigkeitsdauer der ausgestellten Visa, die Höhe der Visumgebühren und die Befreiung bestimmter Reisender wie z. B. Diplomaten von diesen Gebühren anbelangt.

Verbesserung der Sicherheitskontrollen

Im Frühjahr dieses Jahres wird die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung des Visa-Informationssystems (VIS) vorlegen, d. h. der Datenbank, in der die Anträge und die Personaldaten der Antragsteller registriert sind. Die Reform soll es den Visum- und den Grenzbeamten erleichtern, rasch wirksame Hintergrundprüfungen zu Visumantragstellern vorzunehmen. Zudem soll sie eine weitere Informationslücke auf EU-Ebene schließen, indem den nationalen Behörden gestattet wird, mit Blick auf das Grenzmanagement und aus Sicherheitsgründen Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit Langzeitvisa und Aufenthaltsdokumenten zu erhalten und solche Informationen auszutauschen.

Zu den Kernbestimmungen werden obligatorische Kontrollen von Visumanträgen durch Abgleich – über ein einziges Suchportal – mit den relevanten Sicherheits- und Migrationsdatenbanken sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der vollständigen Interoperabilität des VIS mit EU-weiten Datenbanken wie dem neu eingerichteten Einreise-/Ausreisesystem (EES), dem Schengener Informationssystem (SIS) und dem Europäischen Strafregisterinformationssystem (ECRIS) gehören.

Überlegungen zu elektronischen Visa

Bis Ende 2018 wird die Kommission eine Durchführbarkeitsstudie in Auftrag geben und mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten Gespräche darüber führen, wie das Visumantragsverfahren vollständig digitalisiert werden könnte.

Hintergrund

Die gemeinsame Visumpolitik der EU erleichtert Reisen in die EU zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken, leistet einen Beitrag zu Wirtschaft und Wachstum in der EU und fördert direkte Kontakte zwischen den Menschen und den kulturellen Austausch. Allein im Jahr 2016 wurden fast 14 Millionen Schengen-Visa ausgestellt (hier finden Sie die aktuellen Daten zu Schengen-Visa).

Derzeit benötigen Staatsangehörige aus 105 Nicht-EU-Ländern und -Gebieten ein Visum für Aufenthalte im Schengen-Raum (die vollständige Liste ist hier abrufbar). In der Regel ist der Inhaber eines von einem Schengen-Staat ausgestellten Kurzzeitvisums berechtigt, bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen durch die 26 Schengen-Staaten zu reisen.

Seit dem Inkrafttreten des Visakodexes im Jahr 2010 hat sich das Umfeld für die Visumpolitik jedoch drastisch gewandelt. In den letzten Jahren sind für die EU neue Herausforderungen in den Bereichen Migration und Sicherheit entstanden. Im September 2017 kündigte die Kommission an, dass sie Ideen zur Modernisierung der gemeinsamen EU-Visumpolitik vorlegen wird. In ihrem Arbeitsprogramm für 2018 bestätigte die Kommission, dass sie eine Änderung des Visakodexes vorschlagen und gleichzeitig ihren anhängigen Vorschlag zu diesem Thema zurückziehen wird.

Parallel dazu modernisiert die EU ihre Informationssysteme für das Grenzmanagement, um Informationslücken zu schließen und die innere Sicherheit zu erhöhen. Die geplante Änderung des VIS bildet – zusammen mit der kürzlich erfolgten Annahme des Einreise-/Ausreisesystems (EES) und des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) – einen weiteren Schritt hin zur Interoperabilität der Informationssysteme in der EU.

Weitere Informationen:

F&A: Die gemeinsame EU-Visumpolitik an neue Herausforderungen anpassen

FACTSHEET: Eine solidere, effizientere und sicherere Visumpolitik der EU

Mitteilung: Anpassung der gemeinsamen Visumpolitik an neue Herausforderungen

Vorschlag: Verordnung zur Änderung des Visakodexes

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. März 2018
Autor
Vertretung in Deutschland