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Vertretung in Deutschland
Presseartikel2. Juni 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Kommission will Mittel für Landwirtschaft aufstocken, um grünen Übergang zu erleichtern

Im Rahmen ihrer Vorschläge für einen europäischen Aufbauplan #NextGenerationEU und einen überarbeiteten mehrjährigen Finanzrahmen hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, die EU-Mittel für die Landwirtschaft und Fischerei aufzustocken. Um...

Die ländlichen Gebiete werden bei der Umsetzung des Grünen Deals, der als Europas Kompass aus der Krise dienen soll, eine entscheidende Rolle spielen. Die zusätzlichen Mittel sollen Landwirten insbesondere helfen, die ehrgeizigen Klima- und Umweltziele der neuen Strategien „Vom Hof auf den Tisch“ und für mehr Artenvielfalt zu erreichen. Dort hatte die Kommission unter anderem vorgeschlagen, mindestens 30 Prozent der europäischen Land- und Meeresgebiete in Schutzgebiete umzuwandeln. Für den Übergang zu nachhaltigeren Lebensmittelsystemen sollen der Einsatz von Pestiziden halbiert und ein Viertel der landwirtschaftlichen Flächen in der EU ökologisch bewirtschaftet werden. Auch die Kennzeichnung von Lebensmitteln soll weiter verbessert werden.

Im Rahmen von #NextGenerationEU schlägt die Kommission nun zum einen vor, die Haushaltsmittel für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums in konstanten Preisen zum Bezugsjahr 2018 um 15 Mrd. Euro aufzustocken, eingerechnet laufender Preissteigerungen bis zum Ende des Finanzrahmens um 16,5 Mrd. Euro. So sollen ländliche Gebiete bei den notwendigen strukturellen Veränderungen im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal zu unterstützt werden. Im Rahmen eines verstärkten langfristigen EU-Haushalts für den Zeitraum 2021-2027 soll dafür der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) der GAP um 4 Mrd. Euro (4,5 Mrd. Euro zu laufenden Preisen) und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) um weitere 5 Mrd. Euro (5,6 Mrd. Euro zu laufenden Preisen) aufgestockt werden. Zudem hat die Kommission vorgeschlagen, die Haushaltsmittel für das Programm Horizont Europa auf 94,4 Mrd. Euro aufzustocken, um die EU-Unterstützung für Forschung und Innovation in den Bereichen Gesundheit und Klima zu verstärken.

Die Mitgliedstaaten sollen, wie im Vorschlag der Kommission von 2018 für die künftige GAP aufgeführt, die Möglichkeit haben, bis zu 15 Prozent ihrer GAP-Zuweisungen zwischen Direktzahlungen und der Entwicklung des ländlichen Raums umzuschichten. Dadurch können sie ihre politischen Strategien besser an den Prioritäten ihres jeweiligen Agrarsektors ausrichten.

Im Rahmen eines verstärkten langfristigen EU-Haushalts für den Zeitraum 2021-2027 wird auch der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) um 500 Mio. Euro aufgestockt, um die Widerstandsfähigkeit des Fischereisektors zu stärken und den notwendigen Rahmen für das Krisenmanagement zu schaffen. Dabei handelt es sich um eine Erhöhung von über 8 Prozent im Vergleich zu den 2018 für den EMFF ursprünglich vorgeschlagenen Mitteln.

Sobald der EMFF für den nächsten Finanzplanungszeitraum angenommen ist, werden die zusätzlichen Mittel in die EMFF-Programme der Mitgliedstaaten einfließen und den Zielen des Aufbauplans dienen, mit dem die Schäden, die die Krise auf kurze Sicht verursacht hat, nachhaltig behoben werden sollen. Die zusätzlichen Mittel sollten dazu beitragen, den Fischerei- und Aquakultursektor widerstandsfähiger zu machen und einen Rahmen für das Krisenmanagement zu schaffen, unter anderem durch eine nachhaltigere Fischerei.

Vereinbarkeit von GAP und Grünem Deal

Gemeinsam mit der Vorstellung ihrer Strategien „Vom Hof auf den Tisch“ und für mehr Artenvielfalt hatte die Kommission auch den Beitrag der GAP (entsprechend des Kommissionsvorschlag von 2018) zum europäischen Grünen Deal bewertet .

Dabei gelangte die Kommission zu folgendem Schluss:

  • Der Vorschlag der Kommission zur Reform der GAP ist mit dem Grünen Deal und den damit verbundenen Strategien wie der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie vereinbar. Der Vorschlag kann den ehrgeizigen Zielen des Grünen Deals gerecht werden.
  • Inwieweit die künftige GAP den Zielen des Grünen Deals entsprechen kann, hängt jedoch von verschiedenen Aspekten ab, etwa der Zuweisung eines angemessenen Anteils des EU-Haushalts für jede Säule der GAP und den wichtigsten Bestimmungen des Kommissionsvorschlags, die in den vom Rat und vom Europäischen Parlament zu vereinbarenden endgültigen GAP-Rechtsvorschriften beibehalten werden müssen. Dabei handelt es sich insbesondere um

o einen angemessenen Grundsatz der Vermeidung von Rückschritten, durch den die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, in ihren GAP-Strategieplänen ehrgeizigere umwelt- und klimabezogene Ziele als bisher zu verfolgen;

o ein ehrgeiziges System der Konditionalität zur Aufrechterhaltung zentraler Standards (insbesondere für Fruchtfolge, Bodenbedeckung, Erhaltung von Dauergrünland, landwirtschaftliche Flächen als nichtproduktive Flächen oder nichtproduktive Landschaftselemente);

o verpflichtende Öko-Regelungen;

o zweckgebundene Ausgaben für Umwelt und Klima in Höhe von 30 % der Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums für jeden GAP-Strategieplan, außer Zahlungen für Gebiete mit naturbedingten Benachteiligungen, sowie Zweckbindung der sektorspezifischen Interventionen;

o Anforderungen an die Datenerhebung und gemeinsame Ansätze für den Umgang mit Daten zwischen den einzelnen Politikbereichen;

o Bestimmungen zur Verbesserung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette.

  • Bestimmte Verbesserungen in den endgültigen GAP-Rechtsvorschriften würden die festgestellten Lücken schließen und die endgültigen GAP-Rechtsakte stärken, um zur Erreichung der Ziele des Grünen Deals beizutragen. Diese Verbesserungen umfassen:

o Zweckgebundene Mindestausgaben für Öko-Regelungen und zusätzliche Angaben zu Landbewirtschaftungsmethoden, die durch Öko-Regelungen unterstützt werden könnten;

o Aufnahme relevanter Elemente der Rechtsvorschriften über Tierschutz und antimikrobielle Resistenz in die GAP, wie dies in Anhang XI der Fall ist.

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten zum Aufstockung des Agrar- und Fischereihaushalts

Eröffnungsstatements der Kommissare Wojciechowski und Sinkevičius

Mitschnitt der Pressekonferenz der Kommissare

Pressemitteilung zu den neuen Strategien für nachhaltige Lebensmittel und Biodiversität

Pressemitteilung: Die Stunde Europas: von der Leyen stellt Aufbauplan und langfristigen EU-Haushalt für die nächste Generation vor

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. Juni 2020
Autor
Vertretung in Deutschland