Der für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Valdis Dombrovskis, erklärte: „Die Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie betrifft uns alle. Viele Menschen besitzen ein Auto, und jedem kann es passieren, dass er Opfer eines Autounfalls wird. Wenn Sie irgendwo in der EU in einen Unfall verwickelt werden, sei es in Ihrem Heimatland oder im Ausland, sollte es überall entsprechende Entschädigungsmechanismen geben. Angesichts der jüngsten Entwicklungen auf dem Fahrzeug- und Versicherungsmarkt sowie der jüngsten Rechtsprechung scheint es an der Zeit, dass wir unsere Rechtsvorschriften in diesem Bereich überprüfen.“
Die Initiative ist Teil des im März 2017 vorgestellten Aktionsplans für Finanzdienstleistungen für Verbraucher.
Die Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist zuletzt in 2009 geändert worden und hat kontinuierlich den Schutz von Verletzten nach einem Verkehrsunfall im Ausland gestärkt. Gerichtsfälle, Beschwerden von Bürgern und Umfragen zeigen, dass die Richtlinie in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich ausgeführt wird. Das Input der öffentlichen Konsultation kann der Kommission helfen, alle Aspekte der Richtlinie zu betrachten. Die Konsultation ist bis zum 20. Oktober 2017 geöffnet.
Weitere Informationen:
Der Aktionsplan Finanzdienstleistungen für Verbraucher (EN)
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 28. Juli 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland