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Vertretung in Deutschland
Presseartikel28. September 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 6 Min

Kommission zieht Bilanz zur bisherigen Bewältigung der Flüchtlingskrise

Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) ausführliche Berichte über die Fortschritte in der europäischen Flüchtlingspolitik vorgelegt. Darin bewertet sie die Anstrengungen bei der Umverteilung und Neuansiedlung von Flüchtlingen und den Stand der...

Flüchtlinge

(28.09.2016) – Der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans erklärte dazu: „Ich begrüße die Bemühungen der Mitgliedstaaten, die Anzahl der Umverteilungen und Neuansiedlungen zu erhöhen. Diejenigen, die mehr tun können, fordere ich jedoch dringend zum Handeln auf. Wir können im Bereich Asyl und Migration in Europa nur dann Erfolg haben und den Schengen-Raum erhalten, wenn wir alle im Geiste der Solidarität und Verantwortung zusammenarbeiten.“

Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, erklärte: „Die Erklärung EU-Türkei hat zu konkreten positiven Ergebnissen geführt. Die verstärkten Bemühungen der Mitgliedstaaten bei der Umverteilung in den letzten Monaten beweisen – mit mehr als 1200 Umsiedlungen allein im September –, dass die Umverteilung beschleunigt werden kann, wenn der politische Wille dazu und das entsprechende Verantwortungsbewusstsein vorhanden sind. Der Erfolg unseres gemeinsamen Vorgehens in den letzten Monaten ist für alles andere von größter Bedeutung, auch für eine schrittweise Rückkehr zum Dublin-System und einer normalen Funktionsweise des Schengen-Raums. Die Umverteilung muss gelingen.“

Fortschritte bei Umverteilung und Neuansiedlung

Ein Jahr nach Inkrafttreten der Umverteilungsregelungen wurden die Grundlagen für das Funktionieren der Umverteilung geschaffen und erhebliche Fortschritte erzielt. Im September wurden 1202 Umsiedlungen verzeichnet – diese bislang höchste Zahl monatlich umverteilter Migranten ist mehr als doppelt so hoch wie im vorangegangenen Berichtszeitraum. Insgesamt wurden 5651 Personen umverteilt, 4455 aus Griechenland und 1196 aus Italien.

Die Anstrengungen von Italien und Griechenland, der aufnehmenden Mitgliedstaaten, EU-Agenturen und internationalen Organisationen haben zu einer fast 100 %-igen Fingerabdruckrate, mehr Sicherheit, einem deutlichen Anstieg der Zahl der für eine Umverteilung in Frage kommenden Antragsteller und zur erheblichen Beschleunigung von Überstellungen zum Zwecke der Umverteilung – insbesondere in den letzten Monaten aus Griechenland – geführt. Mit den verbesserten Kapazitäten des griechischen Asyldienstes und wenn die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen verstärken, sollte es vor allem möglich sein, die etwa 30 000 Kandidaten in Griechenland, die für eine Umverteilung in Betracht kommen, innerhalb des nächsten Jahres umzuverteilen.

Die Mitgliedstaaten haben ihre Anstrengungen im Bereich der Neuansiedlung verstärkt und bisher 10 695 der insgesamt im Rahmen der Regelung vom Juli 2015 vereinbarten 22 504 Menschen legale und sichere Wege angeboten. Weitere 1071 syrische Flüchtlinge wurden zwischen Juni und dem 27. September aus der Türkei neu angesiedelt. Damit wurde die Zahl der im Rahmen der Erklärung EU-Türkei neu angesiedelten Personen aus der Türkei verdreifacht und beträgt jetzt insgesamt 1614 Menschen.

Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei

Der anhaltende deutliche Rückgang der Zahl der Personen, die irregulär die Ägäis überqueren oder dort ums Leben kommen, belegt außerdem, dass die Erklärung bisher Wirkung zeigt. Seit Juni kommen im Schnitt täglich 85 Personen an – im Vergleich zu über 1700 Personen pro Tag in dem Monat vor der Umsetzung der Erklärung und 7000 pro Tag im Oktober 2015. Dies verdeutlicht, dass den Schleusern das Handwerk gelegt werden kann.

Es werden weiterhin Rückführungsaktionen durchgeführt, in deren Verlauf seit dem zweiten Bericht zusätzlich 116 Personen rückgeführt wurden, so dass die Gesamtzahl der auf Grundlage der Erklärung rückgeführten Personen auf 578 anstieg. Zudem bemühen sich die griechischen Behörden in vollem Einklang mit dem EU- und dem Völkerrecht darum, die Rückführungsquote weiter zu erhöhen.

Die Kommission hat die Bereitstellung von Finanzmitteln im Rahmen der Flüchtlingsfazilität für die Türkei weiter beschleunigt und insgesamt bereits 2,239 Mrd. Euro der für den Zeitraum 2016-2017 vorgesehenen 3 Mrd. Euro zugewiesen, um den dringendsten Bedarf der Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei zu decken. Die vertraglich gebundenen Mittel erhöhten sich auf 1252 Mio. Euro. Die Kommission unternimmt alle erforderlichen Anstrengungen, um dafür zu sorgen, dass die Fazilitätsmittel rascher ausgezahlt werden können. Bislang sind 467 Mio. Euro ausgezahlt worden.

Die Kommission unterstützt weiterhin die Bemühungen der Türkei im Hinblick auf eine möglichst baldige Erfüllung aller noch ausstehenden sieben Vorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung. Im Dezember 2016 wird die Kommission ihren vierten Bericht über die Umsetzung der Erklärung EU-Türkei vorlegen.

Rückkehr zu einem Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen

Die Kommission hat heute über die zeitlich befristeten Kontrollen Bericht erstattet, die von Dänemark, Deutschland, Österreich, Schweden und Norwegen nach Artikel 29 des Schengener Grenzkodexes auf Grundlage der Ratsempfehlung vom 12. Mai 2016 durchgeführt werden. In ihrem Bericht kommt sie zu dem Schluss, dass die von diesen fünf Schengen-Mitgliedstaaten vorgenommenen vorübergehenden Binnengrenzkontrollen nicht über die Bedingungen hinausgehen, die der Rat in seiner Empfehlung festgelegt hat.

Der Kommissionsbericht greift in keiner Weise dem Beschluss über eine eventuelle Verlängerung der derzeitigen vorübergehenden Binnengrenzkontrollen vor, der bei Ablauf des in der Empfehlung festgelegten Sechsmonatszeitraums am 12. November gefasst wird. Im Einklang mit dem Fahrplan „Zurück zu Schengen“ verfolgt die Kommission weiterhin das Ziel, so bald wie möglich alle Binnengrenzkontrollen aufzuheben und zu einem normal funktionierenden Schengen-Raum zurückzukehren.

Fortschritte bei Maßnahmen zur Wiederaufnahme der Dublin-Überstellungen nach Griechenland

Die Kommission hat heute ihre dritte Empfehlung zu den spezifischen Maßnahmen angenommen, die Griechenland treffen muss, damit das Land in der Lage ist, schrittweise die Überstellungen von Asylsuchenden aus anderen Mitgliedstaaten nach der Dublin-Verordnung auf Einzelfallbasis wieder aufzunehmen. In der Empfehlung wird festgestellt, dass die griechischen Behörden trotz der schwierigen Lage in Griechenland seit der Annahme der ersten Empfehlung im Februar und der zweiten Empfehlung im Juni mit Unterstützung der Kommission, des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO), der Mitgliedstaaten und internationaler Organisationen kontinuierliche Anstrengungen zur Verbesserung des griechischen Asylsystems unternommen und entsprechende Fortschritte erzielt haben.

Zu diesen Fortschritten zählt, dass eine groß angelegte Vorabregistrierung abgeschlossen, die Aufnahmekapazität insgesamt erhöht und die Kapazität des Asyldienstes verdoppelt wurde sowie dass neue Rechtsbehelfsausschüsse eingesetzt und Rechtsvorschriften über unentgeltliche Rechtsberatung und Bildungsmaßnahmen für Asylsuchende und Flüchtlinge im Schulalter erlassen wurden.

Bevor die Wiederaufnahme der Dublin-Überstellungen nach Griechenland erwogen werden kann, bedarf es allerdings noch weiterer Fortschritte, insbesondere hinsichtlich der Aufnahmeeinrichtungen, des Zugangs zu Asylverfahren und der Strukturen für besonders schutzbedürftige Antragsteller. Die Kommission beabsichtigt, Bilanz über die diesbezüglichen Fortschritte zu ziehen und vor Jahresende weitere Empfehlungen auszusprechen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Migration und Grenzmanagement: Kommission berichtet über die im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda erzielten Fortschritte

  • Umverteilung und Neuansiedlung:

Mitteilung: Sechster Bericht zu den Umverteilungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen

Anhang 1: Umverteilungen aus Griechenland

Anhang 2: Umverteilungen aus Italien

Anhang 3: Neuansiedlung – Sachstand

FACTSHEET: Umverteilung und Neuansiedlung

FACTSHEET: Bewältigung der Flüchtlingskrise: Finanzielle Unterstützung der EU für Griechenland

Häufig gestellte Fragen: Schaffung einer Rahmenregelung der EU für die Neuansiedlung von Flüchtlingen

Die Europäische Migrationsagenda

  • Bericht EU-Türkei

Mitteilung: Dritter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei

Häufig gestellte Fragen: Umsetzung der Vereinbarung EU-Türkei

FACTSHEET: Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei

  • Zurück zu Schengen:

Bericht über die Umsetzung der Empfehlung des Rates zu zeitlich befristeten Grenzkontrollen unter außergewöhnlichen Umständen

Häufig gestellte Fragen: Ein koordinierter Ansatz der EU für vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen

Pressemitteilung: Zurück zu Schengen: Kommission schlägt Fahrplan für vollständige Wiederherstellung des Schengen-Systems vor

FACTSHEET: Schengenregeln erläutert

  • Dublin-Empfehlung:

Dritte Empfehlung zu den Sofortmaßnahmen, die von Griechenland im Hinblick auf die Wiederaufnahme der Überstellungen nach der Dublin-Verordnung zu treffen sind

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. September 2016
Autor
Vertretung in Deutschland