Nach der gestrigen informellen Klausurtagung der EU-Führungsspitzen zum Thema Wettbewerbsfähigkeit hat die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen einen „Pakt für den einen Markt“ angekündigt. Von der Leyen erklärte: „Wir sind übereingekommen, dass ich auf der nächsten Tagung des Europäischen Rates im März einen Fahrplan und einen Aktionsplan für „Ein Europa, ein Markt“ vorlege, in denen sehr ausführlich dargelegt wird, was wir zu tun gedenken, und zwar mit Zeitplänen, Zielvorgaben und einem klaren Enddatum für die Umsetzung. Was wir anstreben, ist, dass nicht nur die Kommission, sondern auch die beiden gesetzgebenden Organe, d. h. der Europäische Rat und das Parlament, diese Dokumente beschließen und sich zu eigen machen. Wir haben mehr oder weniger fünf Bausteine für diesen „Pakt für den einen Markt“.
Fünf Bausteine für den „Pakt für den einen Markt“
1. Verwaltungsaufwand verringern
Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands sagte von der Leyen: „Das erfolgt auf verschiedenen Ebenen, natürlich auf der europäischen, aber auch auf der nationalen. Zunächst sollte anerkannt werden, dass wir zehn Omnibusse auf den Weg gebracht haben. Drei haben ihr Ziel bereits erreicht, sieben sind noch auf der Reise. Daher kommt es nun darauf an, dass sich die beiden gesetzgebenden Organe wirklich ins Zeug legen, um die Rechtsetzungspakete über die Ziellinie zu befördern. Denn so können wir die Verwaltungslasten für unsere Unternehmen und unsere Wirtschaft um 15 Milliarden Euro verringern, jedes Jahr.”
Um gegen Überregulierung vorzugehen, kündigte die Kommissionspräsidentin an: „Mit Überregulierung meine ich die verschiedenen Rechtsschichten – also die Tatsache, dass wir zwar europäische Rechtsvorschriften haben, diese aber von den Mitgliedstaaten so individuell umgesetzt werden, dass wir am Ende ein europäisches Recht, aber 27 unterschiedliche Wirklichkeiten in den Mitgliedstaaten haben. Wir wollen gegen diese Überregulierung vorgehen. Und das bedeutet: weniger Richtlinien und mehr Verordnungen. Denn mit einer Verordnung wird allen 27 Mitgliedstaaten ein klares Ziel vorgegeben. Und meine Bitte an die Gesetzgeber war und ist, nur rein technische delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte vorzuschlagen und anzunehmen.“
2. Aufbau des einen Marktes
Zum Aufbau des einen Marktes nannte die Präsidentin vier Punkte:
- Regelwerk Nr. 28
„Wenn Unternehmen auf unserem Markt expandieren wollen, stehen sie aufgrund der Zersplitterung unseres Marktes mit 27 Mitgliedstaaten tatsächlich vor Schwierigkeiten. Daher werden wir vor der Tagung des Europäischen Rates im März das Regelwerk Nr. 28 vorschlagen – wir nennen es EU Inc. Das Prinzip ist, dass Sie überall in der Europäischen Union innerhalb von 48 Stunden digital eine EU-Unternehmen gründen und es vollständig digital verwalten können. Es handelt sich um einfaches und in der gesamten Europäischen Union einheitliches Regelwerk, daher Nr. 28.“
- Spar- und Investitionsunion
„Und wir haben uns darauf geeinigt, dass wir mit der ersten Phase der Spar- und Investitionsunion – die Marktintegration, Aufsicht und Verbriefung umfasst – bis Juni fertig werden wollen. Sollten bis dahin keine ausreichenden Fortschritte erzielt werden, werden wir ein weiteres Vorgehen im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit in Erwägung ziehen. Das bedeutet, dass mindestens neun Mitgliedstaaten schneller voranschreiten und sich ehrgeizigere Ziele setzen können, sofern sie dies wünschen.“
- Überarbeitung der Fusionslinien
„Wir brauchen europäische Champions. Daher überarbeiten wir die Fusionsleitlinien. Im April soll ein Entwurf vorgelegt werden, danach folgen Konsultationen mit den Mitgliedstaaten. Unser Ziel ist klar: Leitlinien für Fusionen, die den Gegebenheiten des Weltmarkts und nicht nur des europäischen Marktes Rechnung tragen und es möglich machen, dass echte europäische Champions entstehen.“
- Rechtsakt zur Beschleunigung der Industrie
„Und schließlich werden wir – für strategische Sektoren und auf der Grundlage solider wirtschaftlicher Analysen – noch vor der nächsten Tagung des Europäischen Rates den Rechtsakt zur Beschleunigung der Industrie vorlegen, der auch eine EU-Präferenzregelung umfasst.“
3. Aufbau des einen Energiemarktes
Mit Blick auf die Infrastruktur, das Netz und die grenzüberschreitende Energieversorgung sagte von der Leyen: „Das Netzpaket liegt dem Rat und dem Europäischen Parlament vor. Auch hier werden wir in unserem Fahrplan für den einen Markt einen Zeitplan festlegen, in dessen Rahmen das Netzpaket vereinbart und umgesetzt sein muss. Wir werden für europäische Energieautobahnen sorgen. Die erste Energieautobahn wurde soeben vereinbart– die Insel Bornholm mit der Ostsee-Offshore-Windenergie, die nun mit Dänemark und Deutschland verbunden ist.“
Zur Gestaltung des Marktes betonte die Kommissionspräsidentin: „Auf der nächsten Tagung des Europäischen Rates werde ich verschiedene Optionen und Erkenntnisse dazu vorlegen, ob es an der Zeit ist, die Marktgestaltung weiterzuentwickeln, oder ob uns die gegenwärtige Marktgestaltung noch genügt. Zudem werden wir – wie geplant und gesetzlich vorgeschrieben – eine Überprüfung des Emissionshandelssystem durchführen.“
4. Digitale Säule
Im Digitalbereich verwies von der Leyen auf die Vorschläge zum Rechtsakt über digitale Netze und die europäische Brieftasche für Unternehmen. Sie kündigte zudem eine Initiative für ein Paket zur technologischen Souveränität an, dazu gehören ein Chip-Gesetz 2.0 und ein Rechtsakt über Cloud- und KI-Entwicklung. Im Bereich Infrastruktur lag der Fokus auf dem geplanten KI-Gigafabrik-Ökosystem.
5. Handel
Abschließend bekräftigte die Kommissionspräsidentin die Bedeutung des Handels für den gemeinsamen Markt: „In diesem Kontext haben sich die Staats- und Regierungschefs nachdrücklich für eine rasche Umsetzung der unlängst geschlossenen Handelsabkommen ausgesprochen. Es handelt sich um die Abkommen mit Indonesien, dem Mercosur, Indien und der Schweiz.“
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 13. Februar 2026
- Autor
- Vertretung in Deutschland