Die EU-Kommission will die Regeln für Fluggesellschaften aktualisieren und hat dazu eine öffentliche Konsultation gestartet. Die Überarbeitung umfasst auch die Freigepäckmengen für Handgepäck. Bürgerinnen und Bürger, Reisende und Interessengruppen werden gebeten, bis zum 4. November 2025 ihre Beiträge einzureichen. Die Rückmeldungen werden in die Folgenabschätzung für die Überarbeitung der Verordnung über Luftverkehrsdienste einfließen.
Die Verordnung
Die Verordnung regelt den Zugang zum EU-Binnenmarkt für den Luftverkehr und den Betrieb innerhalb dieses Marktes. Die Verordnung legt beispielsweise fest, wann und wo EU-Fluggesellschaften innerhalb der EU frei Verkehrsdienste erbringen dürfen und wie Flugpreise den Verbrauchern angezeigt werden müssen.
Hintergrund
Die Luftverkehrsverordnung wurde 1992 eingeführt und 2008 aktualisiert. Sie spielt seitdem eine zentrale Rolle bei der Entwicklung des EU-Binnenmarkts für den Luftverkehr.
Ziele
Vor dem Hintergrund der auch während der COVID-19-Pandemie gewonnenen Erkenntnisse und der sich verändernden Marktdynamik sowie geopolitischer und ökologischer Entwicklungen sollen die Vorschriften aktualisiert werden. Ziel ist ein EU-Luftfahrtbinnenmarkt, der weiter verbraucherorientiert, erschwinglich, zuverlässig, sozial und ökologisch nachhaltig sowie weltweit wettbewerbsfähig ist.
Weitere Informationen
Daily News vom 13. August 2025
Pressekontakt: nikola [dot] john
ec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280- 2410
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frage
erlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 13. August 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland