Die Überarbeitung der Vorgaben zu chemischen Verunreinigungen und der rechtlichen Verpflichtungen, die Listen mit prioritären Stoffen und Grundwasserschadstoffen regelmäßig zu überprüfen, steht im Kontext des kürzlich verabschiedeten Null-Schadstoff-Aktionsplans im Rahmen des europäischen Grünen Deals.
Eine aktuelle Bewertung („Fitness-Check“) im Dezember 2019 hatte ergeben, dass die EU-Wassergesetzgebung im Großen und Ganzen zweckmäßig ist. Verbesserungsbedarf besteht jedoch bei Aspekten Investitionen, Durchführungsbestimmungen, Einbeziehung von Wasser betreffenden Zielvorgaben in andere Politikbereiche, Verunreinigungen durch Chemikalien, Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 27. Juli 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland