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Vertretung in Deutschland
Presseartikel29. August 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Konsultation zur Sommerzeit: Bericht folgt in Kürze

Nach dem Abschluss der öffentlichen Konsultation zur Sommerzeit am 16. August wird die zuständige EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc ab morgen (Donnerstag) das Kollegium der Kommissare über die Ergebnisse informieren. Die EU-Kommission kommt morgen...

Es sei noch zu früh, um über die möglichen nächsten Schritte zu spekulieren, sagte Kommissionssprecher Margaritis Schinas heute vor Journalisten in Brüssel. Die Konsultation ist Teil einer Gesamtbewertung der EU-Vorschriften über die Sommerzeitregelung auf Ersuchen des Europäischen Parlaments. Die Kommission werde die Ergebnisse der Konsultation in Kürze veröffentlichen, so Schinas.

Eine öffentliche Konsultation dient dazu, die Meinungen und Argumente von interessierten Kreisen europaweit abzufragen, bevor die Kommission Politikempfehlungen oder Gesetzesvorschläge vorlegt. Konsultationen sind keine Referenden und auch keine repräsentativen Umfragen.

In ihrem Bericht wird die EU-Kommission in Kürze die Verteilung der Antworten nach Ländern und allgemein nach Interessengruppen, Tätigkeitsbereichen und anderen Aspekten vorlegen.

Diese Konsultation zur Sommerzeitregelung wurde am 16. August mit 4,6 Millionen Antworten sehr erfolgreich abgeschlossen. An der Befragung nahmen Bürgerinnen und Bürger aus allen EU-Mitgliedstaaten teil. Es ist die höchste Anzahl von Antworten, die jemals im Rahmen einer öffentlichen Konsultation der Kommission eingegangen sind.

Die Sommerzeitregelung in der EU schreibt vor, dass die Uhren zweimal pro Jahr umgestellt werden, um der Verlagerung der Tageslichtphase Rechnung zu tragen und das verfügbare Tageslicht in einem bestimmten Zeitraum besser zu nutzen. Sommerzeitregelungen auf EU-Ebene bestehen seit den 1980er Jahren, sie unterliegen den Bestimmungen der Richtlinie 2000/84/EG. Die Richtlinie schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten am letzten Sonntag im März auf Sommerzeit umstellen und am letzten Sonntag im Oktober wieder zur Winterzeit zurückkehren. Ziel der EU-Rechtsvorschrift zur Sommerzeit war es, die bestehenden unterschiedlichen nationalen Sommerzeitregelungen zu vereinheitlichen und dadurch im Binnenmarkt ein harmonisiertes Vorgehen bei der Zeitumstellung zu gewährleisten.

Bei der Kommission gehen regelmäßig Kommentare von Bürgern und Bürgerinnen zur Frage der Zeitumstellung ein, in denen oft auf die als gesundheitsschädlich empfundene Wirkung der disruptiven Zeitumstellung im Zusammenhang mit Schlafmangel und anderen negativen Folgen verwiesen wird. Andererseits gibt es auch Befürworter einer Beibehaltung des jetzigen Systems, die von seinen positiven Effekten überzeugt sind.

Einige Mitgliedstaaten haben die Frage der Zeitumstellung kürzlich in Schreiben an die Kommission angesprochen. So hat Finnland die Abschaffung der halbjährlichen Zeitumstellung gefordert, während Litauen eine Überprüfung der derzeitigen Regelung verlangte, um regionalen und geografischen Unterschieden Rechnung zu tragen.

Das Europäische Parlament verabschiedete im Februar 2018 eine Entschließung, in der die Kommission aufgefordert wurde, eine gründliche Bewertung der Richtlinie vorzunehmen und gegebenenfalls einen Vorschlag zur Überarbeitung vorzulegen. Gleichzeitig wurde in der Entschließung bekräftigt, „dass auch nach der Abschaffung der halbjährlichen Zeitumstellung unbedingt eine einheitliche EU-Zeitregelung beibehalten werden muss“.

Weitere Informationen:

Mitschnitt der heutigen Pressekonferenz auf EbS

Daily News vom 17.08.2018

Ausführliche Informationen zur Überprüfung der Sommerzeitregelung

Die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Zeitumstellung

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail )oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. August 2018
Autor
Vertretung in Deutschland