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Vertretung in Deutschland
Presseartikel24. Mai 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Krebsgefahr am Arbeitsplatz: Deutschland hat EU-Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt

Das Bild zeigt ein Piktogram auf einem orangen Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. In diesem Kreis werden verschiedene Beschäftigungstätigkeiten und graphisch dargestellten Personen durchgeführt. Links im Bild trägt eine Person Kartons, in der Mitte des Kreises sitzt eine Person am Laptop und rechts steht eine Person auf einer Leiter und streicht.

Deutschland und elf weitere EU-Mitgliedstaaten haben die Richtlinie zum Schutz vom Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Gefährdung durch Karzinogene, Mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe bei der Arbeit noch nicht in nationales Recht umgesetzt und der Kommission noch nicht die entsprechenden Maßnahmen mitgeteilt. Die Frist lief am 5. April 2024 ab. Deshalb hat die EU-Kommission gegen diese Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eröffnet und ihnen ein Aufforderungsschreiben geschickt. 

Verfahren

Die betreffenden Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Richtlinien vollständig umzusetzen; anderenfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

Betroffene EU-Staaten

Neben Deutschland betrifft es Tschechien, Dänemark, Griechenland, Spanien, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Portugal, Österreich und die Slowakei.

Die Richtlinie

Im März 2022 nahmen das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie (EU) 2022/431 an, mit der der Anwendungsbereich der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene auf reproduktionstoxische Stoffe ausgeweitet wurde sowie Arbeitsplatzgrenzwerte für Acrylnitril und Nickelverbindungen festgelegt und für Benzol gesenkt wurden. 

Jedes Jahr sterben rund 80 000 Menschen in der EU, weil sie solchen Stoffen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Die neuen Vorschriften bringen den Schutz von Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der EU, die diesen Stoffen ausgesetzt sind, einen großen Schritt voran. Außerdem stellen sie einen Beitrag zu Europas Plan gegen den Krebs dar. 

Die Mitgliedstaaten mussten die neuen Vorschriften in nationales Recht umsetzen. Die Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie lief am 5. April 2024 ab. Allerdings haben 12 Mitgliedstaaten (Tschechien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Spanien, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Portugal, Österreich und die Slowakei) die überarbeitete Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt und der Kommission die entsprechenden Maßnahmen mitgeteilt.

Hintergrund

Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Diese Verfahren, die verschiedene Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, sollen eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.

Mit einem Vertragsverletzungsverfahren kann die EU-Kommission Verstöße eines Mitgliedstaates gegen das EU-Recht geltend machen. Es besteht aus drei Stufen. Wenn die Kommission vermutet, dass europäisches Recht nicht fristgemäß, unvollständig oder überhaupt nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, sendet sie zunächst ein Aufforderungsschreiben, in dem sie einen Mitgliedstaat auffordert, innerhalb einer bestimmten Frist zu einem aufgetretenen Problem der Anwendung des Unionsrechts Stellung zu nehmen. Die zweite Stufe ist die mit Gründen versehene Stellungnahme. Hier wird der Mitgliedstaat aufgefordert, den Verstoß innerhalb einer bestimmten Frist abzustellen. Kommt der Mitgliedstaat dem nicht nach, kann die Kommission ein gerichtliches Verfahren vor dem EuGH einleiten.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Mai 2024
Autor
Vertretung in Deutschland