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Vertretung in Deutschland
Presseartikel6. Mai 2019Vertretung in Deutschland

Kreislaufwirtschaft: Kommission entwickelt Methodik zur Messung von Lebensmittelabfällen in der EU

Die EU-Kommission hat heute (Montag) eine gemeinsame Methodik zur Messung des Umfangs von Lebensmittelabfällen beschlossen. Damit treibt die Kommission ihre Bemühungen für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem weiter voran. Derzeit stehen keine...

Jährlich gehen etwa 20 Prozent der in der EU erzeugten Lebensmittel verloren oder werden verschwendet, was zu inakzeptablen gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Schäden führt. Die EU ist entschlossen, dieses Problem zu lösen und ihr Lebensmittelsystem nachhaltiger zu machen.

Die Vermeidung der Lebensmittelverschwendung wurde in dem von der Kommission im Dezember 2015 angenommenen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als einer der vorrangigen Bereiche genannt. Darüber hinaus gehört die Lebensmittelverschwendung zu den zehn wichtigsten Indikatoren des Überwachungsrahmens für die Kreislaufwirtschaft‚ die uns die Fortschritte beim Übergang vom linearen Modell „Produktion-Konsum-Entsorgung“ zur Kreislauforientierung aufzeigen, bei der der Verlust von Ressourcen auf ein Minimum reduziert wird.

Frans Timmermans‚ Erster Vizepräsident der Kommission, erklärte dazu: „In einer Welt, in der Millionen Menschen immer noch Hunger leiden und unsere natürlichen Ressourcen, die das Leben und das Wohl der Menschen ermöglichen, immer knapper werden, ist es inakzeptabel, Lebensmittel zu verschwenden. Deshalb haben wir die Vermeidung der Lebensmittelverschwendung als Schlüsselpriorität für den Aufbau einer Kreislaufwirtschaft und einer nachhaltigen Gesellschaft festgelegt. Um Veränderungen zu bewirken, müssen wir in der Lage sein, den Umfang der Lebensmittelabfälle richtig zu messen. Ich freue mich, dass die EU die erste umfassende Methodik hierzu entwickelt hat und damit weltweit wegweisend ist.“

Jyrki Katainen‚ Vizepräsident der Europäischen Kommission, erklärte heute in einer Grundsatzrede auf der EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung: „Es gibt überzeugende wirtschaftliche Argumente dafür, die Verschwendung von Lebensmitteln zu vermeiden. Untersuchungen haben für Unternehmen, die die Reduzierung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung in ihre Abläufe integriert haben, einen Investitionsertrag von 14:1 ergeben. Ich zähle darauf, dass sich die Lebensmittelunternehmer aktiv an der Messung, Meldung und Verfolgung des Umfangs von Lebensmittelabfällen beteiligen. Für das Problem der Lebensmittelverschwendung gilt – wie auch in anderen Lebensbereichen – der Grundsatz: Wird etwas gemessen, wird es auch erledigt. Um wirksame nationale Programme zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung umsetzen und die Kreislauforientierung in der Lebensmittelkette fördern zu können, müssen wir wissen, wo wir Lebensmittel verlieren, welche, wie viel und warum. Nun tun wir den entscheidenden Schritt, um dieses Wissen zu erlangen.“

Auf der Grundlage des überarbeiteten EU-Abfallrechts‚ das im Mai 2018 als Teil des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft angenommen wurde, sind spezifische Maßnahmen zur Vermeidung der Lebensmittelverschwendung eingeführt worden, die der EU neue und kohärente Daten über den Umfang von Lebensmittelabfällen liefern werden. Nach dem neuen Abfallrecht sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Programme zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen umzusetzen und, was noch wichtiger ist, die Verschwendung von Lebensmitteln auf jeder Stufe der Lieferkette zu verringern, zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten.

Der Aktionsplan der EU zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung zielt darauf ab, zur Verwirklichung des globalen Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 12.3 beizutragen, die Lebensmittelverschwendung auf Einzelhandels- und Verbraucherebene bis 2030 pro Kopf zu halbieren und die Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferkette zu verringern.

In dem delegierten Rechtsakt wird festgelegt, was auf jeder Stufe der Lebensmittelversorgungskette als Lebensmittelverschwendung zu zählen hat und wie gemessen werden sollte; die Datenerhebung auf nationaler Ebene kann jedoch flexibel gestaltet werden. Mit der Unterstützung der EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung und anderer einschlägiger Sachverständigengruppen wird die Kommission die Umsetzung des delegierten Rechtsakts genau verfolgen und einen regelmäßigen Austausch mit den Mitgliedstaaten organisieren, um die praktische Umsetzung und den Erfahrungsaustausch zu erleichtern. Der Methodik zufolge sollen die Mitgliedstaaten einen Überwachungsrahmen einführen und 2020 zum ersten Mal Bericht erstatten; die ersten neuen Daten über den Umfang der Lebensmittelabfälle sollten der Kommission bis Mitte 2022 vorliegen. Der EU-Berichterstattungsrahmen wird dazu beitragen, die Berichterstattung über die Lebensmittelverschwendung durch die Unternehmen zu standardisieren, und die globale Überwachung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG-Ziel 12.3) fördern.

Die nächsten Schritte

Der delegierte Rechtsakt unterliegt der Prüfung durch die gesetzgebenden Organe und wird dem Parlament und dem Rat bis Ende Juli übermittelt.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen über EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung und zur Messung hier und hier.

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140 und claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. Mai 2019
Autor
Vertretung in Deutschland