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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 12. Dezember 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Kreislaufwirtschaft: politische Einigung zur Verordnung für Altfahrzeuge

Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung von Europäischem Parlament und Rat über die Verordnung für Altfahrzeuge. Der Vorschlag der Kommission deckt Konstruktion, Herstellung und Behandlung von Fahrzeugen am Ende ihrer Lebensdauer ab.

Wertvolle Ressourcen besser nutzen, Anreize für Recycling schaffen

Jessika Roswall, Kommissarin für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, sagte: „In einer Zeit, in der der Zugang zu Rohstoffen weltweit zunehmend schwieriger wird, ist eine bessere Nutzung der wertvollen Ressourcen, die in unseren alten Autos stecken, gut für unsere Umwelt, für unsere Wettbewerbsfähigkeit und unsere Widerstandsfähigkeit.“ 

Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie, betonte: „Die Maßnahmen werden dazu beitragen, ein konkretes Geschäftsmodell für die Recycling-Lieferkette in ganz Europa zu schaffen. Ich begrüße daher den raschen Abschluss des Mitentscheidungsverfahrens zur Verordnung über Altfahrzeuge – ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Recyclingindustrie in Europa.“ 

Rohstoffe gewinnen und innerhalb der EU weiter einsetzen

Die Automobilindustrie ist einer der größten Verbraucher von Rohstoffen wie Stahl, Aluminium, Kupfer und Kunststoffen. Durch ein besseres Sammeln, eine bessere Demontage und Behandlung von Fahrzeugen wird sichergestellt, dass mehr wertvolle Ressourcen zurückgewonnen werden und innerhalb der EU verbleiben.

Weitere Schritte

Nachdem das Europäische Parlament und der Rat die neue Verordnung förmlich angenommen haben, tritt sie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.  

Hintergrund

Jedes Jahr „verschwinden“ in der EU 3 bis 4 Millionen Fahrzeuge, d. h. sie werden abgemeldet, aber ihr endgültiger Verbleib – beispielsweise die Verschrottung in einer zugelassenen Verwertungsanlage oder der Export – wird den Behörden nicht gemeldet. Eine unzureichende Entsorgung von Altfahrzeugen führt zu Wertverlusten und Umweltverschmutzung. Die Bewertung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften hat gezeigt, dass erhebliche Verbesserungen erforderlich sind, um den Übergang des Automobilsektors zu einer Kreislaufwirtschaft voranzutreiben.

Ausführliche Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung.

Weitere Informationen

Vorschlag der Kommission (13.7.2023)

Einzelheiten zum Vorschlag für eine Verordnung über Altfahrzeuge

Fragen und Antworten zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Altfahrzeuge

Website zu vorgeschlagenen Vorschriften für Altfahrzeuge

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190

Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Bitte beachten Sie: Bei der Übersetzung von Pressemitteilungen aus der Originalfassung kommt auch Maschinenübersetzung zum Einsatz. Die Versionen in der Originalsprache finden Sie immer hier.

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. Dezember 2025
Autor
Vertretung in Deutschland