Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Jyrki Katainen, sagte heute (Freitag) in Brüssel dazu: „Wir müssen die finanzielle Schlagkraft des auswärtigen Handelns der EU erhöhen. Das Prinzip ist einfach. Getreu dem innovativen Modell der Investitionsoffensive für Europa multiplizieren wir verfügbare Mittel, indem wir den EU-Haushalt mit Mitteln der EIB, der EBWE, der Entwicklungsbanken der Mitgliedstaaten und des privaten Sektors zusammenbringen. Dadurch können wir mehr in Programme investieren, die Wachstum, Arbeitsplätze, Entwicklung unterstützen und zur Bekämpfung der Hauptursachen für Migration in unseren Nachbarländern, in Afrika und darüber hinaus beitragen.“
„Die Erleichterung öffentlicher und privater Investitionen in Afrika, den Nachbar- und anderen Partnerländern weltweit ist wesentlich für die Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung, für die Förderung der Stabilität und die Meisterung globaler Herausforderungen, die sich in einer wirtschaftlich und politisch instabilen Situation stellen. Die Kommission will mit dem kürzlich vorgeschlagenen Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet großen Ehrgeiz beweisen. Ich bin davon überzeugt, dass die heute von uns präsentierte Architektur auf kurze Sicht die beste und effizienteste Möglichkeit ist, unsere ehrgeizigen Vorschläge umzusetzen“, fügte der EU-Kommissar für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, Neven Mimica, hinzu.
Vermeidung von Doppelarbeit dank stärkerer Zusammenarbeit
Nach Auffassung der Kommission besteht Spielraum für eine engere Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Investitionsbank (EIB) als der Bank der EU, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) sowie nationalen und regionalen Akteuren in der Entwicklungspolitik, deren jeweilige Erfahrung und Sachkenntnis genutzt werden könnten, ohne die Vielfalt am Markt zu beeinträchtigen. Ein Beispiel für den Erfolg einer solchen Koordinierung bietet der Investitionsrahmen für den westlichen Balkan, in dem neben der Kommission, der Entwicklungsbank des Europarates und mehreren bilateralen Gebern die Europäische Investitionsbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung gemeinsam als Partner tätig sind. Dieses Modell könnte auch in anderen Bereichen umgesetzt werden. Statt neue Strukturen zu schaffen, sollte auf bereits bestehende zurückgegriffen werden. Das Augenmerk sollte auf den Synergien und einer effizienteren Zusammenarbeit liegen. Dies lässt sich beispielsweise durch einschlägige Spezialisierung einzelner bestehender Partnerinstitutionen im Finanzbereich hinsichtlich regionaler und thematischer Aspekte oder durch gemeinsame Initiativen erreichen.
Höhere Effizienz durch einen Ausbau der europäischen Finanzarchitektur
Damit die EU ihre Ziele des auswärtigen Handelns erreicht und die Steuergelder effizient eingesetzt werden, ist die Kommission bereit, mit mehr politischer Steuerung und Aufsicht zu Entscheidungen über die Verwendung der EU-Haushaltsgarantie für Investitionen in Drittländern beizutragen, ohne dabei die Aufgaben einer Entwicklungsbank zu übernehmen. Darüber hinaus regt die Kommission eine stärkere Koordination mit den Mitgliedstaaten im Vorfeld an, damit in den Governance-Strukturen der internationalen Finanzinstitutionen mit einer Stimme gesprochen wird und die Ziele der EU in der Entwicklungsfinanzierung besser erfüllt werden. Auf lange Sicht könnte dies im Gouverneursrat der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung den Weg für ein gemeinsames Votum im Namen aller EU-Mitgliedstaaten bereiten.
Schließlich sollte die EU eine Plattform für Investitionen in Drittländern im Rahmen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) einrichten. Darunter könnten sämtliche bestehenden Programme und Instrumente des EU-Haushalts für Investitionen dieser Art zusammengefasst werden. Die Kommission und die Mitgliedstaaten würden die sektoralen und geografischen Prioritäten festlegen und unabhängige Experten die Risikobewertungen der Programme und Projektportfolios durchführen. Die Europäische Investitionsbank – Partner der EU in Investitionsangelegenheiten – und andere Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen hätten aufgrund ihrer jeweiligen Sachkenntnis unmittelbaren Zugang zur EU-Garantie und könnten so vor Ort den höchsten Mehrwert erbringen. Die Kommission wäre für die Prüfung der Umsetzung der Vorgaben bei den Projektpipelines und die allgemeine Verwaltung der Verwendung der EU-Garantie zuständig, würde aber keine Bankgeschäfte vornehmen.
Nächste Schritte
Im Oktober 2018 wird die Kommission sämtliche relevanten Akteure, einschließlich Mitgliedstaaten, Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen und sonstiger Interessenträger, einberufen, um die heute vorgelegten Maßnahmen so rasch wie möglich auf den Weg zu bringen. Dabei bleiben die laufenden Verhandlungen über das künftige Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit, das die Kommission im Juni 2018 mit einer Ausstattung von 89,2 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt vorschlug, unberührt. Gegliedert in drei Schwerpunkte – geografisch, thematisch und Krisenreaktion – befasst sich das Instrument mit globalen Herausforderungen wie Fragen der Menschenrechte, der Gleichstellung der Geschlechter, des Klimawandels, der Migration und der Konfliktverhütung. In dem Vorschlag werden die im jeweiligen Kontext geeignetsten Finanzinstrumente aufgeführt, wie Finanzhilfen, Finanzierungsinstrumente und Garantien sowie Kombinationen davon. Dem Vorschlag zufolge wird das Modell der Investitionsoffensive für Drittländer (EIP) integriert und der Europäische Fonds für nachhaltige Entwicklung ausgeweitet, indem eine neue Garantie für Außenmaßnahmen mit einem Volumen von bis zu 60 Mrd. EUR bereitgestellt wird. Derzeit verhandeln das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat über den Vorschlag.
Hintergrund
Um auf die immer komplexeren Probleme in unserem Umfeld zu reagieren, die von Konflikten und Migration bis zu Klimawandel und demografischen Herausforderungen reichen, muss in der Entwicklungsfinanzierung auf eine Mischung sowohl öffentlicher als auch privater Finanzierungsquellen zurückgegriffen werden. Die EU muss ihre derzeitigen Modelle anpassen, um deren Wirksamkeit in den Entwicklungsländern zu maximieren.
Die europäische Investitionsoffensive für Drittländer wurde 2016 zur Förderung von Investitionen in Partnerländern in Afrika und EU-Nachbarländern ins Leben gerufen. Damit soll ein Beitrag zu den Zielen der VN für nachhaltige Entwicklung (sustainable development goals – SDG) geleistet werden. Angestrebt wird ferner, nachhaltige öffentliche und private Investitionen auszulösen und mit Hebelwirkung zu versehen, damit sich die wirtschaftliche und soziale Entwicklung verbessert und Arbeitsplätze entstehen. Beim Finanzierungsinstrument der Investitionsoffensive, dem Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung, wird auf die mit dem erfolgreichen Europäischen Fonds für strategische Investitionen im Rahmen des Juncker-Plans gewonnenen Erfahrungen zurückgegriffen, indem eine EU-Haushaltsgarantie in Höhe von 4,1 Mrd. Euro eingesetzt wird, um private Investoren mit ins Boot zu nehmen. Diese interessieren sich dadurch für Projekte, die am oberen Ende der Innovations- und Risikoskala einzuordnen sind. Mit einer Garantie in Höhe von 75 Mio. Euro würde ein einheitliches Investitionsprogramm im Rahmen der Investitionsoffensive für Drittländer abgesichert, mit dem 800 000 Arbeitsplätze geschaffen werden könnten.
Die Investitionsoffensive für Drittländer trägt bereits erste Früchte. Am 10. Juli 2018 gab die EU grünes Licht für ein Paket von Finanzgarantien im Wert von rund 800 Mio. Euro. Dies wird zur Mobilisierung von geschätzten 8 bis 9 Mrd. Euro an privaten und öffentlichen Investitionen in Afrika und in Nachbarländern beitragen. Angestrebt wird bis 2020 ein Investitionsvolumen von 44 Mrd. Euro. Dieses Volumen könnte sich im Rahmen der Offensive mit entsprechenden Beiträgen der Mitgliedstaaten und aus anderen Quellen auf 88 Mrd. EUR verdoppeln.
Die Europäische Kommission schlägt im Rahmen des nächsten langfristigen EU-Haushalts für den Zeitraum 2021-2027 vor, den Haushalt für Außenmaßnahmen auf 123 Mrd. Euro zu erhöhen, seine Struktur deutlich zu vereinfachen und ihn flexibler und wirksamer zu gestalten, um den aktuellen globalen Herausforderungen besser zu begegnen.
Weitere Informationen:
Mitteilung: „Auf dem Weg zu einer effizienteren Finanzarchitektur für Investitionen außerhalb der Europäischen Union“
Mitteilung: „afrikanisch-europäisches Bündnis für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze“
Website der Investitionsoffensive für Drittländer
Präsident Junckers Rede zur Lage der Union 2018
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 14. September 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland