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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 13. September 2018
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 7 Min

Lage der Union 2018: Wahlen sollen besser vor Manipulationen geschützt werden

Die Wahlen zum Europäischen Parlament im nächsten Jahr sollen fair, frei und sicher abgehalten werden können. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat in seiner Rede zur Lage der Union am 12. September entsprechende Maßnahmen angekündigt, unter...

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat am 12. September anlässlich seiner Rede zur Lage der Union erklärt: „Wir müssen freie und faire Wahlen in Europa schützen. Deshalb schlägt die Kommission heute neue Regeln vor, um unsere demokratischen Prozesse gegen Manipulation durch Drittstaaten oder auch private Interessen abzusichern.“

Jüngste Fälle haben gezeigt, dass Bürger das Ziel von Massendesinformationskampagnen im Internet werden können, die darauf abzielen, Wahlen die Glaubwürdigkeit und Legimitation zu nehmen. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass personenbezogene Daten von Bürgern in rechtswidriger Weise missbraucht worden sind. Angriffe auf Wahlinfrastruktur und Kampagnen-Informationssysteme sind hybride Bedrohungen, die angegangen werden müssen. Im Vorfeld der Europawahlen im nächsten Jahr ist es daher von entscheidender Bedeutung, die demokratische Resilienz Europas zu stärken und sicherzustellen, dass die außerhalb des Internets geltenden Regeln zur Transparenz und zum Schutz der Wahlen vor ausländischer Einflussnahme auch im Internet Anwendung finden.

Der Erste Vizepräsident Frans Timmermans erklärte dazu: „Neben der Rechtsstaatlichkeit und den Grundrechten prägt auch die Demokratie unsere Identität und das Wesen der Union. Wir dürfen nicht naiv sein: Es gibt Menschen, die die Europawahlen stören wollen, und sie verfügen über ausgefeilte Instrumente. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass wir alle zusammen daran arbeiten, unsere demokratische Resilienz zu verbessern. Das heute vorgelegte Paket zu den Wahlen leistet einen wichtigen Beitrag zu diesem Anliegen.“

Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, äußerte sich wie folgt: „Wir müssen Lehren aus den jüngsten Wahlen und Referenden ziehen. Bei den anstehenden Wahlen wollen wir das bestehende Risiko minimieren. Dieses Risiko reicht von nicht transparenter politischer Werbung bis hin zum Missbrauch personenbezogener Daten, insbesondere durch ausländische Akteure. Ich möchte, dass die Europäer bei der Stimmabgabe eine freie Entscheidung treffen können. Um dies zu gewährleisten, muss der im Internet herrschenden Anarchie im Bereich der Wahlvorschriften ein Ende gesetzt werden.“

Das heute von der Europäischen Kommission vorgelegte Maßnahmenpaket umfasst:

  • eine Empfehlung zu Wahlkooperationsnetzen, zu Online-Transparenz, zum Schutz vor Cybersicherheitsvorfällen und zur Bekämpfung von Desinformationskampagnen: Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, ein nationales Netz für die Zusammenarbeit bei Wahlen einzurichten, dem z. B. die für Wahlfragen, Cybersicherheit, Datenschutz und Strafverfolgung zuständigen Behörden angehören, und eine Kontaktstelle zu benennen, die sich an einem europäischen Kooperationsnetz für Wahlen beteiligt. Dies wird die Behörden in die Lage versetzen, potenzielle Gefahren rasch zu erkennen, Informationen auszutauschen und eine schnelle und gut koordinierte Reaktion zu gewährleisten.
  • Die Kommission empfiehlt ferner mehr Transparenz in Bezug auf politische Werbeanzeigen und die Nutzung von Zielgruppen-Profilen im Internet. Europäische und nationale politische Parteien, Stiftungen und Wahlkampforganisationen sollten Informationen über ihre Ausgaben für Online-Werbekampagnen bereitstellen. Sie sollten angeben, welche Partei oder politische Unterstützergruppe hinter einer bestimmten politischen Online-Werbung steht und welche Auswahlkriterien bei der Verbreitung von Informationen an Bürger verwendet wurden. Werden diese Grundsätze nicht eingehalten, sollten die Mitgliedstaaten nationale Sanktionen verhängen.
  • Nationale Behörden, politische Parteien und Medien sollten auch Maßnahmen ergreifen, um ihre Netz- und Informationssysteme gegen Bedrohungen im Bereich der Cybersicherheit abzusichern. Grundlage hierfür ist ein Leitfaden, der von den nationalen Behörden im Rahmen der Kooperationsgruppe Netz- und Informationssysteme (NIS-Kooperationsgruppe) in Zusammenarbeit mit der EU-Agentur für Cybersicherheit und der Europäischen Kommission entwickelt wurde.
  • einen Leitfaden zur Anwendung des EU-Datenschutzrechts: Der Leitfaden wird den nationalen Behörden sowie den politischen Parteien auf europäischer und nationaler Ebene dabei helfen, die Datenschutzverpflichtungen im Rahmen des EU-Rechts im Wahlkontext anzuwenden. Die seit Mai 2018 anwendbare Datenschutz-Grundverordnung der EU gilt auch für alle europäischen und nationalen politischen Parteien und sonstigen Akteure im Zusammenhang mit den Europawahlen, wie etwa Informationsbroker und Plattformen der sozialen Medien. In Anbetracht des Falles Cambridge Analytica und ganz allgemein der zunehmenden Auswirkungen des Mikrotargeting von Wählerinnen und Wählern auf der Grundlage ihrer personenbezogenen Daten erinnert die Kommission an die Datenschutzverpflichtungen aller an den Europawahlen beteiligten Akteure.
  • einen Vorschlag zur Änderung einer Verordnung mit dem Ziel, die Vorschriften über die Finanzierung europäischer politischer Parteien zu verschärfen: Im Zuge einer gezielten Änderung der Verordnung von 2014 über die Parteienfinanzierung wird es möglich sein, Verstöße gegen Datenschutzvorschriften, die darauf abzielen, das Ergebnis der Europawahlen zu beeinflussen, mit Sanktionen zu belegen. Diese Sanktionen würden sich auf 5 % des Jahresbudgets der betreffenden europäischen politischen Partei oder Stiftung belaufen. Sie werden von der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen verhängt. Darüber hinaus würde jede eines Verstoßes für schuldig befundene Partei oder Stiftung ihr Recht verlieren, für das Jahr, in dem die Sanktion verhängt wurde, Mittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union zu beantragen.
  • eine Verordnung zur Bündelung von Ressourcen und Fachwissen im Bereich der Cybersicherheitstechnologie: Um mit den sich ständig weiterentwickelnden Cyberbedrohungen Schritt zu halten, schlägt die Kommission vor, ein Netz von Kompetenzzentren für Cybersicherheit einzurichten, damit die verfügbaren Mittel für Zusammenarbeit, Forschung und Innovation im Bereich der Cybersicherheit gezielter eingesetzt und besser koordiniert werden können. Ein neues Europäisches Kompetenzzentrum für Cybersicherheit wird die aus dem EU-Haushalt gewährte finanzielle Unterstützung für Cybersicherheit verwalten und gemeinsame Investitionen der Union, der Mitgliedstaaten und der Industrie fördern, um die Cybersicherheitsbranche in der EU zu fördern und sicherzustellen, dass unsere Verteidigungssysteme dem Stand der Technik entsprechen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen ergänzen andere Initiativen seitens der Kommission, wie etwa das Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzvorschriften, das breite Spektrum von Maßnahmen zum Aufbau einer soliden Cybersicherheit in der EU, über das das Europäische Parlament und der Rat derzeit verhandeln, und die laufenden Anstrengungen zur Bekämpfung von Desinformation im Internet.

Hintergrund

Die Europawahlen im Mai 2019 werden in einem völlig anderen politischen und rechtlichen Umfeld stattfinden als die von 2014. Alle an den Wahlen beteiligten Akteure, insbesondere die Behörden der Mitgliedstaaten und die politischen Parteien, müssen eine besondere Verantwortung für den Schutz des demokratischen Prozesses vor ausländischer Einflussnahme und illegaler Manipulation übernehmen.

Die seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar anwendbare Datenschutz-Grundverordnung gibt der Europäischen Union die Instrumente an die Hand, um – auch im Rahmen der Europawahlen – gegen die widerrechtliche Verwendung personenbezogener Daten vorzugehen.

Das Parlament und der Rat haben sich auf eine Änderung des Rechtsakts über die Wahlen zum Europäischen Parlament geeinigt, sodass eine größere Transparenz bei den Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments gewährleistet ist. Die am 3. Mai 2018 geänderte Verordnung über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen stärkt die Sichtbarkeit, Anerkennung, Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht europäischer politischer Parteien und Stiftungen.

Darüber hinaus veröffentlichte die Europäische Kommission im Februar 2018 eine Empfehlung, in der wichtige Schritte zur weiteren Stärkung der effizienten Durchführung der Wahlen 2019 aufgezeigt wurden.

Es hat sich gezeigt, dass gerade Wahlkämpfe besonders strategische und empfindliche Ziele hybrider Bedrohungen sind. Deshalb haben die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin in der Gemeinsamen Mitteilung über die Stärkung der Resilienz und den Ausbau der Kapazitäten zur Abwehr hybrider Bedrohungen vom Juni 2018 herausgestellt, in welchen Bereichen weitere Schritte erforderlich sind.

Um die Union mit den richtigen Werkzeugen für den Umgang mit Cyberangriffen zu wappnen, schlug die Europäische Kommission im September 2017 außerdem eine breite Palette von Maßnahmen zum Aufbau einer soliden Cybersicherheitsstruktur in der EU vor. Dazu gehörte ein Vorschlag zur Stärkung der EU-Agentur für Cybersicherheit sowie ein neues europäisches Zertifizierungssystem‚ das gewährleisten soll, dass Produkte und Dienste in der digitalen Welt sicher sind.

Darüber hinaus hat die Kommission in ihrer Mitteilung vom 26. April 2018 ein europäisches Konzept zur Bekämpfung von Desinformation im Internet vorgestellt. Dazu gehört ein Verhaltenskodex für die Selbstregulierung von Online-Plattformen und der Werbeindustrie als wichtiger Schritt für die Gewährleistung einer transparenten, fairen und vertrauenswürdigen Online-Kampagne im Vorfeld der Europawahlen. Es wird erwartet, dass Online-Plattformen und Werbeindustrie sich in den kommenden Wochen mit Vertretern von Medien, Wissenschaft und Faktenprüfern auf den Verhaltenskodex in Sachen Desinformation einigen und mit seiner Anwendung beginnen werden.

Weiterführende Informationen

Website zur Lage der Union 2018

Factsheet: Freie und faire Europawahlen

Mitteilung der Kommission über freie und faire Europawahlen

Empfehlung der Kommission zu Wahlkooperationsnetzen, zu Online-Transparenz, zum Schutz vor Cybersicherheitsvorfällen und zur Bekämpfung von Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament

Leitfaden der Kommission zur Anwendung des EU-Datenschutzrechts im Zusammenhang mit Wahlen

Factsheet: Schutz der personenbezogenen Daten der Europäer bei Wahlen

Vorschlag zur Änderung der Verordnung über die Finanzierung europäischer politischer Parteien

Factsheet: Die Cybersicherheit in Europa wirksam erhöhen

Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. September 2018
Autor
Vertretung in Deutschland