
(30.03.2017) - Zu 90 Prozent wurden diese Flächen produktiv oder potenziell produktiv genutzt, für stickstoffbindende Eiweißpflanzen, Zwischenfrüchte und als brachliegende Flächen. Es ist Aufgabe der EU-Staaten festzulegen, aus welche Arten von ökologischen Vorrangflächen die Landwirte je nach den natürlichen Gegebenheiten in jedem Land auswählen können.
Die Analyse zeigt auf, dass der Umweltnutzen der einzelnen Arten von ökologischen Vorrangflächen nicht allein von der Quantität, sondern auch von der Qualität abhängt. Die Europäische Kommission hat kürzlich eine delegierte Verordnung vorgelegt, die zum Ziel hat, die Regeln zu ökologischen Vorrangflächen zu vereinfachen, um den Landwirten ihre Umsetzung zu erleichtern und so den potentiellen Umweltnutzen der ökologischen Vorrangflächen zu erhöhen. Sie schlägt unter anderem ein Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf (potenziell) produktiven ökologischen Vorrangflächen vor und möchte andere Regeln überarbeiten, die Landwirte möglicherweise bislang davon abgehalten haben, einige der ökologisch vorteilhaftesten Flächen, nämlich Landschaftselemente und Pufferstreifen, zu nutzen. Der Vorschlag liegt derzeit zur Prüfung beim Europäischen Parlament und dem Rat der EU-Staaten.
Der nun vorgestellte Bericht wird auch in die Modernisierung und Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik einfließen. Dazu läuft noch bis zum 2. Mai eine breite öffentliche Konsultation.
Weitere Informationen:
Bericht zu ökologischen Vorrangflächen
Öffentliche Konsultation zur künftigen EU-Agrarpolitik
Pressekontakt: claudia [dot] guskeec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 30. März 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland