Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, erklärte anlässlich der Rede zur Lage der Union: „Ich kann nicht akzeptieren, dass den Menschen in manchen Teilen Europas qualitativ schlechtere Lebensmittel verkauft werden als in anderen, obwohl Verpackung und Markenkennzeichnung identisch sind. Wir müssen nun die nationalen Behörden mit umfassenderen Befugnissen ausstatten, sodass sie flächendeckend gegen diese illegalen Praktiken vorgehen können.“
Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erläuterte: „Zwei verschiedene Produkte in derselben Markenverpackung anzubieten, ist irreführend und unfair gegenüber den Verbrauchern. Dies ist ein gutes Beispiel dafür, dass wir grenzübergreifende Probleme nur lösen können, wenn wir auf EU-Ebene zusammenarbeiten. Allzu lange ist es den Mitgliedstaaten alleine nicht gelungen, den richtigen Weg zu finden, um dies in Angriff zu nehmen. Ich bin entschlossen, dieser Praxis, die nach EU-Recht verboten ist, ein Ende zu setzen und dafür zu sorgen, dass alle Verbraucher gleichbehandelt werden.“
In der Orientierungshilfe werden die einschlägigen Anforderungen der EU-Lebensmittel- und der EU-Verbraucherschutzrechtsvorschriften aufgeführt und erläutert, die die Behörden heranziehen müssen, wenn sie ein mögliches Problem mit einem Produkt von zweierlei Qualität prüfen:
- die Lebensmittelinformationsverordnung, die verlangt, dass die Verbraucher wahrheitsgemäße, ausreichende Informationen über ein bestimmtes Lebensmittelprodukt erhalten; zum Beispiel müssen auf Lebensmitteletiketten alle in einem Produkt enthaltenen Zutaten angegeben werden;
- die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, die unfaire Geschäftspraktiken verbietet, etwa die Vermarktung von Produkten unter derselben Marke in einer Weise, die den Verbraucher irreführen könnte.
Anhand dieser Rechtsvorschriften wird in der Orientierungshilfe Schritt für Schritt erläutert, wie die nationalen Verbraucherschutz- und Lebensmittelbehörden verfahren sollten, um festzustellen, ob Hersteller gegen diese Vorschriften verstoßen. Falls ein Verstoß einen grenzüberschreitenden Aspekt aufweist, können die Verbraucherschutzbehörden über das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz auf europäischer Ebene dagegen vorgehen.
Es ist Aufgabe der nationalen Verbraucherschutz- und Lebensmittelbehörden, dafür zu sorgen, dass die Unternehmen die EU-Vorschriften einhalten. Die Europäische Kommission ist jedoch entschlossen, ihnen mit dieser Orientierungshilfe und verschiedenen laufenden Arbeiten zu helfen.
Weitere Maßnahmen der Kommission
Zusätzlich zu diesen Leitlinien arbeitet die Kommission derzeit an einer Methodik für bessere Vergleichsprüfungen bei Lebensmitteln, damit die Mitgliedstaaten sich auf einer gemeinsamen soliden wissenschaftlichen Basis mit der Frage auseinandersetzen können. Die Kommission hat ihrer Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre – JRC) 1 Mio. Euro für die Entwicklung dieser Methodik zur Verfügung gestellt.
Die Kommission finanziert auch weitere Arbeiten für die Faktensammlung und die Durchsetzung, indem sie den Mitgliedstaaten 1 Mio. Euro zur Finanzierung von Studien oder Durchsetzungsmaßnahmen zur Verfügung stellt.
Die Kommission hat einen Dialog mit Herstellern und Markenverbänden eingeleitet, die zugesagt haben, bis Herbst dieses Jahres einen Verhaltenskodex auszuarbeiten.
Am 13. Oktober wird die Kommission am Verbrauchergipfel teilnehmen, einer hochrangigen Ministertagung zum Thema Lebensmittel von zweierlei Qualität, die von der tschechischen und der slowakischen Regierung in Bratislava ausgerichtet wird. Zudem wird die Kommission im September und November Workshops mit Verbraucherschutz- und Lebensmittelsicherheitsbehörden veranstalten.
Weitere Informationen:
Mitteilung zu Auslegungsfragen über die Anwendung des EU-Lebensmittel- und Verbraucherschutzrechts
Factsheet zur Orientierungshilfe
Factsheet zur Rede zur Lage der Union 2017: Produkte von zweierlei Qualität
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280 2340
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 26. September 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland