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Vertretung in Deutschland
Presseartikel7. Dezember 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Lehren aus Dieselgate: Kommission kann künftig EU-weite Rückrufe starten

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben sich darauf geeinigt, für bessere Qualität und eine stärkere Unabhängigkeit bei der Typgenehmigung und Prüfung von Fahrzeugen zu sorgen. Zudem sollen Fahrzeuge, die bereits auf dem Markt...

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Die Legislativorgane der EU haben eine Einigung über den Kommissionsvorschlag vom Januar 2016 für eine grundlegende Überarbeitung der Rahmenvorschriften für die Typgenehmigung erzielt. Diese Vorschriften regeln das Verfahren für die Bescheinigung, dass ein Fahrzeug alle Anforderungen erfüllt, um auf den Markt gebracht zu werden, und die strenge Überprüfung der laufenden Einhaltung der EU-Vorschriften durch den Hersteller.

EU-Industriekommissarin Elżbieta Bieńkowska sagte: „Dieselgate hat die Schwäche unseres Regelungs- und Marktüberwachungssystems offenbart. Wir wissen, dass einige Fahrzeughersteller betrogen und viele andere Schlupflöcher genutzt haben. Um dem ein Ende zu bereiten, nehmen wir eine Generalüberholung des Systems vor. Nach fast zwei Jahren Verhandlungen freue ich mich, dass die Schlüsselaspekte unseres Vorschlags aufrechterhalten wurden, darunter konkrete Befugnisse der EU zur Beaufsichtigung und Durchsetzung. In Zukunft wird die Kommission in der Lage sein, Kontrollen an Fahrzeugen durchzuführen, EU-weite Rückrufe zu starten und bei Verstößen gegen die Rechtsvorschriften Bußgelder bis zu 30 000 Euro pro Fahrzeug verhängen.“

Die wichtigsten Bausteine der neuen Regelung sind:

  1. Bessere Qualität und stärkere Unabhängigkeit bei der Typgenehmigung und den Prüfungen, bevor ein Fahrzeug in Verkehr gebracht wird:

Die technischen Dienste müssen regelmäßig und unabhängig auf der Grundlage strenger Leistungskriterien überprüft werden, damit sie von einem Mitgliedstaat für die Prüfung und Kontrolle der Übereinstimmung neuer Fahrzeugmodelle benannt werden bzw. ihre Benennung behalten können. Die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten können eine Benennung bei Unregelmäßigkeiten anfechten.

Die nationalen Typgenehmigungsbehörden werden von der Kommission überprüft, um dafür zu sorgen, dass die einschlägigen Bestimmungen in der gesamten EU umgesetzt und konsequent durchgesetzt werden.

Der Vorschlag der Kommission, das Vergütungssystem zu ändern, um eine direkte Bezahlung der technischen Dienste durch die Hersteller zu vermeiden, wurde nicht aufrechterhalten.

  1. Mehr Kontrollen von Fahrzeugen, die bereits auf dem EU-Markt sind:

Während es bei den bisherigen Bestimmungen hauptsächlich um die Prüfung von der Fertigungsstraße entnommenen Prototypen vor der Genehmigung geht, müssen die Mitgliedstaaten künftig regelmäßig Fahrzeuge stichprobenartig prüfen, die bereits auf dem Markt der betreffenden Länder sind. Die Ergebnisse der Prüfungen werden öffentlich zugänglich sein.

Alle Mitgliedstaaten werden nun in der Lage sein, in ihrem Hoheitsgebiet sofort Schutzmaßnahmen gegen nichtkonforme Fahrzeuge zu ergreifen, und müssen nicht wie zurzeit noch abwarten, bis die Behörde, die die Typgenehmigung erteilt hat, tätig wird.

  1. Europäische Aufsicht:

In Zukunft wird die Kommission Kontrollen unabhängig von den Mitgliedstaaten durchführen und hat die Möglichkeit, EU-weite Rückrufe zu starten. Sie wird befugt sein, die Benennung technischer Dienste anzufechten und Verwaltungsstrafen von bis zu 30 000 EUR je vorschriftswidriges Fahrzeug gegen Hersteller oder technische Dienste zu verhängen.

Die Kommission wird den Vorsitz in einem neuen Forum für die Durchsetzung von Rechtsvorschriften führen, um eine einheitlichere Auslegung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften, vollständige Transparenz bei Regelverstößen sowie eine bessere und koordiniertere Marktüberwachung durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen.

Das geltende Verbot von Abschalteinrichtungen, zu dessen ständiger Überwachung und Durchsetzung die nationalen Behörden verpflichtet sind, wird in der neuen Verordnung aufrechterhalten, sie geht jedoch noch einen Schritt darüber hinaus. In Zukunft müssen die Fahrzeughersteller Zugang zu den Softwareprotokollen der jeweiligen Fahrzeuge gewähren. Diese Maßnahme geht Hand in Hand mit dem Gesetzgebungspaket zu Emissionen im praktischen Fahrbetrieb: So wird es sehr schwer, Emissionsvorschriften zu umgehen. Vorgesehen ist auch die Verpflichtung der Hersteller, ihre Emissionsminderungsstrategie offenzulegen, wie dies in den USA geschieht.

Die Verordnung über die Typgenehmigung ergänzt eine Reihe anderer wichtiger Initiativen der Kommission für saubere Mobilität, darunter die seit dem 1. September 2017 verbindlich vorgeschriebenen neuen und verbesserten Tests für Kraftfahrzeugemissionen und Vorschläge für neue CO2-Emissionsziele, um den Übergang zu emissionsarmen und emissionsfreien Fahrzeugen zu beschleunigen.

Nächste Schritte

Die vorläufige politische Einigung, die vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission in sogenannten Trilogverhandlungen erzielt wurde, muss nun vom Europäischen Parlament und dem Rat förmlich gebilligt werden. Nachdem die Verordnung angenommen und im Amtsblatt veröffentlicht wurde, gilt sie ab dem unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung

Pressemitteilung: Neue und verbesserte Tests für Kraftfahrzeugemissionen ab dem 1. September Pflicht (31. August 2017)

Fragen und Antworten: Maßnahmen der EU zur Verringerung der Luftverschmutzung durch Fahrzeuge (31. August 2017)

Pressemitteilung: Energieunion: Kommission ergreift Maßnahmen zur Stärkung der weltweiten Führungsposition der EU bei sauberen Fahrzeugen (8. November 2017)

Vorschlag für eine Verordnung über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Folgenabschätzung

Pressekontakt: Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. Dezember 2017
Autor
Vertretung in Deutschland