Die Leitlinien richten sich an alle, die an der Bereitstellung humanitärer Hilfe beteiligt sind, etwa an die für die Umsetzung der EU-Sanktionen zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten und an öffentliche und private Akteure (Geber, NRO, Banken und andere an humanitärer Arbeit Beteiligte), die bei den Hilfeleistungen die EU-Sanktionen einhalten müssen.
Der für Wirtschaft zuständige Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis sagte: „Grenzen spielen für die Coronavirus-Pandemie keine Rolle. Nur gemeinsam können wir die schutzbedürftigsten Menschen vor diesem Virus und dem damit einhergehenden Leiden bewahren. Die Europäische Kommission ist entschlossen, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um den humanitären Akteuren Klarheit bezüglich ihrer Tätigkeiten in Ländern oder Gebieten zu verschaffen, für die Sanktionen gelten. Bedürftige können trotz der Sanktionen humanitäre Hilfe erhalten. Das eine schließt das andere nicht aus.“
Josep Borrell, Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, fügte hinzu: „Sanktionen sollten die Lieferung von grundlegender Ausstattung und Bedarfsgütern, die zur weltweiten Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie notwendig sind, weder verhindern noch einschränken. Deshalb sind bei EU-Sanktionen humanitäre Ausnahmen vorgesehen, die voll und ganz im Einklang mit sämtlichen völkerrechtlichen Verpflichtungen stehen. Wir müssen rasche Unterstützung sicherstellen und negative Auswirkungen auf die Bevölkerung in von Konflikten betroffenen Gebieten vermeiden, die bereits stark belastet ist.“
Janez Lenarčič, EU-Kommissar für Krisenmanagement, sagte: „Sanktionen sollten der Erbringung von humanitärer Hilfe, einschließlich medizinischer Hilfe, im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht nicht im Wege stehen. Klarheit zu schaffen ist ein wichtiger Schritt bei der Bewältigung der zahlreichen Herausforderungen, denen humanitäre Akteure bei der Bereitstellung von Unterstützung vor Ort in einem Umfeld wie Syrien gegenüberstehen.“
Die Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie stellt uns vor eine noch die da gewesene Aufgabe, der wir weltweit in Einheit, durch Kooperation, Solidarität und Menschlichkeit begegnen müssen. Zwar sind alle Länder betroffen, doch in manchen Weltregionen werden die verheerenden Auswirkungen der Pandemie auf die Bevölkerung noch zusätzlich durch komplexe politische oder wirtschaftliche Umstände sowie durch andauernde Konflikte verschlimmert.
Hintergrund
EU-Sanktionen sind ein außenpolitisches Instrument, mit dem darauf abgezielt wird, universelle Werte aufrechtzuerhalten, etwa die Wahrung des Friedens, die Stärkung der internationalen Sicherheit und die Konsolidierung und Förderung der Demokratie, des Völkerrechts und der Menschenrechte. Sie richten sich gezielt an diejenigen, deren Handeln diese Werte gefährdet, während gleichzeitig negative Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung vermieden werden sollen. Die EU hat derzeit rund 40 geltende Sanktionsregelungen.
Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis ist für die Überwachung der Durchsetzung der finanziellen und wirtschaftlichen EU-Sanktionen in der ganzen Union zuständig; dies ist Teil der Rolle der Kommission als Hüterin der Verträge. Er zeichnet auch dafür verantwortlich, in enger Zusammenarbeit mit dem Hohen Vertreter/Vizepräsidenten Borrell Vorschläge zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber extraterritorial wirkenden Sanktionen von Drittländern zu entwickeln und sicherzustellen, dass bei der Anwendung von Sanktionen die Bedürfnisse humanitärer Akteure berücksichtigt werden.
Um ihre internationalen Verpflichtungen einzuhalten und ihrer Politik gezielter Maßnahmen gerecht zu werden, sieht die EU Ausnahmen von den Sanktionsregeln vor. Hierzu können die Bereitstellung humanitärer Hilfe und bestimmte humanitäre Tätigkeiten zählen, einschließlich medizinischer Hilfe. Je nachdem, welche Transaktionen sie planen und welche Einschränkungen im jeweiligen Fall gelten, müssen humanitäre Akteure möglicherweise vorab eine Genehmigung beantragen, wenn sie bestimmte Güter in Länder ausführen wollen, gegen die Sanktionen verhängt wurden. Solche Genehmigungen erteilt die zuständige Behörde im jeweiligen Mitgliedstaat.
Die Leitlinien sollen zur Klärung zahlreicher Fragen beitragen, die Geber, NRO, Banken und andere an humanitären Tätigkeiten beteiligte Akteure sowie nationale Behörden an die Kommission gerichtet haben. Diese Fragen beziehen sich auf die Ausfuhr und Bezahlung von Schutzausrüstung, Arzneimitteln und medizinischer Ausrüstung bzw. auf die Bereitstellung medizinischer Versorgung für die bedürftige Bevölkerung in Gebieten, für die EU-Sanktionen gelten.
Mit den Leitlinien zielt die Kommission darauf ab, den humanitären Akteuren, die die Coronavirus-Pandemie in Syrien bekämpfen, ihre Arbeit zu erleichtern. Die Kommission beabsichtigt, sie mit weiteren Informationen über andere Länder zu ergänzen, für die EU-Sanktionen bestehen, unter anderen Jemen, Somalia und Nordkorea.
Zudem arbeitet die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um sicherzustellen, dass die nationalen Verfahren in der derzeitigen Lage transparent und für humanitäre Akteure aus der gesamten EU problemlos zugänglich sind.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12. Mai 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland