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Vertretung in Deutschland
Presseartikel15. Februar 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Luftverschmutzung durch Stickstoffdioxid: Kommission droht Deutschland mit Klage

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) ein letztes Mahnschreiben an Deutschland und vier andere Länder versandt, weil sie es versäumt haben, die wiederholte Überschreitung der Grenzwerte durch Stickstoffdioxid (NO2) in der Luft zu beenden...

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(15.02.2017) - Die Europäische Kommission fordert neben Deutschland auch Frankreich, Spanien, Italien und das Vereinigte Königreich auf, Maßnahmen zu treffen, um die Luftreinhaltung sicherzustellen und die Gesundheit der Menschen zu schützen.

In der EU gibt es jährlich 400.000 vorzeitige Todesfälle als Folge der hohen Luftverschmutzung. Millionen Menschen leiden an Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die durch Luftverschmutzung hervorgerufen werden. 2013 waren anhaltend hohe NO2-Konzentrationen für knapp 70.000 vorzeitige Todesfälle in Europa verantwortlich, das ist fast das Dreifache der Zahl der Opfer tödlicher Straßenverkehrsunfälle im selben Jahr.

In den EU-Rechtsvorschriften über die Luftqualität (Richtlinie 2008/50/EG) sind Grenzwerte für Luftschadstoffe, darunter auch Stickstoffdioxid, festgelegt. Werden diese Grenzwerte überschritten, müssen die Mitgliedstaaten Luftqualitätspläne verabschieden und durchführen, die geeignete Maßnahmen vorsehen, um diesen Zustand schnellstmöglich zu beenden.

Die möglichen Maßnahmen zur Senkung von Schadstoffemissionen umfassen die Verringerung des Verkehrsaufkommens insgesamt, die Verwendung anderer Brennstoffe, den Übergang zu Elektrofahrzeugen und/oder die Anpassung des Fahrverhaltens. In diesem Zusammenhang ist die Senkung der Emissionen von Dieselfahrzeugen ein wichtiger Schritt zur Einhaltung der Luftqualitätsnormen der EU. Es ist zwar Sache der EU-Staaten selbst, die geeigneten Abhilfemaßnahmen zu wählen. Auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sind jedoch deutlich mehr Anstrengungen erforderlich, um die EU-Vorschriften einzuhalten und die menschliche Gesundheit zu schützen.

In Frankreich sind 19 Luftqualitätsgebiete, darunter Paris, Marseille und Lyon, betroffen, im Vereinigten Königreich 16 (darunter London, Birmingham, Leeds und Glasgow), in Italien 12 (darunter Rom, Mailand und Turin) und in Spanien 3 (Madrid und zwei Gebiete, die Barcelona abdecken).

40 Prozent der Stickstoffoxidemissionen (NOx-Emissionen) in der EU stammen aus dem Straßenverkehr. In Bodennähe ist der relative Beitrag des Verkehrs erheblich höher (da Emissionen aus hohen Fabrikschornsteinen verdünnt werden, bevor sie den Boden erreichen). Rund 80 Prozent der gesamten NOx-Emissionen aus dem Verkehr stammen von Dieselfahrzeugen.

Reagieren die betroffenen EU-Staaten nicht binnen zwei Monaten auf das heutige Schreiben, eine mit Gründen versehene Stellungnahme, kann die Kommission Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union erheben.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Kommission droht Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien und dem Vereinigten Königreich mit Klage wegen anhaltender übermäßiger Luftverschmutzung

Übersicht: die 28 betroffenen Luftqualitätsgebiete in Deutschland

Allgemeine Informationen zu Vertragsverletzungsverfahren im Bereich Umwelt

Memo: Vertragsverletzungsverfahren allgemein

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Februar 2017
Autor
Vertretung in Deutschland