
Für Deutschland geht es konkret um Stuttgart und Leipzig, wo der Tagesgrenzwert für Feinstaub weiterhin überschritten wird. Die Kommission fordert die Behörden daher auf, zukunftsorientiert, rasch und wirksam tätig zu werden, um diesen Verstoß gegen EU Recht so schnell wie möglich abzustellen.
Die sogenannte mit Gründen versehene Stellungnahme, die die Kommission heute versendet hat, folgt einem Aufforderungsschreiben, das Deutschland am 26. April 2013 übermittelt worden war. Sie ist die zweite Stufe in einem insgesamt dreistufigen Vertragsverletzungsverfahren. In einem letzten Schritt könnte die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.
Winzige Feinstaub-Teilchen kommen in Industrie-, Straßenverkehrs- und Heizungsabgasen vor und können Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs verursachen sowie die Lebenserwartung verkürzen. Das EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Exposition ihrer Bürger gegenüber diesen Teilchen einzudämmen, indem es spezifische Grenzwerte für jedes Luftqualitätsgebiet festlegt. Aus den jüngsten Berichten der Mitgliedstaaten geht hervor, dass der Tagesgrenzwert für PM10 in einigen Gebieten der genannten Länder nach wie vor überschritten wird.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 26. November 2014
- Autor
- Vertretung in Deutschland