
(19.1.2017) – Malmström hatte in ihrem Blog mehrfach diese Initiative vorgestellt und die Vorteile eines modernen Streitbeilegungsverfahren erläutert. In ihrem Blogbeitrag heute schreibt sie: „Wir treiben diese Initiative gemeinsam mit Kanada voran und ich habe sie bei verschiedenen Gelegenheiten in Seminaren und Diskussionen hier in Davos zur Sprache gebracht. Da besteht ein großes Interesse und es bleiben natürlich auch viele Fragen. Bei der wachsenden Skepsis gegenüber den Vorteilen von Handel und Globalisierung müssen wir als Politikentscheider zuhören und bereit sein, internationale Regeln wenn nötig neu zu gestalten.“
Damit würde eine Abkehr von der derzeitigen Ad-hoc-Investor-Staat-Streitbeilegung (Investor-State Dispute Settlement – ISDS) vollzogen, die gegenwärtig in rund 3200 geltenden Investitionsabkommen – von denen 1400 von EU-Mitgliedstaaten geschlossen wurden – verankert ist. Der künftige Investitionsgerichtshof könnte von allen interessierten Ländern in Anspruch genommen werden und würde in Streitigkeiten im Zusammenhang mit künftigen und bestehenden Investitionsabkommen entscheiden.
Weitere Informationen:
Fragen und Antworten zum künftigen multilateralen Investitionsgerichtshof
Folgenabschätzung in der Anfangsphase zur Einrichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs
Pressekontakt: margot [dot] tuzinaec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 19. Januar 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland