
Europäisches Parlament und Rat haben sich auf überarbeitete Regeln zum Kampf gegen die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verschmutzungsdelikte geeinigt. Die EU-Kommission begrüßte die politische Einigung der beiden gesetzgebenden Organe. Adina Vălean, Kommissarin für Verkehr, erklärte dazu: „Wir können die europäischen Meere nur schützen und illegale Einleitungen durch Schiffe verhindern, indem wir zusammenarbeiten. Die überarbeiteten Vorschriften für die Meeresverschmutzung durch Schiffe erleichtern die Verhängung wirksamer Sanktionen, die die Verschmutzung in Zukunft verhindern.“
Europäisches Parlament und Rat kamen überein, die Richtlinie 2005/35/EG an das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (Marpol-Übereinkommen) anzugleichen und den Anwendungsbereich der Richtlinie auf weitere Arten von Schadstoffen, die ins Meer eingeleitet werden, wie Abwasser und Müll, auszuweiten.
Mehr Informationsaustausch und wirksamere Sanktionen
Die neuen Vorschriften werden die Transparenz verbessern, indem Informationen über Verschmutzungsdelikte in europäischen Meeren und die verhängten Strafen online zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus werden Informationen darüber, wie die Küstenbehörden nach einer Warnung durch Satellitenüberwachung eine mögliche Verschleppung überprüft haben, online verfügbar sein. Mit diesem Änderungsantrag wird die Anwendung von Verwaltungssanktionen präzisiert, um sie wirksamer zu gestalten: so werden beispielsweise der Umfang der illegalen Einleitung, ihre Auswirkungen auf die Umwelt oder die finanzielle Leistungsfähigkeit der verantwortlichen Stelle berücksichtigt, wenn die Mitgliedstaaten Sanktionen verhängen. Es wird mehr Instrumente und Plattformen für den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten geben. So wird beispielsweise die satellitengestützte Überwachung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (CleanSeaNet – Überwachungs- und Informationsaustauschdatenbank der EMSA) verbessert und besser gelöst.
Alle neuen Maßnahmen erhöhen die abschreckende Wirkung und tragen dazu bei, Umweltverschmutzung in den europäischen Meeren zu vermeiden.
Nächste Schritte
Die letzte Nacht erzielte politische Einigung muss nun förmlich angenommen werden. Sobald das Europäische Parlament und der Rat diesen Prozess abgeschlossen haben, werden die neuen Vorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und 20 Tage später in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben 30 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Weitere Informationen:
Vollständige Pressemitteilung vom 16. Februar
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 16. Februar 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland