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Vertretung in Deutschland
Presseartikel29. Juni 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Mehr Auswahl für Sparer durch europaweite private Altersvorsorge

Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) ihre Pläne für eine europaweite private Altersvorsorge konkretisiert. Der Vorschlag für ein einfaches und innovatives privates Altersvorsorgeprodukt (Pan European Pension Product, PEPP) sieht eine...

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(29.08.2017) – Valdis Dombrovskis, der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Vizepräsident der Kommission, sagte bei der Vorstellung des Vorschlags: „Das europaweite private Altersvorsorgeprodukt ist eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Vollendung der Kapitalmarktunion. Sein enormes Potenzial liegt darin, den Sparern EU-weit bei ihrer privaten Altersvorsorge größere Auswahlmöglichkeiten zu bieten. Es wird den Wettbewerb beleben, da mehr Anbieter es auch außerhalb ihres Heimatmarkts vertreiben können. Das neue Produkt wird als Gütesiegel fungieren, und ich bin zuversichtlich, dass es auch langfristige Investitionen in die Kapitalmärkte fördern wird.“

Derzeit haben nur 27 Prozent der Europäerinnen und Europäer zwischen 25 und 59 Jahren eine private Altersvorsorge abgeschlossen. Das PEPP würde dazu beitragen, dieses enorme Potenzial zu erschließen, und Investitionen in unsere Wirtschaft fördern.

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident, Jyrki Katainen, fügte hinzu: „Der heutige Vorschlag ist ein weiteres Beispiel dafür, welcher Nutzen in der EU aus der vollständigen Umsetzung des Aktionsplans der Kommission zur Kapitalmarktunion und der Vollendung des Kapitalbinnenmarkts gezogen werden kann. Europaweite private Altersvorsorgeprodukte werden den Wettbewerb zwischen den Anbietern dieser Produkte fördern und den Verbrauchern bei der Platzierung ihrer Ersparnisse größere Auswahlmöglichkeiten bieten. Die Vollendung der Kapitalmarktunion ist auch ein wichtiger Bestandteil der Investitionsoffensive für Europa. Es freut mich, dass dieser Vorschlag auch dazu beitragen wird, Ersparnisse in langfristige Investitionen fließen zu lassen und die im Rahmen der Investitionsoffensive gesetzten Ziele unterstützt, die Infrastruktur zu modernisieren, das Wachstum anzukurbeln und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern.“

Ergänzung und kein Ersatz für gesetzliche, betriebliche und nationale Altersvorsorge

PEPPs weisen EU-weit einheitliche Merkmale auf und können von unterschiedlichen Unternehmen angeboten werden, wie von Versicherungsunternehmen, Banken, betrieblichen Rentenkassen, Wertpapierfirmen und Vermögensverwaltungsgesellschaften. Sie sollen die bestehende gesetzliche, betriebliche und nationale private Altersvorsorge ergänzen, Letztere aber weder ersetzen noch harmonisieren.

Damit die europäischen Altersvorsorgeprodukte von Anfang an voll durchstarten können, legt die Kommission den Mitgliedstaaten in einer ebenfalls heute vorgelegten Empfehlung nahe, diese Produkte bei der steuerlichen Behandlung mit ähnlichen nationalen Produkten gleichzustellen. Die neue Produktkategorie wird ferner dazu beitragen, dass in der EU mehr Ersparnisse in langfristige Investitionen fließen, wodurch letztendlich auch der Plan der Kommission zur Schaffung einer Kapitalmarktunion unterstützt wird.

Der europäische Markt für die private Altersvorsorge ist derzeit zersplittert und uneinheitlich. Während sich die Angebote in einigen wenigen Mitgliedstaaten konzentrieren, fehlen sie in anderen nahezu völlig. Dies ist auf die zahlreichen unterschiedlichen Vorschriften auf EU- und nationaler Ebene zurückzuführen, die der Entwicklung eines großen, wettbewerbsfähigen Markts für die private Altersvorsorge im Wege stehen. Das PEPP ermöglicht den Verbrauchern ihre Altersvorsorge zu ergänzen und bietet gleichzeitig einen soliden Verbraucherschutz:

  • Die Sparer werden aus einer breiteren Palette von PEPP-Anbietern auswählen können und vom stärkeren Wettbewerb profitieren.
  • Den Verbrauchern werden strenge Kundeninformationspflichten und Vertriebsvorschriften zugutekommen, die auch für den Online-Vertrieb gelten. Die Anbieter werden für den PEPP-Vertrieb eine Zulassung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) benötigen.
  • Für die Sparer wird das PEPP dank einer einfachen Standard-Anlageoption, bei der zumindest das eingesetzte Kapital garantiert ist, mit einem hohen Maß an Verbraucherschutz einhergehen.
  • Die Sparer werden das Recht haben, alle fünf Jahre zu gedeckelten Kosten den Anbieter zu wechseln, wobei sie auf Unternehmen in ihrem eigenen Land oder in anderen Mitgliedstaaten zurückgreifen können.
  • Das PEPP soll mitnahmefähig sein, d. h. PEPP-Sparer sollen auch bei einem Umzug in einen anderen Mitgliedstaat weiter in ihren Vertrag einzahlen können

Der von der Kommission heute vorgeschlagene Rechtsrahmen wird einem breiten Spektrum von Anbietern die Möglichkeit eröffnen, auf dem Markt für private Altersvorsorgeprodukte tätig zu werden:

  • Die Anbieter werden PEPPs in mehreren Mitgliedstaaten vermarkten, die eingesammelten Gelder effizienter poolen und Größenvorteile erzielen können.
  • Über elektronische Vertriebskanäle werden die PEPP-Anbieter Verbraucher in der gesamten EU erreichen können.
  • Die PEPP-Anbieter und -Sparer werden am Ende der Produktlaufzeit zwischen unterschiedlichen Zahlungsoptionen wählen können.
  • Zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs werden die PEPP-Anbieter auf einen Europäischen Pass zurückgreifen können.

Der Vorschlag für die PEPP-Verordnung wird von einem Kommissionsvorschlag für die steuerliche Behandlung privater Altersvorsorgeprodukte (einschließlich PEPPs) begleitet. Die Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten, PEPPs dieselbe steuerliche Vergünstigung zukommen zu lassen wie vergleichbaren nationalen Produkten, selbst wenn das PEPP die hierfür auf nationaler Ebene geltenden Kriterien nicht gänzlich erfüllt. Die Mitgliedstaaten werden ebenfalls ermutigt, sich über die Besteuerung ihrer bestehenden privaten Altersvorsorgeprodukte auszutauschen, um die Konvergenz der steuerlichen Regelungen zu fördern.

Er wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Nach ihrem Erlass wird die Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Kommission stellt Pläne für neues europaweites privates Altersvorsorgeprodukt vor, das den Verbrauchern beim Sparen für ihren Ruhestand helfen soll

MEMO

Factsheet

DG FISMA website on Personal Pensions Products

Halbzeitbilanz Aktionsplan Kapitalmarkunion

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. Juni 2017
Autor
Vertretung in Deutschland