Phil Hogan, EU-Kommissar für Landwirtschaft, erklärte dazu: „Die Kommission hat sehr schnell auf die ersten Anzeichen dieser extremen klimatischen Situation reagiert, und ich verfolge die Lage weiterhin mit großer Aufmerksamkeit. In engem Kontakt mit den Ministern der betroffenen Mitgliedstaaten prüfen wir die Wirkung der bereits ergriffenen Maßnahmen und ich denke, die heute vorgestellten zusätzlichen Maßnahmen dürften den europäischen Landwirten helfen, den Futtermangel zu lindern. Ich begrüße die jüngsten Ankündigungen mehrerer Mitgliedstaaten, ihrem Landwirtschaftssektor unter die Arme greifen zu wollen, und werde weiterhin mit ihnen zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass sie die im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik verfügbaren Möglichkeiten in vollem Umfang nutzen.“
Die heute vorgelegten neuen Ausnahmeregelungen betreffen insbesondere bestimmte Ökologisierungsbestimmungen:
- Möglichkeit, Winterkulturen, die normalerweise im Herbst für die Ernte/Beweidung ausgesät werden, als Zwischenfrüchte nutzen (was nach den geltenden Vorschriften nicht gestattet ist), soweit sie für die Beweidung/Futtererzeugung bestimmt sind.
- Möglichkeit zur Aussaat von Zwischenfrüchten als Reinkulturen (und nicht als Mischung aus mehreren Kulturen, wie derzeit vorgeschrieben), sofern sie für die Beweidung/Futtererzeugung vorgesehen sind.
- Möglichkeit, die 8-Wochen-Frist für Zwischenfrüchte zu verkürzen, damit Landwirte ihre Winterkulturen rechtzeitig nach den Zwischenfrüchten aussäen können
- Ausweitung der Ausnahmegenehmigung zum Mähen und zur Beweidung brachliegender Flächen auf Frankreich
Auch der bereits vor einigen Wochen angekündigte Vorschlag für höhere Vorauszahlungen wurde heute offiziell vorgelegt. Landwirte sollen zur Verbesserung ihrer Liquidität bis zu 70 Prozent der ihnen zustehenden Direktzahlungen und 85 Prozent der Zahlungen im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums bereits Mitte Oktober 2018 erhalten können, anstatt bis Dezember warten zu müssen.
Diese Vorschläge ergänzen die bereits existierenden Sonderbestimmungen für derartige Umstände. Die Kommission sorgt dabei immer auch dafür, dass die betreffenden Maßnahmen in verhältnismäßiger Weise angewandt und Umweltbelange berücksichtigt werden. So können nach den geltenden Vorschriften unter bestimmten Bedingungen staatliche Beihilfen von bis zu 80 Prozent der dürrebedingten Schäden (bis zu 90 Prozent in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen) gewährt werden. Auch für den Ankauf von Futter können Beihilfen gewährt werden, wenn er als materieller Schaden oder als Einkommensverlust eingestuft wird. Entschädigungszahlungen können auch ohne vorherige Mitteilung an die Kommission gewährt werden (sogenannte „De-minimis“-Beihilfen), und zwar bis zu einem Betrag von 15 000 Euro je Landwirt über einen Zeitraum von drei Jahren. Auch im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums gibt es Unterstützungsmöglichkeiten, z. B. für die Neuansaat von Weidenflächen oder in Form von Ausgleichszahlungen für Einkommenseinbußen.
Die heutigen Vorschläge wurden den Mitgliedstaaten in einer Ausschusssitzung vorgelegt. Sie sollen in den kommenden Tagen abgestimmt und bis Ende September förmlich angenommen werden. Die Maßnahmen werden auch rückwirkend gelten.
Die Kommission steht mit allen Mitgliedstaaten in Kontakt. Diese sollen bis zum 31. August aktualisierte Informationen über die Auswirkungen der Dürre vorlegen.
Weitere Informationen:
Ankündigung höherer Vorauszahlungen und erster Ausnahmeregelungen
Auswirkungen der Dürre in Europa
Mitteilungen zur Überwachung landwirtschaftlicher Ressourcen (MARS)
Pressekontakt: claudia [dot] guskeec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 30. August 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland