Wenn das Vereinigte Königreich am 31. Januar 2020 nach einer vollständigen Ratifizierung des Austrittsabkommens aus der Europäischen Union austritt, beginnt der Übergangszeitraum. Dieser im Rahmen des Austrittsabkommens vereinbarte, befristete Zeitraum gilt mindestens bis zum 31. Dezember 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger, Verbraucher, Unternehmen, Investoren, Studenten und Forscher in der EU und im Vereinigten Königreich keine Änderungen. Das Vereinigte Königreich wird nicht mehr in den Organen, Agenturen, Einrichtungen und Ämtern der EU vertreten sein, aber das EU-Recht wird im Vereinigten Königreich bis zum Ende des Übergangszeitraums weiterhin gelten.
Die EU und das Vereinigte Königreich werden diese Monate nutzen, um auf der Grundlage der von der EU und dem Vereinigten Königreich im Oktober 2019 vereinbarten Politischen Erklärung eine neue und faire Partnerschaft für die Zukunft zu vereinbaren.
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Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24 Januar 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland