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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung8. September 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Migrations- und Asylpaket: EU-Gesetzgeber einigen sich auf Fahrplan

Dargestellt ist ein Piktogramm auf einem organen Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis, der auf der linken Seite mittig durch die Darstellung eines EU-Einreiseschildes unterbrochen wird. In der Mitte des Kreises befindet sich eine grafisch dargestellte Hand, welche zwei erwachsene Personen und ein Kind hält. Rechts neben den Personen ist ein Grenzkontrollhäuschen mit Schranke dargestellt.

Die gesetzgebenden Organe der EU, das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten, haben ihren Willen bekräftigt, das Migrations- und Asylpaket noch in dieser Legislatur zu verabschieden. Dazu vereinbarten sie einen gemeinsamen Fahrplan. Er sieht vor, dass die Verhandlungen über die Legislativvorschläge zum Asyl- und Migrationsmanagement bis spätestens Februar 2024 abgeschlossen werden. Die Kommission begrüßte die politische Einigung auf den Fahrplan und sagte ihre uneingeschränkte Unterstützung zu, um die Verhandlungen voranzubringen.

In dem gemeinsamen Fahrplan für das Gemeinsame Europäische Asylsystem und das neue Migrations- und Asylpaket wird das gemeinsame Engagement bekräftigt, vor Ende der Legislaturperiode 2019-2024 alle erforderlichen Schritte für die Annahme der Legislativvorschläge zum Asyl- und Migrationsmanagement zu unternehmen.

Das Paket verfolgt einen umfassenden Ansatz, der für eine wirksame und humane Steuerung der Migration erforderlich ist.  Die Kommission wird das Europäische Parlament, den tschechischen Ratsvorsitz und die künftigen Ratsvorsitze weiterhin uneingeschränkt dabei unterstützen, die Verhandlungen voranzubringen.

Hintergrund Migrations- und Asylpaket

In dem Migrations- und Asylpaket werden verbesserte und schnellere Verfahren im gesamten Asyl- und Migrationssystem vorgeschlagen. Außerdem wird damit ein Gleichgewicht zwischen den Grundsätzen der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten und der Solidarität geschaffen.

Migration ist ein komplexes Thema mit vielen Aspekten, die bei Entscheidungen berücksichtigt werden müssen: die Sicherheit der Menschen, die internationalen Schutz oder ein besseres Leben suchen, die Sorgen der Länder an den EU-Außengrenzen, die befürchten, dass der Migrationsdruck ihre Kapazitäten übersteigen wird, und die die Solidarität anderer benötigen oder aber auch die Bedenken der übrigen EU-Mitgliedstaaten, die befürchten, dass bei Nichteinhaltung der Verfahren an den Außengrenzen große Zuströme von Menschen ihre nationalen Asyl-, Integrations- oder Rückführungssysteme unter Druck setzen.

Mit dem neuen Migrations- und Asylpaket schlägt die Kommission gemeinsame europäische Lösungen für eine europäische Herausforderung vor. Die EU muss von Ad-hoc-Lösungen abrücken und ein berechenbares und zuverlässiges Migrationsmanagementsystem einrichten. Dazu gehört die Prüfung von Möglichkeiten zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern, zur Gewährleistung wirksamer Verfahren, zur erfolgreichen Integration von Geflüchteten und zur Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsberechtigung.

Weitere Informationen:

Erklärung der Kommission zum Fahrplan der beiden gesetzgebenden Organe zum neuen Migrations- und Asylpaket

Migrations- und Asylpaket

Eurodac-Verordnung  

Screening-Verordnung

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. September 2022
Autor
Vertretung in Deutschland