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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 1. August 2024
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Migrations- und Asylpaket: Kommission berät Deutschland beim nationalen Umsetzungsplan

Dargestellt ist ein Piktogramm auf einem organen Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis, der auf der linken Seite mittig durch die Darstellung eines EU-Einreiseschildes unterbrochen wird. In der Mitte des Kreises befindet sich eine grafisch dargestellte Hand, welche zwei erwachsene Personen und ein Kind hält. Rechts neben den Personen ist ein Grenzkontrollhäuschen mit Schranke dargestellt.

Die Kommission bietet neun Mitgliedstaaten, auch Deutschland, fachliche Beratung bei der Ausarbeitung der nationalen Umsetzungspläne (NIP) an. Diese Pläne müssen bis Anfang Dezember 2024 vorliegen. Nach dem Inkrafttreten des Pakts zu Migration und Asyl und der Annahme des Gemeinsamen Umsetzungsplans (CIP) am 12. Juni 2024 können Mitgliedstaaten über das Instrument für technische Unterstützung (TSI) maßgeschneiderte Hilfe beantragen. 

Experten beraten Deutschland und acht weitere EU-Länder bis Ende November

Die Kommission hat im Juni 2024 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für eine TSI veröffentlicht, um den Mitgliedstaaten u.a. gezielte Hilfe bei der Durchführung einer Situationsanalyse und der Ermittlung der für die Umsetzung des Pakts erforderlichen Maßnahmen im Einklang mit dem CIP anzubieten. Belgien, Deutschland, Estland, Griechenland, Irland, Italien, Portugal, Rumänien und die Tschechische Republik haben einen Antrag auf Unterstützung gestellt und werden nun vier Monate lang, bis Ende November 2024, gezielt von Experten beraten.

Es handelt sich dabei um Experten für den nationalen Rechtsrahmen sowie internationale Experten mit Kenntnissen über einschlägige Praktiken in anderen Ländern. Sie werden die nationalen Behörden in diesen Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Bereiche zu ermitteln, in denen die nationalen Rechtsvorschriften aktualisiert und die Verwaltungs- und Gerichtsverfahren überarbeitet werden müssen. Sie werden ihnen helfen, ihren Bedarf an Personal (Personal und Ausbildung), Infrastruktur und IT sowie die damit verbundenen Kosten und die erforderlichen Beschaffungen zu ermitteln, damit die Mitgliedstaaten rechtzeitig solide Pläne erstellen können.

TSI bietet Zugang zu hochwertigem, maßgeschneidertem Fachwissen

Die TSI ist ein bedarfsgesteuertes EU-Instrument, das den Behörden der Mitgliedstaaten maßgeschneidertes Fachwissen zur Verfügung stellt. Die Behörden der Mitgliedstaaten beantragen die Unterstützung im Rahmen jährlicher Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und manchmal auch im Rahmen spezieller Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die auf einen neuen Bedarf zugeschnitten sind. Das Instrument bietet Zugang zu hochwertigem, maßgeschneidertem Fachwissen und Kenntnissen in Form von strategischer und technischer Beratung, Studien zur Bewertung des Reformbedarfs, Schulungen und Einsätzen von Experten in den Ländern.

Informationen über die spezifische Unterstützung, die die neun Mitgliedstaaten im Rahmen der TSI erhalten werden, finden Sie auf der entsprechenden Website.

Weitere Informationen

Daily News vom 1. August

Pakt zu Migration und Asyl

Gemeinsamer Umsetzungsplan (CIP)

Instrument für technische Unterstützung (TSI)

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
1. August 2024
Autor
Vertretung in Deutschland